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Angabe zu Schwerbehinderung bei Direktversicherung |
slowhand 
Benutzer

Dabei seit: 25.06.2007
Beiträge: 3
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Angabe zu Schwerbehinderung bei Direktversicherung |
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, wo ich nicht genau weiss, in welcher Kategorie sie am besten aufgehoben ist.
Ich habe einen GdB von 30% (unbefristet seit 1991) und bin seit 1 Jahr gleichgestellt (habs einfach mal probiert und bin durchgekommen. Kann meine Arbeit ohne Einschränkung verrichten)
Vor 2 jahren habe ich über die Firma eine Direktversicherung abgeschlossen.
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Folgendes wird/wurde dort gefragt:
Ich erkläre, dass eine verminderte Erwerbsfähigkeit
- bisher nicht festgestellt worden ist
- festgestellt worden ist.
Ich erkläre weiterhin, dass eine Schwerbehinderung
- bisher nicht festgestellt worden ist
- festgestellt worden ist mit ___ %.
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Ich habe beides verneint weil ich der Meinung war, dass eine Schwerbehinderung erst ab 50% gilt.
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Die neue Fassung (2006) heisst nun:
Ich erkläre weiterhin, dass keine anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE), kein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) oder der Berufsunfähigkeit vorliegt und kein entsprechender Antrag bei einem Versorgungsträger gestellt wurde oder in Bearbeitung ist.
Besteht dagegen einer der oben genannten Invaliditätsgrade bzw. wurde ein entsprechender Antrag gestellt oder ist dieser in Bearbeitung, beträgt dieser ______ %.
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Habe ich damals falsche Angaben gemacht oder meint ihr, ich habe einfach Glück gehabt, weil die Versicherung nur nach Schwerbehinderung gefragt habt? Da ich weiss, dass Versicherung im Schadensfall gerne Ärger machen wollte ich das lieber vorher ansprechen, dann kann man vielleicht noch was ändern. Oder meint ihr ich habe alles Richtig gemacht und mir kann später nicht passieren.
Danke euch!
Mr. Slowhand
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25.06.2007 17:36 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von slowhand am 25.06.2007 um 17:36 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
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25.06.2007 19:49 |
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slowhand 
Benutzer

Dabei seit: 25.06.2007
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Hallo Biggi,
sorry war mein Fehler. Ich wollte damit sagen, dass die Leute die jetzt eine Direktversicherung abschliessen, diese neue Version unterschreiben müssen. Da mich eine Kollegin gefragt hat, ob ich auch so was unterschrieben habe ist mir die Neuerung aufgefallen und ich bin ins Grübeln gekommen.
Also Fakt: ich wurde nicht aufgefordert die neue Version zu unterschreiben oder zu meinen Unterlagen aufzunehmen. Das ist doch das was du wissen wolltest, oder?
Was hälst du von dieser Sache? Davon mal abgesehen weiss ich gar nicht was passiert wäre wenn ich bei Schwerbehinderung "Ja" angekreuzt hätte? Es handelt sich ja um einen Kollektiv Vertrag. Ein paar hundert Mitarbeiter machen da mit. Vielleicht hätte man meine 30% auf "0" gesetzt, also für spätere Berechnungen nicht anrechenbar. Bei meiner BUZ hat das auch problemlos geklappt. Meine Hand wurde einfach als "OK" angesehen. Fand ich fair von der Versicherung und ohne weitere Zuschläge.
Danke im voraus
Slowhand
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26.06.2007 09:26 |
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Biggi0001 
Administrator
     

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Ja genau, das wollt ich wissen - und jetzt ist auch einiges klarer 
Also, ohne Versicherungsfachfrau zu sein, würde ich aus der Formulierung folgendes schließen:
"Schwerbehinderung" liegt rechtlich gesehen erst ab einem GdB von 50 vor. Da explizit nach einer "Schwerbehinderung" gefragt wird, war und ist die Antwort "Schwerbehinderung liegt nicht vor" bei deinem Vertrag korrekt.
Würdest du heute den "neuen" Vertrag unterschreiben, müsstest du meinem Empfinden nach in jedem Fall mit "ja" antworten, denn ein anerkannter GdB liegt ja vor (nämlich 30). Dehalb haben die wohl clevererweise die Frage geändert - damit werden ungleich mehr Menschen erfasst.
Mit der BUZ haste dann richtig Glück gehabt - normalerweise schließen die Versicherungen bestehende Beeinträchtigungen whatsoever erst mal aus. Ich weiß jetzt nicht, ob es möglich ist, daß die ggf. bei einer eintretenden BU dann DOCH noch darauf zurückgreifen .. nach dem Motto "war ja schon vorhanden" - das müsste ein Versicherungsfachmann beantworten können, hängt meines Wissens nach aber auch von der Gesellschaft ab.
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26.06.2007 10:19 |
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slowhand 
Benutzer

Dabei seit: 25.06.2007
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Für alle die es interessiert:
Ich war grad bei unserem Betriebsarzt. Er ist auch der Meinung, dass meine damalige Auskunft korrekt war, weil nach einer Schwerbehinderung gefragt war, die zu diesem Zeitpunkt definitiv nicht vorlag.
Ich werde also nichts unternehmen und hoffen, dass diese Frage- bzw. Problemstellung nie aktuell wird. Ist bestimmt auch am gesündesten....
Gruß
slowhand
p.s.: danke biggi
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26.06.2007 11:01 |
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Schlumpfi 
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@Biggi
Du siehst es genau richtig...
Zum Abschlusszeitpunkt wurde nach einer Schwerbehinderung gefragt ... also musste auch nur die angegeben werden...
Während jetzt -auf Grund der geschickten Formulierung- bereits jeder GdB angegeben werden muss ...
... obwohl ich auch da frech sein würde, denn ein GdB wird ja schliesslich nicht in % ausgedrückt, sondern nur der MdE ... auch wenn landläufig der Fehler gemacht wird bei dem GdB von Prozenten zu sprechen...
Gruß
Martin
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27.06.2007 10:45 |
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