Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite
Portal Schwerbehinderung-Aktuell Forums-Portal Linkliste Galerie "Biggi-Chat" Synergy-Radio
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Nachteilsausgleiche, Merkzeichen » MitHilfe von Kraftfahrzeughilfe finanziertes Auto verkaufen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen MitHilfe von Kraftfahrzeughilfe finanziertes Auto verkaufen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
BWU Benni BWU Benni ist männlich
Benutzer


Dabei seit: 07.05.2007
Beiträge: 1

MitHilfe von Kraftfahrzeughilfe finanziertes Auto verkaufen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,

zum Thema Kraftfahrzeughilfe habe ich ein Frage bei der mir evtl. jemand helfen kann oder evtl. hat jemand schon Erfahrungen.

Ich bekomme eine Kraftfahrzeughilfe von der Bundesagentur für Arbeit lebenslang gestellt. Nun habe ich vor 3 Jahren ein neues Auto bekommen, würde mir nun aber gerne ein anderes holen. Kann man hier schon auf diese Hilfe zugreifen? Evtl. kann ich hier mein aktuelles Auto als Anzahlung für ein anderes nehmen und den rest dann selbst finanzieren? In welchem Zeitrahmen wird diese Kraftfahrzeughilfe gestattet? Hat hier jemand Erfahrungen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Benni
07.05.2007 22:26 BWU Benni ist offline E-Mail an BWU Benni senden Beiträge von BWU Benni suchen Nehmen Sie BWU Benni in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von BWU Benni am 07.05.2007 um 22:26 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Holger Holger ist männlich
B-C


Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ

Voraussetzungen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

also so wirklich eine zeitliche Vorgabe gibt es eigentlich nicht.

Der § 4 Kfz-Hilfe-Verordnung sagt:
1) Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs setzt voraus, daß der behinderte Mensch nicht über ein Kraftfahrzeug verfügt, das die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt und dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist.
Die Dienstanweisung der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeff
entlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Teilhabe-am-Arbeitsleben-1-13-KfzHV.p
df
sagt dazu:
Zumutbar... ist es...
1. wenn es behinderungsgerecht ist und
2. aus technischen und wirtschaflichen Gründen weiter genutzt werden kann.

Nach nur 3 Jahren dürftest Du da Pech haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arbeitsagentur in diesem Fall leistet.

Weiterhin gute Fahrt

Holger
08.05.2007 07:28 Holger ist offline E-Mail an Holger senden Beiträge von Holger suchen Nehmen Sie Holger in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Holger am 08.05.2007 um 07:28 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Nachteilsausgleiche, Merkzeichen » MitHilfe von Kraftfahrzeughilfe finanziertes Auto verkaufen

Views heute: 11.922 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.044.639

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH

RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden