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Zusatzurlaubsanspruch |
berndf 
B-C
 
Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 45
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Habe mich mal in anderen Foren umgesehen. Da werden oft im öffentlichen Dienst , bereits ab 30 Grad der Behinderung ein Zusatzurlaubsanspruch von 3 Tage gewährt .
Als normaler Arbeitnehmer bekommt man keinen Zusatzurlaub.
lg
bernd
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21.03.2007 10:58 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von berndf am 21.03.2007 um 10:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Hannes
unregistriert
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Hallo Bernd!
Danke für die Info. Wärest Du so nett, mal einen Link zu setzen? Für Deine Mühe, vielen Dank im voraus.
Hannes
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21.03.2007 12:16 |
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berndf 
B-C
 
Dabei seit: 24.02.2007
Beiträge: 45
Themenstarter 
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Zitat: |
Geschrieben von Hannes
Hallo Bernd!
Danke für die Info. Wärest Du so nett, mal einen Link zu setzen? Für Deine Mühe, vielen Dank im voraus.
Hannes |
Hier der Link
http://www.agsv.nrw.de/Aktuelles/TarifvertragOedLand/index.php
gilt auch für Hessen usw..
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21.03.2007 13:44 |
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Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Stopp!!! Begriffsverwechslungen!!! |
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Hallo Bernd, hallo Hannes,
nun muss ich mal "Spielverderber" sein...
Leider sind hier Begrifflichkeiten verwechselt worden...
Im §49 MTArb geht es um die MdE und nicht um den GdB!!!
Den dort genannten Zusatzurlaub bekommen nur Menschen mit einer MdE!!!
Den genauen Tarifwortlaut hier:
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/arbeiter.php?loadid=61
Es ist ausdrücklich von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und nicht von einem Grad der Behinderung (GdB) die Rede!! Die Tücke steckt im Detail, wie so oft...
Die Veröffentlichung in dem von Bernd geposteten Link der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen ist falsch und verwundert mich sehr, dass dieses "Gremium" die Begrifflichkeiten durcheinanderbekommt...
Eine Erklärung des Unterschieds von GdB und MdE findet ihr hier:
http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9216
(nach unten scrollen, da steht die Erklärung)
Es gibt durchaus Arbeitgeber und Länder, die den Unterschied nicht wahr nehmen bzw. "gedanklich" aus einem festgestellten MdE automatisch einen GdB machen... ein Rechtsanspruch leitet sich hieraus jedoch nicht ab...
Also im Zweifelsfall mal sein Glück "versuchen" ... mehr als Nein sagen aus gutem Grund kann der Arbeitgeber nicht *frechgrins*
Lieben Gruß
Martin
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21.03.2007 17:17 |
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Hannes
unregistriert
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RE: Stopp!!! Begriffsverwechslungen!!! |
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Zitat: |
Geschrieben von Schlumpfi
nun muss ich mal "Spielverderber" sein...
Im §49 MTArb geht es um die MdE und nicht um den GdB!!!
Den dort genannten Zusatzurlaub bekommen nur Menschen mit einer MdE!!!
Den genauen Tarifwortlaut hier:
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Nee, Martin, bist kein Spielverderber. Genau deswegen habe ich ja um Verlinkung gebeten
Hannes
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21.03.2007 20:41 |
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Hallo,
also was ich weiß, ist man mit 30 % noch nicht schwerbehindert. Und den Ausweis bekommt man erst ab 50 %. Vorher hat man laut Gesetz keinen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Bastian
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25.05.2007 11:09 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von bastian scheuerlein am 25.05.2007 um 11:09 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
Administrator
     

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Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Bastian,
im "normalen" Arbeitsverhältnis ist das korrekt - der Zusatzurlaub wird nur Personen gewährt, die den Schwerbehindertenausweis vorlegen können (=>GdB 50).
Auch gleichgestellte AN haben keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub.
Hier ging es allerdings um den öfftl. Dienst, wo die Regelungen ja schon mal anders sind 
__________________
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25.05.2007 11:42 |
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Holger 
B-C
 
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ
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Nur sehr eingeschränkter Personenkreis |
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Hallo,
es geht hier nur um
- ehemalige Arbeiter jetzt Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (keine Beamte, Angestellte)
- der Länder, die den neuen Tarifvertrag TV-L abgeschlossen haben (nicht Hessen und Berlin)
- die einen MdE ab 30 aber nicht 50 oder größer haben.
Diesen wird im Rahmen der Überleitung vom Manteltarifvertrag zum TV-L tatsächlich noch ein Zusatzurlaub von 3 Tagen gewährt. Es hat nichts mit dem Zusatzurlaub laut Gesetz zu tun, sondern ist eine Regelung des Tarifvertrags. Meines Wissens gibt es eine solche Regelung im TVÖD für Bund und Kommunen nicht. Ich werde es aber in einer ruhigen Stunde mal nachlesen.
Viele Gruesse
Holger
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25.05.2007 12:15 |
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