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Zum Ende der Seite springen Streckenverzeichnis der bahn
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Winnie-der-Pu Winnie-der-Pu ist männlich
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Dabei seit: 22.06.2007
Beiträge: 4

Streckenverzeichnis der bahn Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo
Ich habe Heute von Nds. Landesamt für Soziales, Jugend & Family das Beiblatt für die unendgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Im Bezug auf Fahrten mit der Bahn steht da das ein Streckenverzeichnis daberi sein muss. Kan mir irgendwer verraten wo ich ein solches bekomme?
MfG Pu-Baer :o
15.07.2007 11:17 Winnie-der-Pu ist offline E-Mail an Winnie-der-Pu senden Beiträge von Winnie-der-Pu suchen Nehmen Sie Winnie-der-Pu in Ihre Freundesliste auf
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Chlarissa Chlarissa ist weiblich
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Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 238
Herkunft: 69181 Leimen

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Hallo Winni,

sieh mal unter folgendem Link nach:

http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/schwerbeh_gesetz.shtml

Liebe Grüsse - Chlarissa
15.07.2007 12:05 Chlarissa ist offline E-Mail an Chlarissa senden Beiträge von Chlarissa suchen Nehmen Sie Chlarissa in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Chlarissa in Ihre Kontaktliste ein
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Winnie-der-Pu Winnie-der-Pu ist männlich
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Dabei seit: 22.06.2007
Beiträge: 4

Themenstarter Thema begonnen von Winnie-der-Pu
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Hallo Chlarissa
Ganzrechtherzlichen Dank
Das war das was ich meinte.
Lieben Gruß vom Pu Bär :-)
15.07.2007 12:57 Winnie-der-Pu ist offline E-Mail an Winnie-der-Pu senden Beiträge von Winnie-der-Pu suchen Nehmen Sie Winnie-der-Pu in Ihre Freundesliste auf
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Holger Holger ist männlich
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Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
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Amtliches Dokument Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

der Link ist zwar gut, aber es gibt ein amtliches Dokument, das als Anlage zum Ausweis mitgeführt wird und das als "Streckenverzeichnis" überschrieben ist.
Dieses listet die Bahnstrecken im Umkreis von 50 km vom jeweiligen Wohnort auf, die umsonst befahren werden können. Enthalten sind jeweils Strecken-Nummer und Start- und Zielort der Bahnlinie. Meines hat Druckdatum 9.94 der Bundesdruckerei, Vordruck-Nummer 64 004/0000 und nennt sich noch Streckenverzeichnis zu § 61 Abs.1 Nr.5 des Schwerbehindertengesetzes.
Du müsstest es also wie den Ausweis und das Beiblatt zugeschickt bekommen.

Viele Gruesse

Holger
15.07.2007 13:26 Holger ist offline E-Mail an Holger senden Beiträge von Holger suchen Nehmen Sie Holger in Ihre Freundesliste auf
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Winnie-der-Pu Winnie-der-Pu ist männlich
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Hallo Holger
Hmmm
Magst wohl recht haben.
Also harre ich der Dinge die da kommen mögen. 8-|
Denn die Mühlen der Behörden mahlen schließlich beständig (langsam) Augenzwinkern
Auch Dir einen lieben Dank
und sie gegrüßt vom Pu Bär
15.07.2007 14:16 Winnie-der-Pu ist offline E-Mail an Winnie-der-Pu senden Beiträge von Winnie-der-Pu suchen Nehmen Sie Winnie-der-Pu in Ihre Freundesliste auf
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Nikki Nikki ist weiblich
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Dabei seit: 05.09.2007
Beiträge: 10

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Hallo Pu,

wenn du das Beiblatt schon zugeschickt bekommen hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass dir dein Sachbearbeiter nicht unaufgefordert das Streckenverzeichnis schickt. Es ist eigentlich so, dass man auf dem Antrag fürs Beiblatt, den man mit dem Bescheid geschickt bekommt, ankreuzen sollte, dass man auch das Streckenverzeichnis haben möchte. Hast du das getan? Wenn nicht, ruf am besten bei deinem Sachbearbeiter an (Tel.-Nummer steht ja auf dem Bescheid) und sag, dass man dir bitte das Streckenverzeichnis schicken soll. Das wird dann auch normalerweise sofort erledigt.

Oder hat sich das alles schon aufgeklärt?

Liebe Grüße

Nikki
05.09.2007 21:30 Nikki ist offline E-Mail an Nikki senden Beiträge von Nikki suchen Nehmen Sie Nikki in Ihre Freundesliste auf
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