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Begleitperson in Bussen und Bahnen |
Vara
unregistriert
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Begleitperson in Bussen und Bahnen |
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Hallo,
ich bin neu heir im Forum und selbst nicht behindert.
Ein Freund bat mich nach Informationen bezüglich einer Begleitperson in öffentlichen Veerkehrsmitteln zu suchen, und zwar konkret nach dem Alter der Begleitperson:
muß die Begleitperson ein mindestalter habenoder spielt das keine Rolle?
Bin für jede Info dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
Christoph
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15.07.2007 14:16 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vara am 15.07.2007 um 14:16 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Holger 
B-C
 
Dabei seit: 19.01.2007
Beiträge: 100
Herkunft: PFALZ
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Hallo,
hier die Auskunft der Bahn:
http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/nachteilsausgleich.shtml
Zumindest wurde darin beschrieben, dass ein 13jähriger Begleitperson sein kann.
Interessant ist auch das Zusammenspiel Begleitperson/Familienkarte.
Interessant finde ich für Bahnreisende auch folgendes pdf-Dokument, ist eine nette Zusammenfassussung. (Analog-Surfer können es auch kostenlos bestellen).
http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/diverse/handicap/MDB36650-brosch_re_mo
bilit_t_06_2007.pdf
Viele Gruesse
Holger
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15.07.2007 14:52 |
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Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo,
die Begleitperson muss in der Lage sein, im Hilfsfalle die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten...
Denn das Merkzeichen B bekommt ja nur, wer bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw. regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist...
Ich habe hier einen Artikel gefunden, wo vom Alter 8 Jahre ausgegangen wird...
Es gibt auch Artikel wo von 10 oder 12 Jahren ausgegangen wird...
Persönlich würde ich es wirklich so wie im Gesetz sehen und dann ggf. vertreten...
Meine beste Freundin und Trauzeugin ist fast blind, hat einen Blindenführhund und natürlich auch das B in ihrem Ausweis stehen... sie nimmt ihren zur Zeit 7 jährigen Sohn oftmals als Begleitung mit... denn er kann ihr zusätzlich zum Blindenführhund Hilfe im Verkehr geben, sprich, den Knopf zum öffnen der Tür zeigen uswusw... der Bengel ist mit der Erkrankung der Mutter aufgewachsen und leitet sie besser durch Verkehrswirren, als ich zum Beispiel (habe sie schon mal gegen einen Pfeiler rennen lassen....schäm)...
Achja, den Artikel wegen der 8 Jahre findet ihr hier (nen bissl runterscrollen):
http://www.telta.de/bhvebw/gesamtseiten/aktuell.htm
Lieben Gruß
Martin
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15.07.2007 15:20 |
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Vara
unregistriert
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Herzlichen Dank für die Infos, es ist genau das, was mein Freund gesucht hat.
In seinem Fall ght es um ein 10- jähriges Mädchen, das mit soll, also wird es wahrscheinlich möglich sein.
Ich bedanke mich noch einmal und grüße Euch alle herzlich!
Christoph
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15.07.2007 15:32 |
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