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Zum Ende der Seite springen Zusatzurlaubsanspruch
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berndf berndf ist männlich
B-C


Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 45

Zusatzurlaubsanspruch Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Habe mich mal in anderen Foren umgesehen. Da werden oft im öffentlichen Dienst , bereits ab 30 Grad der Behinderung ein Zusatzurlaubsanspruch von 3 Tage gewährt .

Als normaler Arbeitnehmer bekommt man keinen Zusatzurlaub.

lg
bernd
21.03.2007 10:58 berndf ist offline E-Mail an berndf senden Beiträge von berndf suchen Nehmen Sie berndf in Ihre Freundesliste auf
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Hannes
unregistriert
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Hallo Bernd!

Danke für die Info. Wärest Du so nett, mal einen Link zu setzen? Für Deine Mühe, vielen Dank im voraus.

Hannes
21.03.2007 12:16
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berndf berndf ist männlich
B-C


Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 45

Themenstarter Thema begonnen von berndf
RE: Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Geschrieben von Hannes

Hallo Bernd!

Danke für die Info. Wärest Du so nett, mal einen Link zu setzen? Für Deine Mühe, vielen Dank im voraus.

Hannes


Hier der Link

http://www.agsv.nrw.de/Aktuelles/TarifvertragOedLand/index.php

gilt auch für Hessen usw..
21.03.2007 13:44 berndf ist offline E-Mail an berndf senden Beiträge von berndf suchen Nehmen Sie berndf in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
B-C


Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen

Stopp!!! Begriffsverwechslungen!!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Bernd, hallo Hannes,

nun muss ich mal "Spielverderber" sein...

Leider sind hier Begrifflichkeiten verwechselt worden...
Im §49 MTArb geht es um die MdE und nicht um den GdB!!!
Den dort genannten Zusatzurlaub bekommen nur Menschen mit einer MdE!!!
Den genauen Tarifwortlaut hier:

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/arbeiter.php?loadid=61

Es ist ausdrücklich von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und nicht von einem Grad der Behinderung (GdB) die Rede!! Die Tücke steckt im Detail, wie so oft...

Die Veröffentlichung in dem von Bernd geposteten Link der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen ist falsch und verwundert mich sehr, dass dieses "Gremium" die Begrifflichkeiten durcheinanderbekommt...

Eine Erklärung des Unterschieds von GdB und MdE findet ihr hier:

http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9216
(nach unten scrollen, da steht die Erklärung)

Es gibt durchaus Arbeitgeber und Länder, die den Unterschied nicht wahr nehmen bzw. "gedanklich" aus einem festgestellten MdE automatisch einen GdB machen... ein Rechtsanspruch leitet sich hieraus jedoch nicht ab...
Also im Zweifelsfall mal sein Glück "versuchen" ... mehr als Nein sagen aus gutem Grund kann der Arbeitgeber nicht *frechgrins*

Lieben Gruß
Martin

21.03.2007 17:17 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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Hannes
unregistriert
RE: Stopp!!! Begriffsverwechslungen!!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Geschrieben von Schlumpfi

nun muss ich mal "Spielverderber" sein...

Im §49 MTArb geht es um die MdE und nicht um den GdB!!!
Den dort genannten Zusatzurlaub bekommen nur Menschen mit einer MdE!!!
Den genauen Tarifwortlaut hier:



Nee, Martin, bist kein Spielverderber. Genau deswegen habe ich ja um Verlinkung gebeten

Hannes
21.03.2007 20:41
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bastian scheuerlein bastian scheuerlein ist männlich
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Hallo,
also was ich weiß, ist man mit 30 % noch nicht schwerbehindert. Und den Ausweis bekommt man erst ab 50 %. Vorher hat man laut Gesetz keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.

Bastian
25.05.2007 11:09 bastian scheuerlein ist offline E-Mail an bastian scheuerlein senden Beiträge von bastian scheuerlein suchen Nehmen Sie bastian scheuerlein in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Bastian,

im "normalen" Arbeitsverhältnis ist das korrekt - der Zusatzurlaub wird nur Personen gewährt, die den Schwerbehindertenausweis vorlegen können (=>GdB 50).

Auch gleichgestellte AN haben keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub.

Hier ging es allerdings um den öfftl. Dienst, wo die Regelungen ja schon mal anders sind Augenzwinkern

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25.05.2007 11:42 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Holger Holger ist männlich
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Hallo,

es geht hier nur um

- ehemalige Arbeiter jetzt Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (keine Beamte, Angestellte)
- der Länder, die den neuen Tarifvertrag TV-L abgeschlossen haben (nicht Hessen und Berlin)
- die einen MdE ab 30 aber nicht 50 oder größer haben.

Diesen wird im Rahmen der Überleitung vom Manteltarifvertrag zum TV-L tatsächlich noch ein Zusatzurlaub von 3 Tagen gewährt. Es hat nichts mit dem Zusatzurlaub laut Gesetz zu tun, sondern ist eine Regelung des Tarifvertrags. Meines Wissens gibt es eine solche Regelung im TVÖD für Bund und Kommunen nicht. Ich werde es aber in einer ruhigen Stunde mal nachlesen.

Viele Gruesse

Holger
25.05.2007 12:15 Holger ist offline E-Mail an Holger senden Beiträge von Holger suchen Nehmen Sie Holger in Ihre Freundesliste auf
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