Kindergeld für eine 52 jährige |
hedwig 
Benutzer

Dabei seit: 01.05.2007
Beiträge: 4
 |
|
Kindergeld für eine 52 jährige |
|
Hallo,
habe heute folgendes erfahren:
Bin schwerbehindert und 52 Jahre alt. Weil ich schon vor dem 27. Lebensjahr schwerbehindert war wurde mir geraten, Kindergeld für mich zu beantragen, 154 Euro monatlich.
War heute bei der Kindergeldkasse. Tatsächlich besteht für mich !!! Kindergeldanspruch. Weil mein Schwerbehindertenausweis unbegrenzt gültig ist, wird für 5 Jahre gewährt und dann mjuss neuer Antrag gestellt werden.
Man zahlt mir jetzt rückwirkend ab 01.01. 2003 das Kindergeld nach.
Ist das nicht unglaublich??
Gruß Hedwig
|
|
02.05.2007 19:30 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von hedwig am 02.05.2007 um 19:30 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 495
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Hallo Hedwig,
das ist wirklich unglaublich!!
Ich muss jetzt nochmal nachfragen. Kindergeld für Dich? Oder doch eher für eins Deiner Kinder?!
Das ist mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer. :-o
Update: Muss kurz korrigieren, sehe gerade Hedwig Du schreibst von einer dritten Person. Du bist ja noch gar nicht in dem Alter. Damit haben sich dann die Fragen erübrigt.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
02.05.2007 20:06 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 02.05.2007 um 20:06 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
hedwig 
Benutzer

Dabei seit: 01.05.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
 |
|
Doch Kindergeld für 52 jährige |
|
Hallo, bin doch 52 Jahre.
Tatsächlich kann jeder Schwerbehinderter "der sich nicht selbst unterhalten kann" Kindergeld erhalten, auch wenn er verheiratet ist. Hier sind bestimme Einkommensgrenzen notwendig unter Abzug von Freibeträgen.
Meine Info stimmt.
|
|
02.05.2007 20:23 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von hedwig am 02.05.2007 um 20:23 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 495
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Hallo Hedwig,
bin heute ein wenig durch den Wind. :-) Du hast natürlich vollkommen recht!
Ich lese das nur allzu selten, dass das wirklich einige in Anspruch nehmen (müssen). Oder auch viele nicht wissen dass das möglich ist.
Das Kindergeld wird für behinderte Kinder mit Behinderung ohne altersmäßige Begrenzung bezahlt.
Voraussetzungen sind dafür:
- eine Behinderung liegt vor, deren Dauer nicht absehbar ist
- ist außerstande, sich selbst zu unterhalten, seinem Lebensunterhalt selbst zu beschreiten (Ursächlichkeit)
- die Behinderung ist schon vor dem 27. Lebensjahr eingetreten
Dazu gehören auch Suchterkrankungen wie z.B. Drogenabhängigkeit, Alkoholismus. Nicht zu den Behinderungen zählen Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine im Voraus abschätzbarer Dauer beschränkt, insbesondere Aktuterkrankungen.
Das ganze stützt sich auf den § 32 EStG.
Die Einkommensgrenze liegt bei 7680,00 Euro im Kalenderjahr.
Vielen Dank Hedwig für Dein Posting, das hatte ich wirklich schon vergessen. 
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
02.05.2007 21:09 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 02.05.2007 um 21:09 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Chlarissa 
B-C
 

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 246
Herkunft: 69181 Leimen
 |
|
Hallo Hedwig,
herzlichen Glückwunsch. Da gibt es also doch ein paar gute Paragraphen in unserem System.
Ich freue mich für Dich.
LG
Chlarissa
|
|
03.05.2007 11:29 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Chlarissa am 03.05.2007 um 11:29 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.761
Herkunft: Bonn
 |
|
Ich bin ja kein Experte für dieses, jedoch:
Es stimmt, FÜR schwerstbehinderte Kinder, wenn der Zustand vor Vollendung des 25ten Lebensjahres eingetreten ist, kann man lebenslang Kindergeld beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen.
Dies trifft allerdings nnur ur auf die ELTERN, bzw. die Pflegepersonen (das können Pflegeeltern sowie Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sein. Als Pflegeeltern werden nach dem Steuerrecht Personen angesehen, die mit dem Kinder durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden sind und die es in ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass zu den leiblichen Eltern kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr besteht und die Pflegeeltern das Kind mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil auf ihre Kosten unterhhalten. ) der Kinder zu - d.h. ein Mensch mit Behinderungen bekommt FÜR SICH SELBST kein Kindergeld - das Wort KINDERGeld sagt eigentlich alles aus, was zu sagen ist.
Kindergeld für schwerstbehinderte Kinder kann auch bezogen werden, wenn die Kinder vollstationär untergebracht sind.
Grundsätzlich sind jedoch strenge Auflagen zu erfüllen - z.B. darf das Kind nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten (das Merkzeichen "H" im Ausweis ist regelmäßig als Hinweis darauf anzusehen) - und zwar ursächlich durch die Behinderung verursacht. Ein Jobverlust z.B. ist KEIN Grund für den Kindergeldbezug. Weiterhin muss jemand das "Kind" (auch wenn es 52 ist) betreuen, d.h. die Vormundschaft übernehmen und ein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen.
Ehepartner z.B. können für ihren hilflosen Partner eine Pflegestufe beantragen - sie würden jedoch kein Kindergeld für ihn bekommen!
Eine gute Info gibts hier:
http://www.intakt.info/information/kindergeld.htm
http://www.arbeitsagentur.de/nn_229098/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info
/Kindergeld/Anspruchsvoraussetzungen/Behinderte-kinder/Behinderte-kinder-Na
v.html__nnn=true#d1.8
__________________
Synergy-Radio.de - Dance Music & more
Synergy-Radio mit Winamp hören
Synergy-Radio mit Windows MediaPlayer hören
|
|
05.05.2007 20:02 |
 |
|
Stulle 
Benutzer

Dabei seit: 22.03.2007
Beiträge: 3
 |
|
Zitat: |
Geschrieben von Biggi0001
Es stimmt, FÜR schwerstbehinderte Kinder, wenn der Zustand vor Vollendung des 25ten Lebensjahres eingetreten ist, kann man lebenslang Kindergeld beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen. |
Ja und zwar ab dem 01.01.2007! Es gelten jedoch Übergangsregelungen. Bei Hedwig also schon vor dem 27. Lebensjahr.
Zitat: |
Geschrieben von Biggi0001
d.h. ein Mensch mit Behinderungen bekommt FÜR SICH SELBST kein Kindergeld - das Wort KINDERGeld sagt eigentlich alles aus, was zu sagen ist. |
§ 1 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz
Kindergeld für sich selbst erhält, wer
1. in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
2. Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
3. nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.
Wenn wir das mit dem Kindergeld so wörtlich nehmen würden, wäre mit dem 18. Lebensjahr Schluss. Aber irgendwo sind wir doch alle Kinder und werden es immer bleiben, auch mit 52 Jahren.
|
|
06.05.2007 11:03 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Stulle am 06.05.2007 um 11:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 361
Herkunft: Ba-Wü
 |
|
Hallo zusammen,
sehr Informativ ... also das heißt das wir für unsere Maus solange wir für sie da sind Kindergeld bekommen.
Liege ich dann richtig in der annahme, das unsere Maus immer bei uns den Wohnort haben muß?
Ich frage jetzt, weil sie bestimmt einmal in einer caritativen Einrichtung leben wird und bei uns, wenn sie möchte die Wochenenden und Ferien verbringt.
Grüssle Nele
|
|
29.04.2008 21:23 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Nele am 29.04.2008 um 21:23 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 495
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Hallo Nele,
ihr bekommt solange das Kindergeld, solange die oben genannten Voraussetzungen bestehen. Ihr könnt aber auch die Ansprüche an Eure Tochter abgeben, soll heißen, das sie dann das Kindergeld von der Kindergeldkasse direkt auf ihr Konto überwiesen bekommt.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
29.04.2008 21:54 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 29.04.2008 um 21:54 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 361
Herkunft: Ba-Wü
 |
|
Hallo Träne,
ich denke das meine Maus kein eigenes Konto irgendwann mal haben wird, sie ist geistig Behindert hat einen SBA H G B GdB 100 mein Mann ist der Betreuer(Vormund).
Nächtliche Grüsse Nele bindannweginPalma 
ps. kann mir jemand sagen, ob sie überhaupt ein Konto haben kann/darf?
Ich glaube, das die Banken sich weigern würden, sie als Kunden zu gewinnen.
|
|
30.04.2008 02:04 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Nele am 30.04.2008 um 02:04 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Bernd1977 
Benutzer

Dabei seit: 17.10.2006
Beiträge: 34
 |
|
RE: Kindergeld für eine 52 jährige |
|
Cool.
Ich hab mal paar Frage. Wohnst du alleine in einer Wohnung wie bestreitest du denn heute dein Lebensunterhalt?
Ich habe auch hon gedacht da ich (30) das Kindergeld bantragn soll wel ich ja auch vor dem 27 Jahre Schwerbehinderung habe.
Ich betreite mein Lebensunterhakt durch meine Rente (ca. 605 €) dann Wohngeld (ca. 80 ) bzw. Überganggeld (ca. 90 €) mit Wohngeld (ca. 45 €)
wie ich auch so sehe bin ich unter der Grenze noch
|
|
30.04.2008 06:33 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Bernd1977 am 30.04.2008 um 06:33 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 495
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Zitat: |
Original von Nele
ps. kann mir jemand sagen, ob sie überhaupt ein Konto haben kann/darf?
Ich glaube, das die Banken sich weigern würden, sie als Kunden zu gewinnen. |
Hallo Nele,
das hängt dann wohl davon ab, welche Berechtigungen Dein Mann als Vormund für Deine Tochter hat. Müsste m. W. im Betreuerausweis stehen.
Zitat: |
Original von Bernd1977
Ich hab mal paar Frage. Wohnst du alleine in einer Wohnung wie bestreitest du denn heute dein Lebensunterhalt? |
Hallo Bernd1977,
ziemlich indiskrete Frage von Dir. Nele wohnt nicht alleine, wenn sie schreibt das ihr Ehemann Vormund ihrer gemeinsamen Tochter ist.
Du erhälst ziemlich viel Rente für Dein Alter, wenn ich das mal sagen darf. Und warum überlegst Du noch, ob Du Kindergeld beantragst, hattest Du das nicht schon längst vor?
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
30.04.2008 19:03 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 30.04.2008 um 19:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Bernd1977 
Benutzer

Dabei seit: 17.10.2006
Beiträge: 34
 |
|
Sorry Träne hätte ich auch über PN machen können.
Ich werde Deine Frage über PN beantworten
|
|
01.05.2008 01:33 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Bernd1977 am 01.05.2008 um 01:33 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
MaxMama 
B-C
 
Dabei seit: 27.01.2007
Beiträge: 10
 |
|
Eine Frage zu dem Thema:
Ab wieviel Prozent Schwerbehinderung wird das Kindergeld gezahlt ?
Ich habe derzeit 50 % Schwerbehinderung und meine Behinderung ist im 25 Lebensjahr eingetreten (1982 geboren).
|
|
01.05.2008 13:35 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von MaxMama am 01.05.2008 um 13:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Bernd1977 
Benutzer

Dabei seit: 17.10.2006
Beiträge: 34
 |
|
Ich denke mal wenn man Schwerbehndert ist und das ist ab 50% GdB
|
|
01.05.2008 14:42 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Bernd1977 am 01.05.2008 um 14:42 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
MaxMama 
B-C
 
Dabei seit: 27.01.2007
Beiträge: 10
 |
|
Hast Du das beantragt ?
Ich falle, so wie ich das gelesen habe dann wohl noch in die alte Regelung.
|
|
01.05.2008 15:26 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von MaxMama am 01.05.2008 um 15:26 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 495
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Da das Kindergeld und Kinderzuschlag eine steuerliche und keine soziale Leistung ist, verschiebe ich dieses Thema unter "Steuern und Steuerfragen".
Die Bundesagentur für Arbeit wurde damit beauftragt dieses Gesetz "Bundeskindergeldgesetz" durchzuführen und richtete eigens dafür die Familienkassen ein. Für alle Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag sind die Familienkassen die richtigen Ansprechpartner.
Merkblatt Kindergeld zum Download auf arbeitsagentur.de Download (476 kb PDF-Dokument)
Merkblatt Kinderzuschlag zum Download auf arbeitsagentur.de Download (139 kb PDF-Dokument)
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
01.05.2008 17:08 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 01.05.2008 um 17:08 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|