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Zum Ende der Seite springen Befristetes Arbeitsverhältnis / Gleichstellung mit GdB 20?
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Befristetes Arbeitsverhältnis / Gleichstellung mit GdB 20? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

//Edit Biggi: Eingestellt für Uhuuhu

Titel: Gleichstellung
Author: uhuuhu
Datum: Gestern, 22:31

Hallo ich hab mal eine Frage, habe 20% vom Versorgungsamt bekommen. Musste nun denn Arbeitsplatz in meiner Firma in der ich schon 7 Jahre arbeite wechseln.

Mein jetziger Arbeitsplatz ist befristet auf ca. 1 Jahr ( mach für eine Kollegin schwangerschafts verträdung), danach weiss ich noch nicht wie es weiter geht.

Reichen 20% aus, um einen Gleichstellungsantrag stellen zu können?

gruss uwe


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04.07.2007 10:17 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Biggi0001
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Also, die 20 reichen für die Gleichstellung leider nicht - dafür musst du min. GdB 30 haben.

Die Gleichstellung würde allerdings am befristeten Vertrag nichts ändern...der Vertrag läuft zum Befristungsdatum aus, ohne wenn und aber unglücklich

Immerhin ist bei befristeten Verträgen gut zu wissen, daß m.W. nach eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, allenfalls eine fristlose.

LG, Biggi


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04.07.2007 10:18 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Bodo Bodo ist männlich
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RE: Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
[i]Geschrieben von Biggi0001[/i

Immerhin ist bei befristeten Verträgen gut zu wissen, daß m.W. nach eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, allenfalls eine fristlose.

LG, Biggi


Da hast Du völlig recht, liebe Biggi, eine ordentliche Kündigung ist bei Befristung nicht möglich (zumindest seitens des Arbeitgebers).

Vieleicht noch ein Gedanke dazu: Ein befristeter Vertrag kann ohne sachlichen Grund auch auf 2 Jahre verlängert werden.

LG

Bodo
04.07.2007 11:18 Bodo ist offline E-Mail an Bodo senden Beiträge von Bodo suchen Nehmen Sie Bodo in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
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befristeter Vertrag kann gekündigt werden!!!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Biggi,
hallo Bodo,

leider täuscht ihr Beiden euch... selbstverständlich kann auch ein befristet abgeschlossener Vertrag vorzeitig und ordentlich (also fristgemäß) gekündigt werden.
Allerdings ist es dazu nötig, dass diese Kündigungsmöglichkeit einzelvertraglich oder im angewandten Tarifvertrag vorgesehen ist (was in der Regel der Fall ist).

Gesetzliche Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 15 (3):
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Weiter zu Bodos Aussage mit der Verlängerung der Befristung ohne sachlichen Grund auf 2 Jahre:
Auch dieses ist nur bedingt richtig. Hier geht es um die Wirksamkeit von Befristungen. Grundsätzlich kann jede Dauer der Befristung gewählt werden, vorausgesetzt, sie ist konform mit dem TzBfG. Die konformen Befristungsgründe stehen im § 14 TzBfG
also hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

§ 14 (3) sagt zum Beispiel aus, dass ein Arbeitnehmer, der bei Einstellung 52 Jahre und älter ist sogar bis zu 5 Jahre ohne sachlichen Begründungsgrund eingestellt werden kann...

Im Vorliegenden Beispiel von Biggi handelt es sich um die Vertretung während einer Schwangerschaft/Elternzeit... Hier handelt es sich augenscheinlich um eine Befristung nach § 14 (1) 3. TzBfG ... also ein sachlicher Grund zur Vertretung einer Arbeitnehmerin... Am Ablauf der Befristung ändert weder eine Schwerbehinderung, noch eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten seitens der Agentur für Arbeit etwas.

Sollten noch Fragen offen sein ... immer her damit ... ;-)

Lieben Gruß
Martin
04.07.2007 11:53 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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ISIS ISIS ist weiblich
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hi,
du bist doch schon 7 jahre in der firma, der wechsel war doch sicher innerhalb der firma?
dann hast du doch sicher einen unbefristeten vertrag und der jetzige arbeitsplatz ist befristet....versetzen die dich dann zurück oder müssen die dir den leidensgerechten arbeitsplatz verlängern? gehen die davon aus, dass nach 2 jahren die wieder voll fit bist?
was sagt der betriebsrat oder die schwerbehindertenvertretung dazu?
gruss isis
04.07.2007 12:21 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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Schlumpfi Schlumpfi ist männlich
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Isis' Frage ist nicht ganz unwichtig...

Was hast Du denn für einen Arbeitsvertrag? Hast du einen unbefristeten? Bist aber eben im Moment auf diesem "Schwangerschafts/Elternzeit"-Vertretungsplatz oder hast du mehrere befristete Arbeitsverträge hinter Dir?

Wie schon vorher geschrieben, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsplatz handelt (auch wenn der Vertrag schon mehrfach mit sachlichen Gründen befristet wurde...), dann läuft der Vertrag mit der Erreichung des Befristungsdatums aus...
Hast Du aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag, hat Dein AG natürlich die Pflicht Dich weiter zu beschäftigen... es sei denn, er hat keine Arbeit hinterher für Dich und kündigt dich fristgemäß ordentlich. In diesem Falle macht es auf jeden Fall Sinn mal zu gucken, ob Dein GdB wirklich noch richtig ist, ggf. Verschlechterung zu beantragen und gucken, was dabei herauskommt...

Lieben Gruß
Martin
04.07.2007 12:55 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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uhuuhu uhuuhu ist männlich
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Was hast Du denn für einen Arbeitsvertrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wurde wegen meiner COPD vom Betriebsarzt innerhalb der Firma umgesetzt.

gruss Uwe
04.07.2007 16:24 uhuuhu ist offline E-Mail an uhuuhu senden Beiträge von uhuuhu suchen Nehmen Sie uhuuhu in Ihre Freundesliste auf
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Halo uwe,
dann ist Dein Arbeitsverhältnis ja augenscheinlich erstmal "sicher"... soweit man heute noch von sicher reden kann...

Ich würde an Deiner Stelle mal mit Deinen behandelnden Ärzten sprechen, wie sie die Sachlage sehen, ob ein Verschlechterungsantrag Sinn macht (vielleicht sind da ja noch andere einschränkende Erkrankungen?? Rücken? Augen oder dergl.????)

Denn wie schon mehrfach bemerkt einen erweiterten Kündigungsschutz hast Du erst ab einem GdB von 50 bzw. einem GdB von 30 mit anschliessender Gleichstellung durch die Arbeitsagentur... Ganz wichtig aber auch, dass Du diesen erweiterten Kündigungsschutz nur in Bezug auf deine im GdB festgestellten Erkrankungen und deren Auswirkungen auf Deinen Arbeitseinsatz hast... aber auf jeden Fall ist die Hürde einen Mitarbeiter zu entlassen, der eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hat um einiges höher...

Halte uns einfach auf dem Laufenden... ich drücke Dir die Daumen...

Lieben Gruß
Martin
04.07.2007 17:12 Schlumpfi ist offline E-Mail an Schlumpfi senden Homepage von Schlumpfi Beiträge von Schlumpfi suchen Nehmen Sie Schlumpfi in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Schlumpfi: koenigsschlumpfi / CTRschlumpf
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RE: Was hast Du denn für einen Arbeitsvertrag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Geschrieben von uhuuhu

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wurde wegen meiner COPD vom Betriebsarzt innerhalb der Firma umgesetzt.

gruss Uwe


Hallo Uwe,
Du kannst maximal auf empfehlung des Betriebsarztes umgesetzt worden sein. Umsetzungen werden durch den Arbeitgeber durchgeführt und angeordnet!
Zum anderen gebe ich Schlumpfi absolut recht, der Arbeitsplatz ist in so fern "sicher".
Ebenso ist das befristete (neue) Arbeitsverhältnis nicht rechtens! Der Arbeitgeber kann nicht ohne Weiteres ein UNBEFRISTETES ARBEITSVERHÄLTNIS IN EIN BEFRISTETES ARBEITSVERHÄLTNIS "umfunktionieren". Das geht auch nicht im Rahmen einer Erkrankung! Hier hätte mindestens eine Änderungskündigung erfolgen müssen! Da hielft dem AG auch kein Befristungsgesetz der Welt. Änderungskündigungen bitte immer mit Schwerbehindertenvertretung und Mitarbeitervertretung besprechen!
Im Übrigen frage ich mich wo die genannten Vertretungen bei der Umsetzung waren? Pennen die?
Lieben Gruß
Wolfgang
06.07.2007 13:59 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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hy,
ich bin der meinung, dass COPD mit 20% zu wenig eingestuft wurde, würde auf jeden fall ein verschlimmerungsantrag stellen, falls abgelehnt wiederspruch, falls auch abgelehnt sozialklage....
überlegs dir mal
isis
06.07.2007 16:32 ISIS ist offline E-Mail an ISIS senden Beiträge von ISIS suchen Nehmen Sie ISIS in Ihre Freundesliste auf
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COPD ist ein Oberbegriff für chronische Erkrankungen der Atmungsorgane - die Spanne reicht von 10 - 100.

Nur der Begriff an sich sagt gar nichts aus, eine chronische Bronchitis mit Raucherhusten kann ebenso COPD sein wie eine extreme Lungenfunktionsstörung oder ähnliches....somit könnte der GdB aufgrund der medizinisch dargelegten Ausprägung bzw. aufgrund der Befunde der durchgeführten Untersuchungen (bei Lungenkrankheiten kommen in Betracht: Lungenfunktionsprüfungen in Ruhe, unter Belastung und unter Berücksichtigung des Medikamenten- und Hormonspiegels im Serum (z.B. Spirographie, Messung des Widerstandes der Atemwege, Blutgasanalyse, Provokations- und Reversibilitätsteste) sowie zusätzlich kardiopulmonale Untersuchungen (z.B. Druckmessung im kleinen Kreislauf in Ruhe und unter Belastung) durchaus korrekt sein.

LG, Biggi

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08.07.2007 23:45 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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