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Parkplatz vor dem Haus |
sagovana 
Benutzer

Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3
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Hallo,
wir wohnen auf dem Dorf. Meine Frau hat 100% und g. Nun wird auf der gegnüberliegenden Strassenseite gebaut, so daß alle Parkplätze eines 3 Parteienhauses entfallen. Die Vermieterin will Parkplätze anbieten, die etwa 200m entfernt liegen. Dabei ist ein Hügel zu überwinden.
Gibt es in diesem Fall rechtl. Grundlagen, die einen Parkplatz in Hausnähe erzwingbar machen?
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30.05.2007 20:16 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von sagovana am 30.05.2007 um 20:16 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Holger 
B-C
 
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ
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Erzwingen wohl eher nicht |
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Hallo erstmal,
so eine richtige Rechtsgrundlage habe ich nicht gefunden, vielleicht kann eine Gemeinde die Voraussetzungen in einer Verordnung oder Satzung selbst festlegen.
Kann auch vom Bundesland abhängen.
Bei den Integrationsämtern habe ich folgendes gefunden:
Das Straßenverkehrsamt kann für einzelne schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) einen einzelnen Parkplatz, z.B. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte, reservieren. http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-204/i.h
tml
Leider hat Deine Frau ja "nur" G und nicht aG.
Ich würde an Deiner Stelle einfach mal direkt bei der Gemeindeverwaltung den Sachverhalt schildern und konkret nachfragen.
Erzwingbar ist auf dem Dorf wohl eher der falsche Ansatz, versuch es doch mal im Guten.
Viele Gruesse
Holger
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30.05.2007 22:10 |
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Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Sagovana,
die Info von Holger ist so erstmal völlig korrekt... ABER es gibt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, NRW, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen eine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
In diesen Bundesländern kann die Straßenverkehrbehörde laut einer Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 2001 auch Ausnahmegenehmigungen für 4 ganz speziell aufgeführte Fallgruppen mit dem Merkzeichen G erteilen.
Nachzulesen z. B. hier (Achtung PDF-Datei!):
http://www.main-tauber-kreis.de/media/custom/266_1427_1.PDF
Lieben Gruß
Martin
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31.05.2007 01:22 |
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Holger 
B-C
 
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ
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Die Info hatte ich schon lange mal gesucht, weil ich über den Sport einige einseitig Oberschenkelamputierte kenne, die als solche kein aG kriegen und nur einen GdB von 70 haben.
Da man also als einbeinig Oberschenkelmaputierter nicht außergewöhnlich gehbehindert ist, dürfen diese auch nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Zur Frage von Sagovana kann man aber wohl sagen, dass dies alles sogenannte "Kann-Vorschriften" sind, er sollte also wohl eher das persönliche Gespräch mit der zuständigen Gemeinde suchen. Der Verweis auf die Regelung für die genannten Länder kann da sicher sehr hilfreich sein.
Merci für die Info
Holger
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31.05.2007 11:32 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Jau - was Schlumpfi meint, ist die sogenannte "Sonderparkerleichterung außerhalb aG" - auch bekannt als der "gelbe Parkausweis" (manche Städte wie Königswinter haben einfach ein DinA4-Blatt (sollte gelb sein, ist bei mir aber weiß - andere einen richtig schönen "Ausweis" ), der es erlaubt z.B. auf Anwohnerparkplätzen, öffentlichen Parkplätzen ohne Gebühren etc. zu parken - jedoch NICHT auf "Behindertenparkplätzen".
Sagovana, erzwingen lässt sich ein Parkplatz in Hausnähe tatsächlich nicht, auch nicht mit der gelben Sonderparkerlaubnis - ich kann nur raten, auf gütlichem Wege zu versuchen, einig zu werden, anderenfalls mal diese Links hier auch noch durchzuackern und zu schauen, ob ihr ggf. die Möglichkeit habt, den gelben Parkausweis zu beantragen.
http://www.biggi0001.de/phpkit/include.php?path=content/articles.php&conten
tid=366
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/content.ph
p&contentid=250
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.p
hp&contentid=133
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.p
hp&contentid=17
__________________
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31.05.2007 14:58 |
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sagovana 
Benutzer

Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Hallo alle,
zuerst einmal vielen Dank für die guten Antworten.
Mittlerweile hat sich einiges geklärt. Unserer Vermieterin wird 3 Parkplätze bauen, die nicht ganz so weit weg sind (etwa 70 Meter). Außerdem darf meine Frau, wenn es ihr nicht gut geht auch in der Gartenzufahrt am Haus parken. Wir konnten uns da sehr schnell friedlich mit ihr einigen. Die Parkplätze sollen auch zügig gebaut werden, so daß wohl alles halbwegs problemlos gehen sollte.
Danke auch an Biggi für den Hinweis mit dem gelben Parkausweis. Da werden wir uns auch mal hinterklemmen.
Liebe Grüße
Sagovana
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03.06.2007 12:02 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von sagovana am 03.06.2007 um 12:02 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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