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Gleichstellung und sehr viele Fragen??? |
Claudi67 
B-C
 
Dabei seit: 01.07.2007
Beiträge: 5
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Gleichstellung und sehr viele Fragen??? |
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Hallo,
ich habe mich jetzt einwenig bei Euch durchgelesen und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite seit 8 Jahren in einem sehr großen Unternehmen in Teilzeit 18 Std. /Woche.
Ende diesen Jahres werden wieder Stellen abgebaut und vorhandene Wochenarbeitszeiten reuziert.
Bezitze natürlich noch kein Kündigungsschutz und bin körperlich nicht inder Lage mom mehr oder in einer neuen Fa.zu arbeiten.
Wenn ich auf 15Std. herabgesetzt werde, besteht dann noch der anspruch auf Arbeitslosengeld bei etw. spätere Kündigung???? Früher war es jedenfalls so und ich habe um diese 18 Std. gekämpft.
Problem ist der BR ist nicht diskret und rennt sofort zu meinem direkten Vorgesetzten, der wiederum Druck macht wg. Krankheit.
Den GdB von 30 (Einspruch habe ich eingelegt, Danke hier ans Forum) habe ich erhalten und überlege nun die Gleichstellung zu beantragen.
Aber so genau bin ich durch die Forumsbeiträge nicht durchgestiegen.
Kann die Gleichstellung abgelehnt werden, ist es für mich denn überhaupt ratsam, soll ich erst mit dem Doc den Widerspruch bearbeiten ????
Ich weiß irgendwie nicht weiter, bin Gewerkschaftsmitglied und selbst die konnten nix konkretes sagen, außer daß ich später mit dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen werde.
Vielleicht habt Ihr einen Tip für mich
vielen Dank fürs Lesen
lieben Gruß
Claudi
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02.07.2007 11:19 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Claudi67 am 02.07.2007 um 11:19 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Claudi,
die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld sind im SGB III geregelt... Insobesondere die §§ 117 - 123 sind da für Dich interessant... hier ist der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html
Kurz gesagt, jeder der versicherungspflichtig versichert ist und die Anwartschaftszeit von 12 Monaten erfüllt hat, bekommt auch ALG... die alte Stundenbegrenzung gibt es nicht mehr.. es ist eben entgeltabhängig...
Zur Frage der Gleichstellung... die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bekommst Du durch die Agentur für Arbeit zuerkannt, wenn Dein Arbeitsplatz auf Grund behinderungsbedingter Störungen gefährdet ist... allgemeine Rationalisierungsmaßnahmen rechtfertigen keine Gleichstellung... Sicher ist der Arbeitsplatz etwas geschützter, denn selbst bei einer Änderungskündigung müsste das Integrationsamt befragt werden... in der Regel stimmen die dann aber auch zu... Auf der anderen Seite kann es aber auch sein, dass man -eben wegen der Gleichstellung- gar nicht zur Änderungskündigung vorgesehen wird... weil vielen Arbeitgebern das Prozedere zu viel, zu nervig ist und man keine schlafenden Hunde wecken möchte...uswusw...
Ich habe in meiner Praxis immer gesagt: wenn du gut argumentieren kannst, warum Dein Arbeitsplatz gefährdet ist aus behinderungsbedingten Gründen: dann versuche einen Antrag ... mehr als nein sagen können die nicht...
Ganz wichtig: Solltest Du den Antrag stellen, dann kreuze um Gottes willen nicht den Punkt an: "Mein Arbeitsverhältnis ist auch aus anderen, nicht behinderungsbedingten, Gründen gefährdet -z. B. geplante Rationalisierungen-" Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass mit dem Kreuz an dieser Stelle die Anträge erstinstanzlich immer abgelehnt wurden... weiß der Geier warum...
Lieben Gruß
Martin
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02.07.2007 11:59 |
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ISIS 
B-C
 
Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73
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hy,
habe auch gleichstellung bekommen, war ganz schnell erfolgt....
musst halt das beachten was schlumofi empfiehlt....
der antrag sollte schnell gestellt werden, bevor eine kündigung angesprochen wurde....
bei mir isses jetzt so, dass ich nicht gekündigt werden kann, obwohl ich demnächst eine umschulung mache und seit januar krank bin....
gruß isis
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03.07.2007 10:33 |
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ISIS 
B-C
 
Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73
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hy claudi,
ich würde an deiner stelle noch das zuständige integrationsamt um unterstützung bitten, oder berufsbegleitender dienst....
ob du nicht noch zusätzlich einen verschlimmerungsantrag stellst wäre noch zu überlegen....
gruß isis
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03.07.2007 10:38 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Zitat: |
Geschrieben von Schlumpfi
Ganz wichtig: Solltest Du den Antrag stellen, dann kreuze um Gottes willen nicht den Punkt an: "Mein Arbeitsverhältnis ist auch aus anderen, nicht behinderungsbedingten, Gründen gefährdet -z. B. geplante Rationalisierungen-" Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass mit dem Kreuz an dieser Stelle die Anträge erstinstanzlich immer abgelehnt wurden... weiß der Geier warum...
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HA!! Endlich weiß ich auch mal was :-) -- weil die Gleichstellung ausschließlich dafür da sein soll, ein Beschäftigungsverhältnis zu erhalten/erlangen, welches aus behinderungsbedingten Gründen (und zwar ausschließlich aus diesen!) gefährdet oder nicht erreichbar ist.
Juuut, wa?? 
Liebe Grüße,
Biggi
__________________
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03.07.2007 17:47 |
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Claudi67 
B-C
 
Dabei seit: 01.07.2007
Beiträge: 5
Themenstarter 
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Hallo,
erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten und Tips.
Es ist wirklich nicht leicht sich in meiner Situation zu entscheiden.
Ich möchte und muß auf jeden Fall meine 18 Std. behalten und wiederum denke ich ob der Arbeitgeber nicht
schon bei Bekanntgabe/Antrag Gleichstellung irgendetwas unternimmt, wie Kündigung etc.
Am 9. Juli habe ich einen Arztermin und werde den GdB mit Ihm besprechen, da ich Widerspruch eingelegt habe.
Manchmal kommt halt alles zusammen gesundheitliche sowie private Probleme und wo und wie fängt man an.
Ich danke Euch herzlich und hoffe auch mal helfen zu können.
Ich halte Euch natürlich auf dem Laufenden.
Lieben Gruß
Claudia
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03.07.2007 19:05 |
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Claudi67 
B-C
 
Dabei seit: 01.07.2007
Beiträge: 5
Themenstarter 
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Guten Morgen,
ich schubs mich nochmal hoch mit Fragen zum Gleichstellungsantrag, wenn ich darf.
Ich habe Angst irgendwas falsch anzukreuzen bzw. zu beantworten, daher möchte mich an Euch wenden und
hoffe Ihr könnt mir helfen:
Können Sie Ihre Tätigkeit weiterhin ausüben????
ja,ohne Einschränkung (würde ich hier ankreuzen, da ich alles machen kann, zwar mit Schmerzen, aber immerhin)
Muß ich eigentlich jeden Punkt irgendwie ankreuzen???? Auch wenn er für meine Bedürfnisse nicht in Betracht kommt?
Und nun zu der Begründung:
-Fehlzeiten also Arbeitsunfähigkeit wg. Krankheit/Behinderung
-Krankengespräch mit der Geschäftsleitung
was schreibe ich als Begründung???
Gibt es hier im Forum irgendwelche Freds zum Lesen?????
Ich wünsche Euch allen ein sonniges und schmerzfreies Wochenende
lieben Gruß
Claudi
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13.07.2007 10:54 |
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Schlumpfi 
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Hallo Claudi,
die Frage nach der Ausführung der Tätigkeit ist eine Fangfrage...
Wenn Du ankreuzt, dass Du die Tätigkeit ohne Einschränkungen ausführen kannst, dann fliegste sofort raus aus dem Verfahren...
Du solltest "Ja, mit behinderungsbedingten Einschränkungen" ankreuzen... und dann auf deine Schmerzen hinweisen...
Was die Fehlzeiten angeht, da kannst Du eine Bescheinigung Deiner Krankenkasse anfordern. da reicht ein kurzer Anruf bei Deiner Sachbearbeiterin un binnen 2 Werktagen haste die Bescheinigung in Deinem Briefkasten...
Wenn Du Krankenrückkehrgespräche hattest, würde ich die mit angeben, denn die sind ein weiteres Anzeichen, dass dein Arbeitsplatz gefährdet sein könnte und deshalb schützenswert ist...
Lieben Gruß
Martin
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13.07.2007 17:32 |
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Claudi67 
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Lieber Martin,
vielen Dank für Deine Hilfe, bin ich froh Euch gefunden zu haben, DANKESCHÖÖÖÖÖN,
ich habe momentan nicht nur meine gesundheitlichen Probleme, parallel läuft gerade die Trennung von meinem Mann mit Wohnung und wie geht es weiter etc.
Am Montag gebe ich den Antrag beim Arbeitsamt ab, und dann sehen wir weiter ich halte Euch auf dem Laufenden.
Euch eine gute Nacht und einen sonnigen Sonntag
lieben Gruß
Claudi
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14.07.2007 21:50 |
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