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Jens
unregistriert
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Hallo Leute, möcht mal was fragen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und 80 % auf Grund seelischer Erkrankungen zugesprochen bekommen. Habe keinerlei Merkzeichen bekommen und habe versucht eine Nutzung für die öffentlichen Verkehrsmittel zu bekommen weil ich wegen den Medikamenten die ich einnehmen muss nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf.
Ich habe ans Versorgungsamt dies auch so begründet und darauf hingewiessen das ich meist 1 mal manchmal 2 mal pro Woche zum Arzt muss. Seit ich denen geschrieben habe herrscht absolute Funkstille.
Hat jemand eine Ahnung ob man wegen seelischer Erkrankung diese Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bekommen kann, bekomme bis 01.05.07 Hartz IV und ab dann EU-Rente die in gleicher Höhe ausfällt.

Danke für's Antworten....Grüssle Jens
18.03.2007 11:52
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Jens am 18.03.2007 um 11:52 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
karl478
unregistriert
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Hallo Jens
Man kann nur eine Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr bekommen,
wenn man das G oder AG im Ausweis stehen hat.
Nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel: Epilepsie gibt es Ausnahmen.
Bei Epilepsi kann man ja jederzeit einen Anfall bekommen.
Bei anderen psychischen Erkrankungen gilt das im Regelfall nicht.
Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.


Mit netten Grüßen
Karl478

18.03.2007 12:07
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Hannes
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Zitat:
Geschrieben von karl478

Nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel: Epilepsie gibt es Ausnahmen.
Bei Epilepsi kann man ja jederzeit einen Anfall bekommen.



Der GdB bei epileptischen Anfällen entscheidend sich nach dem Grad, der Häufigleit, der Schwere sowie auf den Tag verteilt.

Unter der Woche große Anfälle mit/oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, fokal betont, auch multifokalen Anfällen, sowie kleine Anfälle täglich, ergeben einen GdB von 90 – 100 %. Merkzeichen „G“ wird nicht vergeben.

Hannes
21.03.2007 04:09
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Hallo Hannes,
Dein "nein" zum Merkzeichen G ist so alleinestehend nicht richtig.

Selbstverständlich KANN das Merkzeichen G beantragt werden und wird natürlich auch bei entsprechender Beeinträchtigung gewährt (wenn auch nicht immer sofort...ich habe ja ein Anfallsleiden und klage gerade auf das Merkzeichen G).

Zitat der Epilepsie-Selbsthilfe:
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (Merkzeichen „G“), wenn durch die Epilepsie und/oder andere Behinderungen eine erhebliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gegeben ist.

Sehr gute Ausführungen zu diesem Thema, aber auch zu anderen Merkzeichen findet man beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandeburg unter folgendem Link:

http://www.lasv.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.354239.de

Ein Auszug daraus zum Merkzeichen G:
Bei hirnorganischen Anfällen ist die Beurteilung von der Art und Häufigkeit der Anfälle sowie von der Tageszeit des Auftretens abhängig. Im allgemeinen ist auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit erst ab einer mittleren Anfallshäufigkeit zu schließen, wenn die Anfälle überwiegend am Tag auftreten

Oder mal ein Urteil dazu:
Anfallsleiden wie epileptische Anfälle und hypoglykämische Schockzustände bei Zuckerkrankheit berechtigen zum Merkzeichen G (Beschluss des BSG vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93).


Gruß
Martin
21.03.2007 09:15 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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Hannes
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Hallo Martin!

Danke für Deine aufschlussreiche Ergänzung. Das nenne ich Teamplayer. So profitiert unser Team vom individuellen Know-How des Einzelnen.

LG

Hannes
21.03.2007 10:03
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Jens Jens ist männlich
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Danke für Eure Beiträge, ich habe nochmal richtig gesucht und folgenden Text gefunden:
[navy]Kapitel 13
Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
§ 145 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
(1) 1) 1Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 69 Abs. 5 im Nahverkehr im Sinne des § 147 Abs. 1 unentgeltlich befördert; die unentgeltliche Beförderung verpflichtet zur Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs. 2Voraussetzung ist, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist. 3Sie wird gegen Entrichtung eines Betrages von 60 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für ein halbes Jahr ausgegeben. 4Wird sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben, wird auf Antrag für jeden vollen Kalendermonat ihrer Gültigkeit nach Rückgabe ein Betrag von 5 Euro erstattet, sofern der zu erstattende Betrag 15 Euro nicht unterschreitet; Entsprechendes gilt für jeden vollen Kalendermonat nach dem Tod des schwerbehinderten Menschen. 5Auf Antrag wird eine für ein Jahr gültige Wertmarke, ohne dass der Betrag nach Satz 3 zu entrichten ist, an schwerbehinderte Menschen ausgegeben,

1. die blind im Sinne des § 76 Abs. 2a Nr. 3a des Bundessozialhilfegesetzes oder entsprechender Vorschriften oder hilflos im Sinne des § 33b des Einkommensteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften sind oder

2. die Arbeitslosenhilfe oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Achten Buch oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten oder [/navy]

Jetzt bin ich auf die Antwort vom Versorgungsamt mal gespannt.
22.03.2007 09:29 Jens ist offline E-Mail an Jens senden Beiträge von Jens suchen Nehmen Sie Jens in Ihre Freundesliste auf
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Was schreibt ihr da ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

@Jens
Hallo Leute, möcht mal was fragen. Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und 80 % auf Grund seelischer Erkrankungen zugesprochen bekommen.

Wie kommt ihr darauf, daß Jens an Epilepsie leidet ?

Lesen:
Habe keinerlei Merkzeichen bekommen und habe versucht eine Nutzung für die öffentlichen Verkehrsmittel zu bekommen weil ich wegen den Medikamenten die ich einnehmen muss nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf.

Ich habe ans Versorgungsamt dies auch so begründet und darauf hingewiessen das ich meist 1 mal manchmal 2 mal pro Woche zum Arzt muss

Das Versorgungsamt wird kein G , oder kostenlosen Nahverkehr dem Antragsteller geben.

Jens möchte nur kostenlos die Bahn, oder den Bus benutzen.Er kommt ja auch sonst mit dem Bus zum Arzt, trotz seiner Medikamente.

Ich sehe keine Chance für den Antrag . Wird 100 Prozent abgelehnt.Außer..
die Arbeitslosenhilfe oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz

lg
bernd



22.03.2007 10:01 berndf ist offline E-Mail an berndf senden Beiträge von berndf suchen Nehmen Sie berndf in Ihre Freundesliste auf
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Ich habe keine Epilepsie....

Mit welcher Begründung sollte das Amt denn den Antrag ablehnen..?
In diesem Gesetzestextauszug steht doch drin das die karte auch " sozial Schwachen " zusteht.
Ich habe denen die Medikamente aufgelistet die ich einnehmen muss, und jeder halwegs der Schrift bewanderte müsste sehen können das man mit diesen Medikamenten auf keinen Fall einen PKW oder ähnliches fahren darf.
Zyprexa
Taxilan
Remergil
Zopiclon
Dominal
Trevilor

Ich will ja nicht unbedingt ein Merkzeichen eingetragen haben, ich komme auch sonst mit dem Bus zum Arzt, aber ich sollte ab April noch zu einem anderen Arzt gehen und das ist ein weiter Weg und die Fahrkarte nach Stuttgart kann ich mir 4 x pro Monat nicht leisten. ( 4 x 8,10 € + 4 x 6 € pro Monat )
22.03.2007 10:20 Jens ist offline E-Mail an Jens senden Beiträge von Jens suchen Nehmen Sie Jens in Ihre Freundesliste auf
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@ Bernd und @ Jens Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Bernd,
zum ersten,
niemand hat geschrieben, dass Jens Epilepsie hat... die Diskussion über die Epilepsie ergab sich aus dem Folgebeitrag, der sich an einem Beispiel auf die Epilepsie bezog...

und zum zweiten du forderst in einem rauhen Ton auf, dass wir lesen sollen... na was tun wir denn hier?? Aber du solltest es auch tun... in dem kopierten Abschnitt des §§ steht am Ende sehr wohl, dass diese Beförderung Menschen bekommen, die Arbeitslosenhilfe o. ä. bekommen...
ABER, nicht nur einzelne Punkte lesen, sondern den ganzen § im Kontext bitte...

Kurz zusammengefasst: Wer das Merkzeichen G hat, bekommt die Wertmarke und kann damit für 60,--/Jahr den ÖPNV nutzen... und wer eben Arbeitslosenhilfe oder dergl. bekommt, braucht nicht die 60,-- zahlen... ABER...das ändert nichts an der Tatsache, dass man trotzdem das Merkzeichen G haben muss...

@Jens
bei Deinem Einkommen wende Dich doch bitte an Deine Krankenkasse, ob sie die Fahrtkosten (ggf. nach Abzug eines gewissen Eigenanteils bzw. Höchstbetrags pro Jahr) übernehmen...

Lieben Gruß
Martin
22.03.2007 10:37 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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Hannes
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RE: Was schreibt ihr da ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Geschrieben von berndf

Ich sehe keine Chance für den Antrag . Wird 100 Prozent abgelehnt.Außer..
die Arbeitslosenhilfe oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz

lg
bernd


Hallo Bernd!

Das bisherige Bindessozialhilfegesetz (BSHG), ist seit dem 01.01.2005 Schnee von Gestern. Mittlerweile hat das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - (SGB XII) Sozialhilfe, das bisherige Bundessozialhilfegesetz abgelöst. Nach mehr als 2 J., sollte Dir dieser Umstand eigentlich nicht entgangen sein. Viel Spaß beim vermehren der gewonnen Einsichten.

Hannes





22.03.2007 12:49
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RE: RE: Was schreibt ihr da ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Geschrieben von Hannes

Zitat:
Geschrieben von berndf

Ich sehe keine Chance für den Antrag . Wird 100 Prozent abgelehnt.Außer..
die Arbeitslosenhilfe oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz

lg
bernd


Hallo Bernd!

Das bisherige Bindessozialhilfegesetz (BSHG), ist seit dem 01.01.2005 Schnee von Gestern. Mittlerweile hat das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - (SGB XII) Sozialhilfe, das bisherige Bundessozialhilfegesetz abgelöst. Nach mehr als 2 J., sollte Dir dieser Umstand eigentlich nicht entgangen sein. Viel Spaß beim vermehren der gewonnen Einsichten.

Hannes

Hast Recht Hannes smile
Man soll erst mal Kaffee trinken ,ehe man hier schreibt.

Martin , war nur nett gemeint , mit dem Lesen smileSorry

lg
bernd





22.03.2007 13:01 berndf ist offline E-Mail an berndf senden Beiträge von berndf suchen Nehmen Sie berndf in Ihre Freundesliste auf
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@schlumpfi,

ich muss Dich einfach mal knuddeln, wegen Deinem Hinweis, den ganzen Beitrag zu lesen.

Chlarissa
06.05.2007 16:26 Chlarissa ist offline E-Mail an Chlarissa senden Beiträge von Chlarissa suchen Nehmen Sie Chlarissa in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Chlarissa in Ihre Kontaktliste ein
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Nachfrage von Fussballer Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo, hier noch eine Anfrage von Fussballer, die bei mir einging:

Frage: Vergünstigtes Fahren

"Hallo zusammen, ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 70% und möchte wissen, ob ich die Wertmarke für 60€ damit erwerben, damit ich die BVG und den Regionalverkehr innerhalb Berlins kostenlos nutzen kann? Augenzwinkern"

Antwort:

Hallo Fussballer,

das geht nur, wenn du auch das Merkzeichen "G" im Ausweis hast. Ansonsten sind vergüngstigte Fahrten leider nicht drin. unglücklich

Liebe Grüße,
Biggi

__________________
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17.05.2007 16:17 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Hallo Schlumpfi,

Bernd wird wohl kaum Glück gehabt haben, wenn er bei seiner Krankenkasse nach Übernahme der Beförderungskosten zum Arzt gefragt hat. Die übernehmen seit der Gesundheitsreform ja nicht einmal mehr die Taxifahrten für alte und gehbehinderte Menschen, die anders nicht zum Arzt kommen. Die Voraussetzung für die Übernahme der Taxikosten ist jetzt, dass man das Merkzeichen "aG" im Ausweis haben muss. Da müssen viele arme Menschen jetzt selbst tief in die Tasche greifen und sind finanziell bestimmt oft an der Schmerzgrenze angekommen...

LG
Nikki
05.09.2007 21:58 Nikki ist offline E-Mail an Nikki senden Beiträge von Nikki suchen Nehmen Sie Nikki in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Nikki,

es gibt einige Möglichkeiten der Fahrtkostenübernahme für Fahrten zum Arzt...
So ganz pauschal "Nein" wie Du schreibst ist es nicht...

Dazu gibt es aber auch einen aktuelleren Thread, der sich mit der Thematik befasst udn zwar hier:
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=forum/showthread.p
hp&threadid=1521&entries=0&PHPKITSID=00716e6608e8ac94e83b0379c79f02ed#post1
0341

Dort habe ich in einem Beitrag einen Link gepostet, der zu einer netten Übersichtsseite für die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten führt...

Lieben Gruß
Martin
06.09.2007 10:40 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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hallo,das mit den Krankentransporten ist nicht so pauschal zu betrachten es ist von fall zu fall anders und die entscheidung für einen beförderungsschein trifft all letztlich der doc so bei mir der fall ich sollte zur Kur mit DB fahren mein doc hielt es für angebracht mit dem Taxi zu fahren genauso wurde ich auch nach hause gefahren,also man kann da nicht grundsätzlich "nein "sagen da hat schlumpfi recht zum Merkzeichen G ist soweit ich weiss nicht die höhe der %wichtig jedoch Minimum 50%um den ausweis zu erhalten.Ich glaube das ist auch bundesland weit unterschiedlich ,so in bayern<<voraussetzung dafür ist grundsätzlich dass funktionsstörungen der unteren gliedmaßen und/oder der lendenwirbelsäule bestehen die für sich einen GDB von wenigstens 50 bedingen.dies beteutet dass die gehfähigkeit in etwa der eines unterschenkelamputierten entsprechen muss.diese vorausetzungen könne auch bei entsprechend schweren inneren leiden(z.b.Herzleiden,lungenfunktionseinschränkungen)sowie hirnorganische anfällen und geistigen behinderungen sein.schöne tage noch LG herzbube Augenzwinkernsmile
06.09.2007 12:09 herzbube ist offline E-Mail an herzbube senden Beiträge von herzbube suchen Nehmen Sie herzbube in Ihre Freundesliste auf
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Wichtig ist auch, daß die Krankenkasse VORHER zugestimmt haben muss. Der Prozess ist also "Verordnung des Krankentransportes durch den Arzt" --> "Zustimmung der Krankenkasse über die Kostenübernahme" --> Vereinnahmung der Leistung.

Nimmt man einfach ein Taxi und reicht dann die Quittung ein, kann das trotz ärztlicher Verordnung in die Hose gehen, wenn der Sachbearbeiter morgens Stress mit der Alten hatte ....


Die andere Sache ist § 3, Notwendigkeit der Beförderung (gem. der u.g. Richtlinien)

(1) Voraussetzung für die Verordnung von Beförderungsleistungen ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Der zwingende medizinische Grund ist auf der Verordnung anzugeben.

Die Oma, die zum Doc fährt, um ihren Blutdruck messen zu lassen, hat seltener eine ZWINGENDE Notwendigkeit - die Taxifahrt würde ihr Aufwand etc. ersparen, ist schon klar....kann aber wiederum nicht Sache der KK's sein, jedem ein wunderbares oder auch nur aufwandsfreies Leben zu bescheren. Ich sag mal ganz krass und frei raus - im Allgemeinen schafft es die besagte Oma ja denn meist doch noch, zum Doc zu kommen ... somit wäre bewiesen, daß es geht.


Bitte auch hier mal lesen:

Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die über die Verordnung von Krankenfahrten
Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten
nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V


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WARUM SOLLTE AUSGERECHNET DER SACHBEARBEITER STRESS MIT SEINER ALTEN HABEN;DAS HAT ER BESTIMMT JEDEN TAG KICHER HA;HA HAB NOCHMAL GEGUCKT BEI MIR HAT DIE DRV BEZAHLT WEIL DIE DER KOSTENTRÄGER WAREN ICH HATTE JA EINE KUR UND KEINE ABH;JA JETZT FÄLLT MIR WAS EIN WIESO EIGENTLICH NICHT BIN DOCH OPERIERT WORDEN MUß ICH KLÄREN ALLES GUTE GRUSS HERZBUBE
06.09.2007 18:19 herzbube ist offline E-Mail an herzbube senden Beiträge von herzbube suchen Nehmen Sie herzbube in Ihre Freundesliste auf
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