|
 |
Anfrage |
eule 
B-C
 
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 35
 |
|
hallo zusammen,
mir ist was komisches passiert - mal wieder - und möchte mal eure meinung dazu hören :
ich bin unter anderem bei einem schmerztherapeuten in behandlung.
freitag bekam ich einen anruf von besagtem therapeuten, natürlich mitten im dicksten mittagschaos . ich solle nicht erschrecken, er hätte nur ein anliegen. sie hätten eine routinemäßige überprüfung in der praxis, und der zufallsgenerator hätte mich ausgewählt. sie bräuchten nun dazu meine berichte von meinem hausarzt, ob ich die einwilligung dazu geben würde, dass sie die anfordern. ich war so perplex und habe ja gesagt. im nachhinein hab ich mich über mich selber geärgert, weil ich mich so überrumpeln hab lassen. montag habe ich bei meinem ha angerufen, in der absicht, meine einwilligung zurückzuziehen. leider zu spät - der therapeut hatte direkt nach mir bei meinem ha angerufen, und die haben die unterlagen von mir direkt freitag gefaxt. ( sonst sind die nie so schnell )
die sprechstundenhilfe von meinem ha sagte mir, ihr sei die sache auch komisch vorgekommen, so etwas hätten sie noch nie gehabt. )
hatte jemand von euch schon mal so etwas ? 
lg - eule
|
|
11.12.2007 20:51 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von eule am 11.12.2007 um 20:51 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Nur eine "schriftliche" Einwilligung hat Bestand. Wende Dich an die Ärztekammer, das kommt mir nicht ganz geheuer vor.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
11.12.2007 21:04 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 11.12.2007 um 21:04 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Katzenfreak 
B-C
 

Dabei seit: 11.12.2007
Beiträge: 8
Herkunft: Ruhrpott
 |
|
Ganz genau - ich kann Träne nur beipflichten.
Ich bin seit 7 Jahren in schmerztherapeutischer Behandlung, durch Umzug bei 2 Ärzten bislang, und mir ist niemals so ein Ansinnen zu Ohren gekommen.
Die Bitte um Einsichtnahme in allgemeinärztliche Unterlagen wäre mir bei einem direkten Gespräch - beim Termin etc. - eindeutig koscherer vorgekommen, Zufallsgenerator hin oder her. Den kann man auch anschmeissen und der entsprechenden PatientInnenkartei dann einen "Reiter" verpassen, um sie beim nächsten anstehenden Termin darauf anzusprechen.
Ich würd das Thema auf jeden Fall beim Schmerzdoc klären, und wenn er keine vernünfigte Begründung auf Lager hat, das durchaus auch der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Krankenkasse melden.
__________________
Lieber lebendig als normal ;-)
|
|
12.12.2007 19:35 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Katzenfreak am 12.12.2007 um 19:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
 |
|
Hallo Eule,
klingt ein wenig lustig, ist es aber nicht!!!!
Dein Hausarzt hat eindeutig gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen!
Auf Grund eines telefonates darf er die Unterlagen nicht weiterleiten, auch nicht an einen "Amtskollegen". Nur eine schriftliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann zur Überlassung von Krankenunterlagen führen. Sonst kann demnächst auch Dein Seelsorger in Deine Krankengeschichte einsicht nehmen!
Krankenunterlagen sind dem Facharzt zuzusenden, die er dringend zur Therapie oder zur Diagnostik benötigt. Diese werden dann aber mit der Überweisung zur Verfügung gestellt, mit der Bitte um Rückgabe!!!
Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vor, sondern auch gegen Datenschutzbestimmungen. Stelle Deinen "Schmerztherapeuten" zur Rede. Das Ganze erscheint unseriös!
Liebe Grüße
Wolfgang
|
|
13.12.2007 09:35 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 13.12.2007 um 09:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
eule 
B-C
 
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 35
Themenstarter 
 |
|
danke für die antworten ! 
also liege ich mit meinem unguten gefühl richtig. 
werde mich mit den ärzten und kkv in verbindung setzen. 
lg - eule
|
|
13.12.2007 19:12 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von eule am 13.12.2007 um 19:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Katzenfreak 
B-C
 

Dabei seit: 11.12.2007
Beiträge: 8
Herkunft: Ruhrpott
 |
|
Hi Eule,
berichte doch mal, was bei deiner Meldung herausgekommen ist.
Unsauberen Geschichten bzgl. Krankheitsmanagement gehört einfach der Boden entzogen.
__________________
Lieber lebendig als normal ;-)
|
|
14.12.2007 13:19 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Katzenfreak am 14.12.2007 um 13:19 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|
|
 |
Views heute: 645 | Views gestern: 24.159 | Views gesamt: 1.008.429
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|