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VDK |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hier ein Beitrag, der mich per PN erreicht hat:
VDK Kosten - Bitte mal reinsetzen
Richtlinie über die Verfahrenspauschalen in den Rechtsmittelverfahren nach § 6 Absatz 2 Satz 4 und 5 Satzung
1. Höhe der pauschalen Verfahrenskosten
1.1. Regelfall
Widerspruch - 104,00 Euro
Klage - 164,00 Euro
Berufung - 248,00 Euro
Revision - 288,00 Euro
Nach 5-jähriger Mitgliedschaft wird auf Antrag des Mitglieds die Hälfte der oben für ein Verfahren entrichteten Kosten zurückerstattet.
1.2. Höhe der Verfahrenskosten bei einer Mitgliedschaft von einem Jahr und länger:
Widerspruch - 52,00 Euro
Klage - 82,00 Euro
Berufung - 124,00 Euro
Revision - 144,00 Euro
2. Fälligkeit
Die Pauschale ist im Voraus zu entrichten.
3. Ratenzahlung
Die Sozial- und Rechtsberater des VdK können unter Berücksichtiung des konkreten Einzelfalles ausnahmsweise Ratenzahlungen gewähren. Es sind feste Ratenzahlungstermine zu vereinbaren.
4. Härtefallregelung
Mitglieder (Alleinstehende), die einen aktuell gültigen Bescheid des Sozialhilfeträgers über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG, den aktuellen Bescheid über den Bezug von Arbeitslosenhilfe, einen Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht infolge geringen Einkommens oder den Bescheid über den Bezug einer bedarfsorientierten Grundsicherung vorlegen, zahlen die jeweils halbe der in Ziffer 1 bzw. 2 aufgeführten Verfahrenspauschale.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 werden entsprechend auf das Familieneinkommen angewandt.
Nachweis: durch Vorlage der aktuellen Bescheide.
5. Inkrafttreten
Die o.a. Verfahrenskosten wurden durch Beschluss des Vorstands vom 24. Januar 2004 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
lg
bernd
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27.02.2007 21:10 |
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