|
 |
Gutachten des personalärztlichen Dienstes darf in die Personalakte |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
 |
|
Gutachten des personalärztlichen Dienstes darf in die Personalakte |
 |
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 8.3.2007, Az. 1 Bs 26/07: Gutachten des personalärztlichen Dienstes darf rein.
Durch die Untersuchung eines Beamten sollte geklärt werden, ob der Beamte dienst- und verwendungsfähig ist. Das fertige Gutachten des personalärztlichen Dienstes nahm der Dienstherr in die Personalakte. Der Beamte klagte auf Entfernung und scheiterte.
Die Begründung der Richter:
Ein Gutachten des personalärztlichen Dienstes, das zur Frage der Dienst und Verwendungsfähigkeit eines Beamten erstellt worden ist, steht in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Dienstverhältnis. Nur bei Kenntnis der Art der Erkrankung, ihrer Schwere, Dauer und Heilungsfähigkeit kann über die Dienstfähigkeit des Beamten eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen werden.
Auch wenn volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt worden wäre, hätte das Untersuchungsergebnis in der Personalakte bleiben dürfen, da auch hier der direkte und konkrete Bezug zum Arbeitsverhältnis gegeben ist.
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
18.07.2007 09:44 |
 |
|
|
|
 |
Views heute: 3.509 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.036.226
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|