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Psychische Belastungen nicht mehr anders behandelt als körperliche Einschränkungen |
02.11.2013 - 05:55 |
Neue Regelungen in der Sozialversicherung
Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass psychische Belastungen im Arbeitsschutz nicht anders behandelt werden dürfen als körperliche Einschränkungen. Die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse sowie die Unfallkasse Post und Telekom werden zusammengeführt. Sozialgerichtliche Verfahren werden gestrafft und beschleunigt.
Das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen und zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ist am 25. Oktober 2013 in Kraft getreten.
Weitere Info: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/12/2012-12-19-neuorganisation-bundesunmittelbare-unfallkassen.html?nn=694676 |
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