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Plegestufe 1/Teilabhilfe Rente |
Andy68 
B-C
 

Dabei seit: 26.03.2007
Beiträge: 34
Herkunft: 47179 Duisburg
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Plegestufe 1/Teilabhilfe Rente |
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hallo ihr lieben
heute bekamm ich ein Anruf von der Rentenversicherung.Dort teilte man mir mit das mein Widerspruch zumTeil Abhilfe geschafft werden kann.Und zwar würde ich eine Teil Erwerbsrente auf dauer,und die Volle Befristet auf 3Jahre.Hört sich ja alles gut an.Jetzt meine Frage.
Ich habe in der Zwischenzeit Pflegestufe1 bekommen.Darf ich mit Pflegestufe 1 noch Arbeiten gehn?Mein Pflegeaufwand Beträgt 84min und für die Mobilität 45min Täglicher aufwand.Ach ja hätte ich ja fast vergessen.Mein Rentenberater sprach noch von einem Teilzeit Job den ich ja noch machen könnte.Deswegen wurde die Reha Abteilung hinzugezogen.Ich hoffe ich habe meine frage verständlich ausgedruckt,und ihr wist was ich meine.  
Viele liebe grüße an euch und schon mal ein Dankeschön im voraus für eure Mühe
Andy
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11.12.2007 12:44 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andy68 am 11.12.2007 um 12:44 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
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RE: Plegestufe 1/Teilabhilfe Rente |
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Hallo Andy,
jetzt müssen wir da mal eben wieder die Begrifflichkeiten auseinander dividieren, da Du 3 verschiedene Themenbereiche angreifst:
1. Widerspruchsverfahren
2. Erwerbstätigkeit bei EU Rente
3. Pflegeversicherung
zu 1.
Zum einen würde ich auf einen telefonischen Bescheid der DRV erstmal nichts geben, sondern auf den schriftlichen Bescheid warten. Erst dann läuft auch die Widerspruchsfrist... Ob Du damit zufrieden bist, dass Du vorerst 3 Jahre befristet volle EU Rente bekommst...das kannst nur Du wissen...
zu 2.
Je nach Art Deiner EU Rente musst du bei Deiner Erwerbstätigkeit natürlich gewisse Grenzen einhalten... wenn du z. B. die volle EU Rente erhälst heisst das, dass Du nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst... würdest du mehr arbeiten... würde die volle EU Rente wegfallen... ebenso sind natürlich die finanziellen Höchstgrenzen zu beachten...
zu 3.
Pflegestufe hat mit einer Berufstätigkeit rein gar nichts zu tun. Auch ein mensch mit Pflegestufe 3 (z. B. Querschnittsgelähmter) kann ja im Rahmen seiner Möglichkeiten noch berufstätig sein... also egal, welche Pflegestufe Du hast.,..diese hat nichts mit Berufstätigkeit zu tun...
Sodele...hoffe, das alle Deine Fragen beantwortet sind???
Lieben Gruß
Martin
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11.12.2007 13:40 |
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Andy68 
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Themenstarter 
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RE: Plegestufe 1/Teilabhilfe Rente |
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Danke Martin für deine Prompte Antwort.
Werde erst mal den Bescheidt abwarten.
Nochmals vielen lieben Dank
Gruß Andy
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11.12.2007 14:39 |
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