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MitHilfe von Kraftfahrzeughilfe finanziertes Auto verkaufen |
BWU Benni 
Benutzer

Dabei seit: 07.05.2007
Beiträge: 1
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MitHilfe von Kraftfahrzeughilfe finanziertes Auto verkaufen |
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Hallo zusammen,
zum Thema Kraftfahrzeughilfe habe ich ein Frage bei der mir evtl. jemand helfen kann oder evtl. hat jemand schon Erfahrungen.
Ich bekomme eine Kraftfahrzeughilfe von der Bundesagentur für Arbeit lebenslang gestellt. Nun habe ich vor 3 Jahren ein neues Auto bekommen, würde mir nun aber gerne ein anderes holen. Kann man hier schon auf diese Hilfe zugreifen? Evtl. kann ich hier mein aktuelles Auto als Anzahlung für ein anderes nehmen und den rest dann selbst finanzieren? In welchem Zeitrahmen wird diese Kraftfahrzeughilfe gestattet? Hat hier jemand Erfahrungen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Benni
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07.05.2007 22:26 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von BWU Benni am 07.05.2007 um 22:26 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Holger 
B-C
 
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ
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Hallo,
also so wirklich eine zeitliche Vorgabe gibt es eigentlich nicht.
Der § 4 Kfz-Hilfe-Verordnung sagt:
1) Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs setzt voraus, daß der behinderte Mensch nicht über ein Kraftfahrzeug verfügt, das die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt und dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist.
Die Dienstanweisung der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeff
entlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Teilhabe-am-Arbeitsleben-1-13-KfzHV.p
df
sagt dazu:
Zumutbar... ist es...
1. wenn es behinderungsgerecht ist und
2. aus technischen und wirtschaflichen Gründen weiter genutzt werden kann.
Nach nur 3 Jahren dürftest Du da Pech haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arbeitsagentur in diesem Fall leistet.
Weiterhin gute Fahrt
Holger
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08.05.2007 07:28 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Holger am 08.05.2007 um 07:28 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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