Kontoauszüge ungeschwärzt nur in Ausnahmefällen!
SG Meiningen: Vorlage von ungeschwärzten Kontoauszügen nur ausnahmsweise im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach dem SGB II zulässig
Mit Beschluss vom 11.05.2006 - S 17 AS 747/06 ER hat das Sozialgericht Meiningen die Einsicht in ungeschwärzte [..]
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Diclofenac erhöht Herz-Risiko um 40%
| 13.09.06, 11:44 |
Der gängige Schmerz- und Entzündungshemmer Diclofenac soll das Risiko von Herzinfarkten stark erhöhen. Das ergibt eine Auswertung von 23 Studien.
Diclofenac gehört zu den verbreitetsten Schmerz- und Entzündungshemmern, die [..]
Versicherte haben Anspruch auf Gewährung von Krankengeld, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Bei arbeitslosen Versicherten ist ein generalisierender Maßstab anzulegen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in Fällen einer 52-jährigen Versicherten der Deutschen Angestellten-Versicherung (DAK) aus Iserlohn und eines 40-jährigen Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Westfalen-Lippe aus Gevelsberg.
Die Versicherte aus Iserlohn hatte wegen einer Kniescheibenfraktur zunächst Krankengeld erhalten. Eine Weitergewährung lehnte die DAK mit der Begründung ab, die arbeitslose Frau könne wieder einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Aus demselben Grund lehnte auch die AOK Westfalen-Lippe eine Weiterzahlung des Krankengeldes im Falle eines an Multiple Sklerose erkrankten Arbeitslosen aus Gevelsberg ab.
Die hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund erhobenen Klagen der Versicherten hatten Erfolg. Das Gericht verurteilte die Krankenkassen zur Weitergewährung des Krankengeldes, da beide Versicherten nach dem Ergebnis der medizinischen Ermittlungen gesundheitlich nicht zur Bewältigung einer 500 Meter langen Gehstrecke in der Lage waren und auch keinen Pkw besaßen, um damit einen Arbeitsplatz erreichen zu können.
Zur Arbeitsfähigkeit gehört nach Auffassung des Sozialgerichts das gesundheitliche Vermögen, Wege zwischen Arbeitsplatz und Wohnung zurückzulegen. Bei arbeitslosen Versicherten könne dies nur anhand eines generalisierenden Maßstabes beurteilt werden. In Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Erwerbsminderungsrenten sei von Arbeitsunfähigkeit auszugehen, wenn der Versicherte nicht in der Lage sei, viermal täglich Gehstrecken von mehr als 500 Metern in zumutbarem Zeitaufwand zurückzulegen und zweimal täglich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.04.2004, Az.: S 13 KR 211/02, rechtskräftig, und Urteil vom 26.01.2005, Az.: S 13 KR 293/03
Herausgeber: Präsident des SG Martin Löns
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Pressesprecher: Richter am SG a.w.a.R. Ulrich Schorn
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Sozialgericht Dortmund
Entscheidungen 23.02.2005 - 23.02.2008
Krankengeld bei fehlender "Wegefähigkeit"
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