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Zum Ende der Seite springen Zuzahlungsfreie Medikamente
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Zuzahlungsfreie Medikamente Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Übrigens, was die zuzahlungsfreien Medikamente angeht:

Man muss in der Apotheke FRAGEN, ob es zuzahlungsbefreite Alternativen gibt - die bekommt man nicht automatisch, habe ich herausgefunden.

Die Apothekerin bestätigte mir auf Nachfrage, daß der Patient ausdrücklich dnach fragen muss.
(Ich selbst frage mich nur: wenn jetzt alle die zuzahlungsbefreiten Medis kaufen und die forschenden Unternehmen dann gravierend weniger verdienen, was passsiert dann? Die Forschung vor allem für nicht so bekannte Krankheiten -wo man eben nix dran verdienen kann im Gegensatz zu Beta-Blockern und so- geht den Bach runter -- könnte ich mir jedenfalls vorstellen)



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23.07.2006 15:54 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Hier nochmal die Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zuzahlungsfreie Medikamente!

Ab 1. Juli bekommen Patienten 2100 Medikamente ohne jede Zuzahlung. Wer auf ein anderes Präparat umsteigt, spart unter Umständen die Gebühr.

Am 1. Juli treten etliche Veränderungen für die Bürger in Kraft, die die Bundesregierung beschlossen hat. Eine der wenigen erfreulichen Neuerungen ist, dass für zahlreiche Arzneimittel die Zuzahlungen wegfallen. Das betrifft vor allem Nachahmer-Präparate, die den gleichen Wirkstoff wie das Original enthalten, aber deutlich billiger sind.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Krankenkassen die übliche Zuzahlung von fünf oder zehn Euro für besonders preiswerte Medikamente erlassen können. Dazu muss der Preis einer Arznei mindestens 30 Prozent unter dem von den Kassen festgelegten Festbetrag liegen. Dieser Festbetrag ist die Obergrenze für die Erstattung von Medikamentenkosten und wurde so kalkuliert, dass die Verschreibung der preiswerten Präparate die Krankenkassen mehr entlastet, als sie der Erlass der Zuzahlung kostet.

Da die Hersteller davon ausgehen, dass Patienten in Zukunft verstärkt nach günstigen und zuzahlungsfreien Medikamenten fragen werden, haben sie die Preise vieler Produkte zum Stichtag hin gesenkt. Das betrifft vor allem umsatzstarke Medikamente wie Cholesterinsenker, Bluthochdruckmittel, Schmerzmittel und Herz-Kreislauf-Präparate.

Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind alle Apotheken auf die neue Situation vorbereitet. Dort können Patienten auch prüfen lassen, ob es zu ihrem zuzahlungspflichtigen Präparate eine zahlungsfreie Alternative gibt.

Download der Liste zuzahlungsfreier Medikamente, 1.36 MB

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23.07.2006 15:59 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Aufklärung auch bei Zuzahlungen ein Thema Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Daß Ärzte über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln aufklären müssen, ist bekannt. Durch das Arzneimittel-Spargesetz (AVWG) rückten nun auch die Aufklärungspflichten über die Zuzahlung der Patienten in den Vordergrund.

Seit es Festbeträge gibt, müssen Ärzte die Patienten darüber aufklären, daß sie in der Apotheke möglicherweise nicht nur eine Zuzahlung, sondern auch die Differenz zum Festbetrag bezahlen müssen. Denn außer der herkömmlichen Zuzahlung (früher hieß sie "Rezeptblattgebühr") muß ein Patient auch den Betrag bezahlen, den ein Arzneimittel mehr kostet als die von den Kassen festgesetzte Obergrenze.

Ein Beispiel: Ein Arzneimittel kostet 75 Euro. Der Festbetrag beträgt 70 Euro. Ein Patient zahlt dann sieben Euro Zuzahlung entsprechend zehn Prozent des Festbetrages und weitere fünf Euro entsprechend der Differenz zum Festbetrag. Über diese Mehrkosten in Höhe von fünf Euro ist ein Patient extra aufzuklären.

So steht es im Paragraph 73 Absatz 5 Satz 3 im SGB V: "Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag (...) überschreitet, hat der Arzt den Versicherten über die sich aus seiner Verordnung ergebende Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen."

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23.07.2006 16:00 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Mir ging so durch den Kopf: was passiert, wenn jetzt alle die billigeren Generika kaufen?

Die forschenden Unternehmen verdienen weniger, also werden sie weniger investieren (Leute entlassen u. weniger forschen) -- am Ende bleiben die auf der Strecke, die Krankheiten haben, die "wenig bringen", also wo der Abnehmerstamm gering ist im Verhältnis...für die wird ja jetzt schon wenig genug getan, und dann?

Ging mir so durch den Kopf, wie gesagt....

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11.08.2006 22:19 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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