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Umschulung, Probleme mit der BFA |
Cyberoma 
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Umschulung, Probleme mit der BFA |
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Ich habe einen Antrag bei der BFA nach §33 Abs. 1,3 Nr. 1 SGB IX laufen der Abgelehnt wurde (Widerspruch läuft) dazu hier die benötigten Informationen
Diesen stellte ich im Januar, da mir das Arbeitsamt klipp und klar sagte, dass ich nicht vermittelbar bin.
Hierzu folgendes 1977/79 machte ich eine Ausbildung zur Delikatessverkäuferin im Anschluss daran bis 1980 meine Einzelhandelskauffrau.
Von 1980-1982 die Ausbildung zur Substitutin im Einzelhandel.
1984 Habe ich dann aber den Beruf aufgeben müssen, Aufgrund schwerster Kontaktallergien gegen einige Lebensmittel und Arbeitsmateriealien.
Ich habe dann von 1984-1999 als Speditionskauffrau im Bereich Import gearbeitet. Von 1999 bis 01.12.2006 als Bürokauffrau 1/2 Tags
Im Mai kam die Ablehnung von der BFA, mit der Begründung, ich könne wieder in meinem Beruf als Substitutin arbeiten.
Hiergegen legte ich Widerspruch mit folgenden Begründungen ein.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Hier mit lege ich gegen Ihr o.g. Schreiben Widerspruch ein.
De Beruf als Substitutin kann ich in keinster Weise mehr ausführen.
1. Seit über 23 Jahren arbeite ich nicht mehr in diesem Beruf im Einzelhandel.
2. Ich habe keinerlei Kenntnisse mehr von diesem Beruf im Einzelhandel
3. Dieser Beruf im Einzelhandel setzt voraus dass man Täglich 10-12 Stunden läuft und steht. Ich bin aber gehbehindert und habe einen Schwerbehindertenausweis 60% und Merkzeichen G (Gehbehindert)
4. Mir ist es maximal möglich eine ½ bis 1 Stunde zu gehen oder zu stehen.
5. Meine Gehbehinderung ist schlimmer geworden und wird sich noch weiter verschlechtern.
6. Kein Einzelhändler wird jemanden einstellen, der Gehbehindert ist. Und Stehen und Laufen muss man als Substitut täglich 10-12 Stunden
7. Aufgrund von Kontaktallergien gegen diverse Lebensmittel und Arbeitsmaterialien in diesem Beruf, ist es mir auch nicht möglich in diesem Beruf zu arbeiten. (Kernobst, Steinobst, Meeresfrüchte, Metalle, Kräuter, Blumen, Nüsse, div. Gemüsesorten)
8. Auf Grund der vielen Allergien musste ich 1984 den Beruf aufgeben.
Nun kam erneut ein Schreiben von der BFA. Darin wird geschrieben, dass der erste Bescheid so zwar nicht aufrecht erhalten werden kann, da die Arbeit als Substitutin auf die Dauer zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung und erheblichen Verschlechterung meine Gesundheit führen würde.
Allerdings bestehen sie in dem Schreiben jetzt darauf, dass ich als kaufmännische Mitarbeiterin Tätig sein soll.
Da ich Diesen Beruf 7 Jahre lang bevopr ich arbeitslos wurde ausübte.
und hier liegt jetzt der Hase begraben. Ich habe keine Ausbildung als kaufmännische Angestellte, mir fehlen grundlegende Kenntnisse. Ich kann weder Schreibmaschine schreiben noch kann ich SAP. Ich kann kein english und habe keinerlei Ahnung wie man Briefe schreibt erstellt und so weiter und so weiter. Die 7 Jahre die ich als kaumännische Angestellte gearbeitet habe, bestand hauptsächlich daraus: Mietverträge auszufüllen, Die Computer zu betreuen (Hardware, Software, Netzwerk) und ich habe die Datenbanken erstellt, gepflegt gewartet und gesichert. So wie den E-mail Verkehr und das Onlinebanking.
Nun erwartet die BFA von mir bis zum 16.07.2007 schriftlich eine Begründung warum ich als kaufmännische Angestellte nicht arbeiten kann.
ansonsten wird der Antrag abgelehnt (was er wohl auch wird wenn ich eine Begründung schreibe)
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
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06.07.2007 21:12 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 06.07.2007 um 21:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
ISIS 
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und hier liegt jetzt der Hase begraben. Ich habe keine Ausbildung als kaufmännische Angestellte, mir fehlen grundlegende Kenntnisse. Ich kann weder Schreibmaschine schreiben noch kann ich SAP. Ich kann kein english und habe keinerlei Ahnung wie man Briefe schreibt erstellt und so weiter und so weiter. Die 7 Jahre die ich als kaumännische Angestellte gearbeitet habe, bestand hauptsächlich daraus: Mietverträge auszufüllen, Die Computer zu betreuen (Hardware, Software, Netzwerk) und ich habe die Datenbanken erstellt, gepflegt gewartet und gesichert. So wie den E-mail Verkehr und das Onlinebanking.
Nun erwartet die BFA von mir bis zum 16.07.2007 schriftlich eine Begründung warum ich als kaufmännische Angestellte nicht arbeiten kann.
Das ist eine Begründung!
Ich würde das genauso formulieren und dass Du aufgrund dessen keinen Arbeitsplatz bekommen kannst!
Du kannst ja dazuschreiben, dass Du wenn eine Umschulung stattgefunden hat, Du durchauch Chancen auf einen Arbeitsplatz hast und deshalb auch ? Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlen kannst...
Viel Glüch
Gruß
isis
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07.07.2007 20:01 |
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Cyberoma 
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Hallo Isis
Sowas kann man als Begründung schreiben, wäre ich nicht drauf gekommen.
Ich würde gerne mich zur Buchhalterin umschulen lassen. Ich helfe bereits ab und zu in einer Buchhaltungsfirma aus. Und wenn ich das richtig könnte, kann ich vielleicht sogar dort einen Arbeitsplatz bekommen.
Aber so, ohne irgendweine Qualifikation geht gar nichts.
Das Arbeitsamt vermittelt mich ja auch nicht, weil ich in meinem erlernten Berufen nicht mehr arbeiten kann.
Dann werde ich mich mal hinsetzen und den Brief mit den Begründungen schreiben.
Herzlichen Dank, mal sehen was draus wird. Ich werds dann hier posten (heisst glaub ich so)
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08.07.2007 01:02 |
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ISIS 
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Du kannst das Integrationsamt in Deiner Nähe zur Hilfe befragen, die kennen sich ganz gut aus, oder den berufsbegleitenden Dienst
isis
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08.07.2007 10:39 |
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Rolli 
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Umschulung, Probleme mit der BFA |
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Hallo Cyberoma,
wenn ich alles richtig verstanden habe, hast Du Dir die Suppe selber eingebrockt, die Du jetzt vermutlich auch auslöffeln darfst.
Dein Lebenslauf stimmt nicht mit dem überein, was Du hier eingeschrieben hast. Erst sagst Du, dass Du als Bürokauffrau und später als Speditionskauffrau gearbeitest hast und dann erklärst Du, dass Du keine kaufmännische Ausbildung hast. Die Berufsbezeichnungen Bürokauffrau/Speditionskauffrau sind geschützte Berufsbezeichnungen, die Du nur verwenden darfst, wenn Du eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. Wenn Du diese Berufsbezeichnungen in Deinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben eingetragen hast, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn die DRV Bund Deinen RehaAntrag ablehnte. Die DRV ist nur zuständig, wenn Du einzig aus gesundheitlichen Gründen Deine ehemaligen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst. Für alle weiteren (arbeitsmarktbezogenen Fort- und Weiterbildungen) sind die Agenturen für Arbeit die richtigen Ansprechpartner. Wenn Du jetzt erklärst, die Agentur für Arbeit kann Dich nicht vermitteln, liegst nicht vielleicht auch an der Angabe falscher Berufsbezeichnungen/ falscher Aufgabenbeschreibungen?? Ein weiteres Indiz für die “Nichtvermittelbarkeit“ kann das erreichte Lebensalter sein. Ich schätze `mal, dass Du Mitte bis Ende 40 sein wirst. Allein das ist ein Vermittlungshemmnis erster Güte. Ich empfehle in allererster Linie, die Kopien Deines RehaAntrages mal einzusehen und ggfs. der DRV zu erklären, dass Du keine ausgebildete Fachkraft bist und in zweiter Linie die gesundheitlichen Hinderungsgründe aufzuzeichnen, die es Dir nicht ermöglichen, eine kaufmännische Tätigkeit aufzunehmen. Grundsätzlich kann man sagen, dass alle RehaTräger ab dem 45ten Lebensjahr Probleme mit der Fort- und Weiterbildung der Rehabilitanden haben (Wirtschaftlichkeit einer solchen Förderung ist nicht mehr sicher gegeben). Die DRV interessiert es überhaupt nicht ob Du aus fachlichen Gründen (fehlende berufliche Kenntnisse) oder schlechten Arbeitsmarktchancen wenig Eingliederungsmöglichkeiten hast. Die sind nur für die gesundheitliche Variante zuständig. Also, musst Du denen beweisen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen Deine bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst. Wenn Du eine Fortbildungsmaßnahme von irgendjemanden finanziert haben möchtest, solltest Du auf jeden Fall vermeiden, Dein bisherige Berufsbild zu positiv darzustellen. Keine Ausbildung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man nur Helfertätigkeiten ausgeübt hat. Wenn Du dagegen erklärst, dass Du hochqualifizierte Tätigkeiten erledigt hast, könnte manauf den Gedanken kommen, dass Du eigentlich keine Förderung brauchst.
Angenehmen Sonntag wünsche ich
Rolli
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08.07.2007 11:02 |
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Cyberoma 
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Hallo Ihr Lieben
Inzwischen, bin ich Dank Eurer Hilfe ein ganzes Stück weiter.
1.)Ich weiss jetzt, was die DRV von mir wissen will. Dementsprechend bekommt sie jetzt die Stellungsnahme die bis zum 16.07.2007 gewünscht wird.
2.) Meine behandelnden Ärzte aufsuchen
3.) Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen
4.) Erwerbsminderungsrente beantragen.
Also werd ich die nächtse Zeit einen echten Vollzeitjob haben, zumal ich eine Klage gegen die Arge laufen habe.
:-)
einen schönen Sonntag
Omi
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08.07.2007 19:26 |
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Cyberoma 
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Moin Moin
Auf meine Stellungsnahme hin und dem gleichzeitigen Antrag auf Rente :o ist die DRV richtig aktiv geworden :-)
Vor eine Woche kam Brief mit der Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung durch einen Orthopäden. Der Termin ist übermorgen.
Wie geht es eigentlich nach dieser Untersuchung weiter?
was kommt danach auf mich zu?
LG Omi
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08.08.2007 14:17 |
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Cyberoma 
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Moin Moin
hatte ja heute meine amtsärztliche 0thopädische Untersuchung.
Oh man,. das sieht schlecht aus für mich mit Umschulung.
4 Stunden lang wurde ich untersucht geröngt Knochendichte gemessen und was dabei zu Tage kam war katastrophal.
5 Halswirbel sind inzwischen komplett zusammengewachsen ab dem 2ten Wirbel ab an (dem Dreher, Axis). dieser ist ausserdem schief nach links verdreht und so an den nächsten Wirbel angewachsen.
Zusammengewachsen sind Wirbel 2--6 das ganze schief und seitlich abgeknickt.
Meine Hüfte ist schief und ich habe ein kurzes und ein langes Bein, Grösste Gefahr auf einen Bandscheibenvorfall des letzten Lendenwirbels. Man sieht auf dem Röntgenbild bereits die seitliche Abnutzung zwischen den letzten Lendenwirbel und dem Steissbein.
Mein Drehbewegung des Kopfes (links rechts) liegt bei nur 30% und das nach Vornebeugen bei 15% und nach hinten legen nur bei 10% 
Beim Test der Arme und der Hände war ich unter aller sau mies 
und dabei habe ich mir solch Mühe gegeben so viel Kraft wie möglich zu entwickeln, ich möchte doch so gerne in eine Umschulung
Mein linkes Bein ist im Umfang zwischen 3,5-6 cm dünner als das rechte Bein (das wusste ich aber schon)
Die linke Achillessehne ist stark geschwollen das Fussgelenk stark drehgemindert und geschwollen.
Der gute Orthopäde hat sogar nen AsthmaTest mit mir gemacht. Er hatte alles dafür da. War klar, dass die Ergebnisse genauso mies ausfielen wie immer.
alles schei...........
ich bin völlig fertig und nur noch am heulen
das häufchen Elend Omi
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10.08.2007 16:48 |
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ISIS 
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warte erst mal ab, es geht immer weiter, warum ne umschulung, wenn du die leistung als bürokauffrau nicht erfüllen kannst, vieleicht is ne rente doch besser oder es findet sich etwas anderes. geduld brauchst du auf jeden fall, alles wird gut
gruß isis
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10.08.2007 17:06 |
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karl478
unregistriert
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Hallo liebe Omi
Kopf hoch, das Leben geht weiter.Ich weiß im Moment ist
das für Dich enttäuschend.Aber jeder kann nur das leisten,
was er kann.Mach das Beste aus Deiner Situation.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Liebe Grüße
Karl
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10.08.2007 18:03 |
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Rolli 
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Umschulung, Probleme mit der BFA |
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Hallo Cyberomi,,
nu mach mal ` nen graden Rücken. Ist doch überhaupt noch kein Grund vorhanden, den Kopf in den Sand zu stecken.
Zitat: "alles schei...........ich bin völlig fertig und nur noch am heulen"
Noch ist keine Entscheidung getroffen worden. Außerdem hast Du doch schon dreißig Jahre Beiträge an die DRV Bund gezahlt.
Du hast doch die Möglichkeit mit den Sachbearbeitern über Deine Wünsche zu sprechen und außerdem gibt es im Reha-/Rentenrecht den Grundsatz "Reha geht vor Rente".
Was ich nicht empfehlen würde ist, gegen die eigene Belastbarkeit zu entscheiden, d.h., wenn Du momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht hinreichend belastbar bist, tu Dir den Gefallen und lasse die Finger davon, auf Biegen und Brechen in die Umschulung zu wollen.
Selbst wenn die DRV Dich für nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich für belastbar erklären, kann Dein Arbeitsvermittler den Arbeitsmarkt als verschlossen bezeichnen und Du erhälst dann die volle, arbeitsmarktbezogene Erwerbsminderungsrente.
Daneben kannst Du doch noch bis zu 345 Euro verdienen.
LG
Rolli
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11.08.2007 16:25 |
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erst mal Danke an alle die mir so viele liebe Worte gewidmet haben.
Inzwischen habe ich mich etwas beruhigt.
Was mich so fürchterlich umgehauen hat, waren die Diagnosen was die Wirbelsäule angeht.
Ich bin da frohen Mutes hin, okay der Doc untersucht Dich kurz, stellt fest was ich noch kann.
Dann aber veranstalltet der eine komplette 4 stündige Diagnostic und ich bekomme Diagnosen gestellt von denen ich keinerlei Ahnung hatte. Das meine Halswirbelsäule nicht okay ist und das 2 Wirbel zusammengewachsen sind wusste ich.
Aber nicht dass es so schlimm ist.
Da werden einem Fakten auf den Tisch gelegt und die muss man erst mal verdauen.
Mir bleibt ja nichts anderes übrig als es jetzt so hinzunehmen. Ich hadere zwar noch immer damit, aber so langsam kommt die Erkenntnis: Ich kanns nicht ändern
Es tut verdammt weh selber zu sehen wie man immer weniger kann und manchmal so einfache Sachen wie Einkaufstaschen nach oben tragen an manchen Tagen mich vor ein echtes Problem stellt.
Liebe Grüsse Omi
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11.08.2007 17:45 |
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Zitat: |
Geschrieben von Cyberoma
erst mal Danke an alle die mir so viele liebe Worte gewidmet haben.
Inzwischen habe ich mich etwas beruhigt.
Was mich so fürchterlich umgehauen hat, waren die Diagnosen was die Wirbelsäule angeht.
Ich bin da frohen Mutes hin, okay der Doc untersucht Dich kurz, stellt fest was ich noch kann.
Dann aber veranstalltet der eine komplette 4 stündige Diagnostic und ich bekomme Diagnosen gestellt von denen ich keinerlei Ahnung hatte. Das meine Halswirbelsäule nicht okay ist und das 2 Wirbel zusammengewachsen sind wusste ich.
Aber nicht dass es so schlimm ist.
Da werden einem Fakten auf den Tisch gelegt und die muss man erst mal verdauen.
Mir bleibt ja nichts anderes übrig als es jetzt so hinzunehmen. Ich hadere zwar noch immer damit, aber so langsam kommt die Erkenntnis: Ich kanns nicht ändern
Es tut verdammt weh selber zu sehen wie man immer weniger kann und manchmal so einfache Sachen wie Einkaufstaschen nach oben tragen an manchen Tagen mich vor ein echtes Problem stellt.
Liebe Grüsse Omi
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Hallo Omi,
bin auch schon etwas älter und habe nach Appoplex ( Schlaganfall) im letzten Jahr nicht aufgesteckt. Getreu Deinem Wahlspruch: wer aufgegebne hat hat schon verloren! Ich arbeite wieder Volltags und fühle mich wohl! Du kannst das mit Sicherheit auch (auch mit EU Rente). Halt die Ohren steif und mach weiter! Deine Beiträge helfen vielen hier in diesem Forum. Alles wird gut!
Liebe Grüße
Wolfgang
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13.08.2007 13:59 |
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Mal einen kurzen Zwischenbericht abliefern möchte.
vor 3 Tagen kam ein Schreiben von der DRV
Mit folgenden Inhalt:
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Ihr Widerspruch vom 06.06.07 (deswegen die gutachterliche Untersuchung vor 4 Wochen)
Sehr geehrte.....
Wir haben die Überprüfung des von Ihnen mit dem Widerspruchs angefochtenen Bescheides abgeschlossen.
Der Widerspruch wurde nunmehr zur Entscheidung an die Widerspruchssrelle der Deutschen Rentenversicherungs Bund abgegeben. Diese Entscheidung bitten wir abzuwarten.
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Ich habe schon mit jemanden hier aus dem Forum darüber spekuliert, was mir dieses Schreiben sagen soll.
Sieht wohl so aus, dass das Gutachten vom Amtsarzt bei denen aufgeschlagen ist.
Nur, warum geht es wieder in die Widerspruchsstelle?
Wer weiss wie lange das jetzt Dauert bis ich von der DRV wieder was höre?
Lg Omi
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08.09.2007 16:12 |
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Biggi0001 
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Ist der Bescheid aus Sicht des Rentenversicherungsträgers nicht zu beanstanden, wird ein Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle abgegeben.
Hier entscheidet jetzt der Widerspruchsausschuss darüber, ob der Widerspruch tatsächlich zurückzuweisen ist.
Der Widerspruchsausschuss ist ein Organ der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (zum Beispiel Rentenbescheide), gegen die Widerspruch erhoben wurde. Zusammensetzung: Vertreter der Selbstverwaltung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und der Verwaltung.
Für mich hört sich das so an, als bleibt der Rentenversicherungsträger bei seiner Auffassung - also nochmal die Runde drehen....wieviel Zeit vergeht, hängt u.a. von der Anzahl anhängiger Verfahren ab.
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08.09.2007 19:32 |
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Cyberoma 
B-C
 
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Das kapier ich jetzt nicht Biggi :-o
Die Ablehung zu Rehabilitation zum Arbeitsleben , oder wie immer das auch heisst, kurz Umschulung genannt wurde ja zum Teil wieder aufgehoben.
Darauf hin musste ich ja zu dem Teil der nicht aufgehoben wurde Stellung nehmen, worauf die Arztlawine auf mich zu rollte.
oh man, das iss mir zu hoch
Omi
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08.09.2007 21:12 |
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09.09.2007 00:47 |
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Cyberoma 
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So heute kam Ablehnung.
Un zwar mit folgender Begründung.
In meinem erlernten Beruf Substitutin kann ich nicht arbeiten, aber sehr wohl als kaufmännische Angestellte.
Als käufmännische Angestellte könne ich sehr wohl arbeiten.
Was soll der Mist. Ich habe den Beruf nicht erlernt und wie soll ich da bitte in diesem Beruf arbeiten?.
Ich habe nun 4 Wochen Zeit einen Widerspruch einzulegen.
Was muss ich jetzt machen ?
Anwalt oder wie
lG Omi
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
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31.10.2007 13:39 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 31.10.2007 um 13:39 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Heike,
tja, wenn Du nochmals Widerspruch einlegen kannst (siehe Rechtshelfbelehrung am Ende des Bescheids), dann KANNST Du es tun... denn dann handelt es sich um einen Neubescheid... wenn es ein Widerspruchsbescheid ist, bleibt nur noch der Klageweg...
Hmmmmm..... du schreibst, Du kannst als kfm. Angestellte nicht arbeiten, weil Du den Beruf nicht erlernt hast, aber 7 Jahre konntest Du doch in dem Beruf arbeiten... HIER liegt der berühmte Hase im Pfeffer begraben... durch deine 7 jährige ungelernte Tätigkeit in dem Beruf, hast Du bewiesen, dass Du auch ohne Lehre in diesem Beruf arbeiten kannst... warum solltest Du das auf einem mal nicht mehr können... prinzipiell ist der Bescheid also richtig... ES SEI DENN gesundheitliche Gründe sprechen dagegen... dass Du es als ungelernte Kraft nicht leicht hast einen Job zu finden, ist die eine Seite... aber eben kein Fall für die Rente... sondern dann für die Agentur für Arbeit...
Lange Rede, kurzer Sinn: Widerspruch lohnt sich m. E. nur, wenn du gesundheitliche Gründe angeben kannst.
Lieben Gruß
Martin
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01.11.2007 11:11 |
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Cyberoma 
B-C
 
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 126
Themenstarter 
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Danke Martin.
das Problem ist, das Arbeitsamt vermittelt mich nicht sondern schickt mir zur DRV und sagt die müssen mich umschulen.
ich drehe mich im Kreis.
Ich habe mir jetzt einen Fachanwalt gesucht für Reha , Umschulung, Renten usw.
Als erstes wird jetzt ein Widerspruch ohne Begründung eingelegt, mit dem Hinweis das Begründung nach Akteneinsicht erfolgt.
Mal sehen was dann passiert
Omi
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
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01.11.2007 22:51 |
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