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Streckenverzeichnis der bahn |
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Streckenverzeichnis der bahn |
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Hallo
Ich habe Heute von Nds. Landesamt für Soziales, Jugend & Family das Beiblatt für die unendgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Im Bezug auf Fahrten mit der Bahn steht da das ein Streckenverzeichnis daberi sein muss. Kan mir irgendwer verraten wo ich ein solches bekomme?
MfG Pu-Baer :o
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15.07.2007 11:17 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Winnie-der-Pu am 15.07.2007 um 11:17 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Chlarissa 
B-C
 

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 238
Herkunft: 69181 Leimen
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Hallo Winni,
sieh mal unter folgendem Link nach:
http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/schwerbeh_gesetz.shtml
Liebe Grüsse - Chlarissa
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15.07.2007 12:05 |
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Winnie-der-Pu 
Benutzer

Dabei seit: 22.06.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
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Hallo Chlarissa
Ganzrechtherzlichen Dank
Das war das was ich meinte.
Lieben Gruß vom Pu Bär :-)
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15.07.2007 12:57 |
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Holger 
B-C
 
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Beiträge: 100
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Hallo,
der Link ist zwar gut, aber es gibt ein amtliches Dokument, das als Anlage zum Ausweis mitgeführt wird und das als "Streckenverzeichnis" überschrieben ist.
Dieses listet die Bahnstrecken im Umkreis von 50 km vom jeweiligen Wohnort auf, die umsonst befahren werden können. Enthalten sind jeweils Strecken-Nummer und Start- und Zielort der Bahnlinie. Meines hat Druckdatum 9.94 der Bundesdruckerei, Vordruck-Nummer 64 004/0000 und nennt sich noch Streckenverzeichnis zu § 61 Abs.1 Nr.5 des Schwerbehindertengesetzes.
Du müsstest es also wie den Ausweis und das Beiblatt zugeschickt bekommen.
Viele Gruesse
Holger
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15.07.2007 13:26 |
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Winnie-der-Pu 
Benutzer

Dabei seit: 22.06.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
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Hallo Holger
Hmmm
Magst wohl recht haben.
Also harre ich der Dinge die da kommen mögen. 8-|
Denn die Mühlen der Behörden mahlen schließlich beständig (langsam) 
Auch Dir einen lieben Dank
und sie gegrüßt vom Pu Bär
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15.07.2007 14:16 |
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Nikki 
B-C
 
Dabei seit: 05.09.2007
Beiträge: 10
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Hallo Pu,
wenn du das Beiblatt schon zugeschickt bekommen hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass dir dein Sachbearbeiter nicht unaufgefordert das Streckenverzeichnis schickt. Es ist eigentlich so, dass man auf dem Antrag fürs Beiblatt, den man mit dem Bescheid geschickt bekommt, ankreuzen sollte, dass man auch das Streckenverzeichnis haben möchte. Hast du das getan? Wenn nicht, ruf am besten bei deinem Sachbearbeiter an (Tel.-Nummer steht ja auf dem Bescheid) und sag, dass man dir bitte das Streckenverzeichnis schicken soll. Das wird dann auch normalerweise sofort erledigt.
Oder hat sich das alles schon aufgeklärt?
Liebe Grüße
Nikki
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05.09.2007 21:30 |
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