Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von Ethikrichtlinien
Walmart wollte bundesweit für ca. 12.500 Beschäftigte Ethikrichtlinien einführen. Das LAG Düsseldorf hat entschieden, Walmart habe die Einführung der Richtlinien bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall in Höhe von bis zu 250.000 EUR zu unterl [..]
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Zitat Beträgt der Sozialhilfe-Regelsatz demnächst einheitlich 345 EUR?
Dem Beispiel der Regelsätze nach dem SGB II folgend werden möglicherweise vom kommenden Jahr an auch die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII in West- und Ostdeutschland auf ein einheitliches Niveau von 345 EUR monatlich angehoben. Dies geht aus einer Empfehlung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesländer hervor, die am 17. Mai 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Zur Ermittlung des Regelsatzes wertet das Bundesarbeitsministerium in regelmäßigen Abständen eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes aus. Die Auswertung der Stichprobe aus dem Jahre 2003 ergibt für die Bemessung des dem Regelsatz zu Grunde gelegten soziokulturellen Existenzminimums einen monatlichen Betrag von 345 EUR für Ost- und Westdeutschland. Innerhalb des Warenkorbs, der der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zu Grunde gelegt wird, gibt es gegenüber der letzten Stichprobe aus dem Jahre 1998 einige Verschiebungen, die auf ein geändertes Verbraucherverhalten und auch auf die Berücksichtigung von Verbesserungsvorschlägen von Fachleuten zurückzuführen sind.
Die Empfehlung des Bundesarbeitsministeriums wird den Ländern zugeleitet. Diese haben in eigener Zuständigkeit die Höhe der Regelsätze für den Bereich der Sozialhilfe festzulegen. Die Länder berücksichtigen dabei regionale Besonderheiten. Sie können daher auch von den Empfehlungen des Ministeriums abweichen. In der Vergangenheit haben die Bundesländer sich jedoch zumeist an die Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums gehalten. Der Bund hat in seiner ihm eingeräumten Zuständigkeit bereits vor einiger Zeit im Bereich des Arbeitslosengeldes II eine Angleichung der Regelsätze in Ost- und Westdeutschland vorgenommen. Er hatte zur Begründung auf die ersten Erkenntnisse aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verwiesen.
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