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Mitteilungspflicht ? |
Jinglong
unregistriert
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Hallo zusammen,
nachdem ich unerwartet schnell meinen Bescheid des VA über meinen Antrag auf Anerkennung als SB mit dem GdB=30 erhalten habe, ergeben sich bei mir viele Fragen. Das Thema, die Portale oder das Forum sind alles neu für mich. Vielleicht macht sich ja jemand die Mühe, mir ein paar Tipps zu folgender Frage zu geben:
Gibt es sowas wie eine Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber über die Anerkennung als SB ?
Noch habe ich keine Probleme am Arbeitsplatz und hatte vor, die Karte der SB erst auszuspielen, wenn es unbedingt nötig ist. Vielleicht kann man ja verstehen, wenn man eine Behinderung psychischer Natur hat, das man dann die Mitteilung über EINE Behinderung erst möglichst spät geben möchte. Welche Erfahrungen liegen da bei anderen Forenbenutzern vor ?
Vielen Dank für die Hilfe und noch ein schönes Wochenende,
Jinglong
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28.07.2007 10:47 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Jinglong am 28.07.2007 um 10:47 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Jinglong,
mit Deinem GdB von 30 giltst Du noch nicht als schwerbehindert, sondern lediglich als behindert.
Deinen Arbeitsplatz hast Du mit einem GdB noch nicht "abgesichert"... die ganzen Nachteilsausgleiche rund um den Arbeitsplatz treten erst ab einem GdB von 50 in Kraft...
AUSSER: dein Arbeitsplatz ist schon jetzt behinderungsbedingt gefährdert.
Dann hast du die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zu stellen. Wenn Du diesen Antrag stellst, wird jedoch Dein Arbeitgeber und Deine Schwerbehindertenvertretung befragt, ob Dein Arbeitsplatz tatsächlich behiunbderungsbedingt gefährdet ist...
Lieben Gruß
Martin
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28.07.2007 12:12 |
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Jinglong
unregistriert
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Hallo Martin und Ihr Anderen,
danke für Deine Info, die mir auch schon weitergeholfen hat.
Trotzdem noch einmal meine Nachfrage:
MUSS ich meinen Arbeitgeber über den Bescheid der Feststellung des Grades meiner Behinderung eine Mitteilung machen ?
Eine behinderungsbedingte Gefährdung liegt zur Zeit noch nicht vor.
Euch Allen einen schönen Sonntag,
Jinglong
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29.07.2007 11:04 |
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Schlumpfi 
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Moin Jinglong,
ob und wann Du Deinem Arbeitgeber es mitteilst, bleibt Dir überlassen...
Da weder Du, noch dein Arbeitgeber vorteile davon hat, solange Dein GdB unter 50 liegt, würde ich es mir schenken und nicht tun...
Dir auch einen schönen Sonntag.
Grüße
aus dem total veregnetem Hessen
Martin
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29.07.2007 11:24 |
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