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Taxikosten / Krankentransport |
ISIS 
B-C
 
Dabei seit: 31.12.2006
Beiträge: 73
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Taxikosten / Krankentrasport |
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Hallo,
habe eine ältere berentete Nachbarin ( Witwenrente) die eine Gehbehinderung (künstl. Hüftgelenk, künstl. Kniegelenk) aber keinen Schwerbehindertenausweis hat, sie hat keinen Führerschein und darf nicht in den Bus steigen.
Taxi ist teuer. Wie ist es möglich, die Taxikosten zum Arztbesuch und Physiotherapie bezahlt zu bekommen? Die Dame hat noch Diabetes und Herzinsuffizienz und ist alleinstehend....
Bitte um Rat
Danke Gruß
isis
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30.07.2007 19:48 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von ISIS am 30.07.2007 um 19:48 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
mercedes 
Benutzer


Dabei seit: 05.10.2006
Beiträge: 78
Herkunft: Mecklenburg-Vorpomme rn
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Hallo Isis,
Bin leider kein Fachmann auf diesem Gebiet,glaube aber das die Kassen nur Fahrten mit dem Taxi zur Chemo bezahlen,jedenfalls war es bei meiner Frau so.
Gruß mercedes
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30.07.2007 20:26 |
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Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 297
Herkunft: Ba-Wü
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Hallo ISIS,
ich würde mal beim Doc einen Taxischein besorgen ... der muß von der Krankenkasse genehmigt werden ... oder versuche eine Fahrtkostenerstattung durch die Krankenkasse.
schau dir mal das an ... § 60 SGB V und auch über die teilweise befreiung gem § 62 SGB V
wenn die Dame einen SBA hätte mit g oder ag wäre es kein Problem einen Taxischein zu bekommen.
Grüssle Nele
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30.07.2007 20:37 |
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Schlumpfi 
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Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Halli Isis,
der folgende Link verdeutlicht sehr gut für welche Personengruppe welche Fahrtkostenübernahme durch die KK besteht:
http://www.patienteninfo-berlin.de/index.php4?topic=674&type=infotext
Grüßle
Martin
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30.07.2007 23:38 |
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Flora 
B-C
 
Dabei seit: 05.05.2007
Beiträge: 43
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Da werden keine Taxikosten übernommen. Physiotherapie soll der Arzt bitte ankreuzen, dass sie zu Hause durchgeführt wird . Arztbesuche sollte sie versuchen, so weit möglich, beim Hausarzt durchzuführen, und sie sollte einen suchen, der Hausbesuche macht. Andere Möglichkeiten gibt es da meines Erachtens nicht.
Grüßle
Flora
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31.07.2007 06:27 |
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Chlarissa 
B-C
 

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Herkunft: 69181 Leimen
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Hallo Isis,
nach Aussage unserer KK werden Taxischeine nur bei Chemo oder Vorliegen der Pflegestufe 3 übernommen.
Liebe Grüsse - Chlarissa
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31.07.2007 09:46 |
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Kaffeekatze 
Administrator
     
Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 305
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Jau, das deckt sich auch mit meinen Informationen - keine Übernahme durch die Krankenkasse, auch nicht bei Vorliegen eines SB-Ausweises (in Schlumpfi's Link super dargelegt).
Übrigens ist es wichtig zu beachten, dass die im Link genannten "Noch-übernommenen-Fahrten" auch bei
- Dialysepatienten
- bei Strahlen- und Chemotherapie bei einer Krebserkrankung
- Schwerbehinderten mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blinden (Merkzeichen BI im Schwerbehindertenausweis)
- Hilflosen Patienten (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis)
- Personen mit Pflegestufe 2 oder 3 nach der Pflegeversicherung
nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse auf Verordnung vom Arzt übernommen werden. Damit haben sich schon manche ein Eigentor geschossen 
__________________
www.synergy-radio.de
schwerbehinderung-aktuell.de
Achtung - alle Hinweise und Ratschläge beruhen auf Erfahrung und Recherche.
Es findet keine Rechts- oder medizinische Beratung statt, dies ist auch nicht beabsichtigt.
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31.07.2007 10:50 |
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Schlumpfi 
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Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Chlarissa,
na da irrt Deine Kasse aber gewaltig... wie zu fast jedem Thema gibt es auch für die Krankenfahrten entsprechende Richtlinien...
Lad Dir mal folgende Richtlinien herunter:
http://www.vdak.de/vertragspartner/sonstige-vertragspartner/Krankentranspor
t/krankentransport_rl_20041221.pdf
Der § 8 Absatz (3) ist dafür maßgeblich entscheidend...
Merkzeichen aG, Bl oder H ODER Einstufung in Pflegestufe 2 oder 3
und im letzten Satz des § 8 (3) geht es dann um die von Isis geschilderte Problematik und ich würde die einfach mal darauf beziehen...
Die ältere Dame hat zwar weder ein Merkzeichen, noch eine Pflegestufe, aber eine vergleichbare, die Mobilität einschränkende, Beeinträchtigung (oder als was soll man es sonst bezeichnen, wenn man nicht mal im Bus fahren darf...)... und somit hat die Krankenkasse zu genehmigen...
Ein Tip für die Praxis: Taxenschein ausstellen lassen, der Krankenkasse einreichen und auf schriftlichen Bescheid bestehen... denn gegen jeden Bescheid kann man dann auch Widerspruch einlegen... ich kenne Krankenkassen, die rufen einfach an, sagen, das gibbet net und das wars... schöne Sache...nur darauf kann man dann ja keinen Widerspruch einlegen...
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31.07.2007 11:03 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 31.07.2007 um 11:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Kaffeekatze 
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Genau und wie das geht mit dem Widerspruch und so, der lese hier:
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt - was tun??
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31.07.2007 13:59 |
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ISIS 
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hey sauper von euch,
kann sehr viel damit anfangen, werd mich erst mal durchwurschteln, gebe bescheid,
danke und liebe grüße
isis8-)
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31.07.2007 20:33 |
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Chlarissa 
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@Schlumpfi
Hallo Schlumpfi,
immer wenn ich Deinen Link herunterladen will, hängt sich mein PC auf.
Die KK hat die Fahrten für meine Mutter 2 Jahre lang bezahlt (Ulcus). doch ab 2005 wurden die Kosten mit der von mir angegebenen Begründung (nur bei Chemo oder Pflegestufe 3) nicht mehr übernommen. Normalerweise sind die sehr großzügig, übernehmen auch alle teuren Verbandmittel - da wundert sich sogar das Krankenhaus.
Werde jetzt nochmals nachhaken. Die "Notwendigkeit" wurde vom Arzt stets bestätigt.
Liebe Grüsse - Chlarissa
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03.08.2007 21:43 |
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Biggi0001 
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03.08.2007 22:27 |
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