|
 |
KFZ/Steuer/Versicherung |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
 |
|
Geschrieben von: Hartz-Opfer am Heute, 14:44
Hallo zusammen,
61 Jahre alt Alleinstehend aus dem Raum Heidelberg. bin seit 2003 anerkannt Merkzeichen aG 80% beziehe seit 2004 Arbeitslosen-Geld und Entsprechend jetzt Hartz IV so sieht’s aus.
Von der zuständigen Agentur f. Arbeit wird mir die 17 % Regelung für Schwerbeschädigte bis dato erfolgreich verwehrt. Eine vom mir beantragte Weiterbildung wurde von derselben Agentur mit dem Hinweis zu alt zu krank ebenfalls abgelehnt.
Da ich im ländlichen Raum Wohne und auf ein Kfz dringend angewiesen bin wird mir die Kfz Steuer erlassen, aber die Kfz Versicherung wird nicht übernommen.
Wen jemand eine Idee, oder ähnliche Erfahrungen mit den Heidelberger Behörden hat, würde ich mich über eine Kontaktaufnahme freuen.
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
02.08.2007 18:38 |
 |
|
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
Schau mal diese Präsentation an - ein Riesenteil, aber vielleicht gebe ich als Hartz4-Nope damit wenigstens einen hilfreichen Link für unsere Experten, dort heißt es auf Seite 34:
Im SGB II sind von anrechenbaren Einkünften* noch folgende (wesentliche) Posten
von jedem Einkommen in Abzug zu bringen:
•gesetzl. vorgeschriebene Versicherungen (KFZ, Mofa, Motorrad) (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)
•Versicherungspauschale in Höhe von 30 €, vom Einkommen Volljähriger (§ 3 Abs. 1 Nr. 1
ALG II)
•mit der Einkommenserzielung in Verbindung stehende notwendige Kosten (§ 11 Abs. 2
Nr. 5 SGB II) in enger und weiter Auslegung.
d.h. im Umkehrschluss für mich irgendwie, daß die Kosten für die Versicherung auch übernommen werden müssen?!
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB_II_Folien.pdf
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
02.08.2007 18:56 |
 |
|
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
Noch was in Sachen 17%:
"Hartz IV kannte bisher weder Behinderte noch – mit Ausnahme der Ernährung –
krankheitsbedingte Bedarfe. In einem Schreiben des BMWA's vom 2.9.05 an den
Petitionsausschuss des Bundestags (AZ: IIB-45-Schramm-) wird nun dargelegt:
[red]"Nach § 30 Abs.1 SGB XII (Sozialhilfe) erhalten Leistungsberechtigte, die voll erwerbsgemindert [...] und im Besitz eines Ausweises nach § 69 Abs.5 SGB IX mit dem Merkzeichen G sind, Leistungen für einen Mehrbedarf in Höhe von 17 v.H. des maßgebenden Regelsatzes. Um unbillige Ergebnisse zu vermeiden, ist bei den Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und/oder
Vermögen nicht haben, auch der nach dem SGB II zugrunde zu legende Bedarf um 17 v.H. der individuellen Regelleistung zu erhöhen."[/red]
In der Praxis erhalten damit auch erwerbsunfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft
mit einem "G" im Behindertenausweis einen Mehrbedarf von 17%.
Nach einem Beschluss des SG Lüneburgs vom 11.8.05 ist die fehlende Regelung
zur Übernahme von medizinischen Behandlungskosten im SGB II eine gesetzliche
Regelungslücke. Zur verfassungskonformen Praxis muss deshalb die
Regelleistung (hier: Kosten für Medikamente, die von der Krankenkasse nicht
übernommen werden) entsprechend erhöht werden.
(s. SG Lüneburg S 30 AS 328/05 ER:
- Erhöhung der Regelleistung AlgII für Kosten medizinischer Behandlung:
In einem weitreichenden Beschluss hat das SG Lüneburg am 11.8.05 festgelegt, dass für die Kosten notwendiger medizinischer Behandlung, die durch die Krankenkasse nicht abgedeckt sind, die Regelleistung AlgII entsprechend zu erhöhen ist. Wenn dies entgegen den Bestimmungen im SGB XII (Sozialhilfe) im SGB II nicht möglich ist, handelt es sich um eine gesetzliche Regelungslücke. Für eine verfassungskonforme Auslegung sind die Kosten zu übernehmen.
Im vorliegenden Fall mussten Kosten für notwendige, aber von der Krankenkasse nicht
übernommene Pflegemittel und nicht verschreibungspflichtige Medikamente – zunächst als Darlehen nach § 23 Abs.1 Satz 1 – übernommen werden, solange dies medizinisch notwendig ist.
Gleichzeitig wies das Gericht für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass in der Rückforderung des Darlehens ein Verfassungsverstoß liegen könne (s. SG Lüneburg S 30 AS 328/05 ER))"
http://www.bag-shi.de/fachinfo/sozialpol_infos/060106_Anl1_Neues_aus_HartzI
V.pdf
Hoffe, das passt auch hierhin. Wie gesagt, bin net der Fachmann hierbei. Also wäre dein Bezug § 30 Abs.1 SGB XII (Sozialhilfe) - mit Verweis darauf die 17% Mehrbedarf schriftlich beantragen.
Ich hoffe, die Experten melden sich noch :-)
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
02.08.2007 19:13 |
 |
|
Cyberoma 
B-C
 
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 126
 |
|
die 17% gibt es nur wenn man NICHT erwerbsfähig ist
und nach dem was ich gelesen habe ist die Person noch erwerbsfähig
somit kein Mehrbedarf.
Übrigens dagegen läuft eine Petition warum erwerbsunfähige schwerbehindete 17% mehr bekommen und erwerbsfähige nicht
hier kann man sich eintragen um diese Petition zu unterstützen
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=4
69
Und wegen dem Auto und der Versicherung
Das Auto ist Dein reines Privatvergnügen. Wenn Du dir ein Auto leistest musst Du auch selber für die Kosten aufkommen. Ein Auto ist kein Grundbedarf.
Ausserdem hast Du bei H4 eine monatliche Versicherungspauschale von Euro 30,00 die Dir angerechnet wird.
lg Omi
__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
|
|
02.08.2007 19:44 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 02.08.2007 um 19:44 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
|
02.08.2007 20:17 |
 |
|
Cyberoma 
B-C
 
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 126
 |
|
jupp, ich sag'a mal kurz und knapp. Biggi Du hast nen Brett vorm Kopp und die Lesebrille nicht auf :-)
Schwerbehindert mindestens GdB 50 + G ERWERBSFÄHIG keine 17%
Schwerbehindert mindestens GdB 50 + G ERWERUNBSFÄHIG bekommen 17%
Schwerbhinderte mindestens GdB 50 und Rehabilitationen zum Arbeitsleben bekommen auch 17%
Nur die, die arbeiten und zusätzlich ALG2 bekommen und die die nicht arbeiten und ALg2 bekommen aber arbeiten könnten die bekommen keine 17%
__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
|
|
02.08.2007 20:28 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 02.08.2007 um 20:28 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
|
02.08.2007 20:35 |
 |
|
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Zitat: |
Geschrieben von Biggi0001
I•gesetzl. vorgeschriebene Versicherungen (KFZ, Mofa, Motorrad) (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) |
Das bezieht sich nur auf die Menschen, die neben ALG II noch "Einkommen" haben. Oder anders noch, für die Menschen deren Einkommen so niedrig ist, das sie auf aufstockendes ALG II angewiesen sind.
Ansonsten kann ich mir nur Cyberoma Antwort anschließen "Ein Auto ist kein Grundbedarf". Da ist leider nichts zu machen.
Mit der Weiterbildung ist auch klar, das sie abgelehnt worden ist. Wenn man daran denkt das Du Hartz-Opfer in einpaar Jahren in Rente gehen wirst. Das wäre unwirtschaftlich.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
04.08.2007 15:37 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 04.08.2007 um 15:37 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
 |
|
Träne bzgl. der Rentenaussage unterstütze...
Mit 61 und der Nehidnerung kann unter gewissen Umständen auch ein sofortiger Eintritt in die Altersrente bei Schwerbehinderung sinnvoll sein.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15844/SharedDocs/de/Navigation
/Rente/Rente__mit__67__node.html__nnn=true
Gruß
Martin
|
|
04.08.2007 17:15 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 04.08.2007 um 17:15 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
Und hier noch mal in Schönschrift 
(....)
Nach § 30 Absatz 1 Nr. 2 SGB XII erhalten gehbehinderte Menschen,
die unter 65 Jahre alt und nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) voll erwerbsgemindert sind, einen
Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes, wenn ihnen das
Merkzeichen G zuerkannt wurde.
U n b e f r i s t e t voll erwerbsgeminderte Menschen erhalten, auch wenn sie
Elternteil eines erwerbsfähigen Kindes oder Lebenspartner bzw. Ehegatte einer
erwerbsfähigen Person sind, keine Leistungen nach dem SGB II, sondern bei
eigener Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XII, und können somit einen Mehrbedarf nach § 30 SGB XII erhalten.
Demgegenüber erhalten z e i t l i c h b e f r i s t e t voll erwerbsgeminderte Menschen als Elternteil oder Partner einer erwerbsfähigen Person als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach § 28 SGB II Sozialgeld. Wegen des Fehlens einer entsprechenden Regelung im SGB II wird diesen gehbehinderten Menschen -61- der Mehrbedarf in Höhe von 17 % verwehrt.
Auszug aus dem Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Landtages
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes
http://www.landtag-sh.de/parlament/bueb/publikationen/bericht2005.pdf , S. 60 ff.
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
07.08.2007 05:57 |
 |
|
Flora 
B-C
 
Dabei seit: 05.05.2007
Beiträge: 43
 |
|
HI Biggi,
Das ist etwas überholt. Mittlerweile ist klar gestellt, dass Empfänger von Sozialgeld die 17 % bekommen. (§ 28, Abs. 1) .
HI Cyberoma ,
Erwerbsfähige Behinderte, die in der Rehabilitation zum Arbeitsleben sind, bekommen nicht 17 %,,sondern 35 %.
Grüßle
Flora
|
|
07.08.2007 06:48 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Flora am 07.08.2007 um 06:48 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Cyberoma 
B-C
 
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 126
 |
|
stimmt Flora
weiss ich, aber ich wollte Biggi nicht zu sehr verwirren :-)
__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
|
|
07.08.2007 06:51 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 07.08.2007 um 06:51 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
Nee, verwirr mich ruhig, und vielleicht kriegt so der eine oder andere auch noch was mit, was er net wusste - ich sollte halt weder so früh morgens nach Links gucken noch mich in Dinge einmischen, wo ich nix von versteh -- ich bleib lieber beim SGB IX, da weiß ich, was ich hab *grins*
Es grüßt aus Bonn die früh aufgestandene Biggi
8-|
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
07.08.2007 13:31 |
 |
|
Cyberoma 
B-C
 
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 126
 |
|
FRÜH :p :o :-)
dann gugg mal wann ich mein frechen Kommentar geschrieben habe 8-)
__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
|
|
07.08.2007 15:52 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 07.08.2007 um 15:52 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
|
07.08.2007 17:22 |
 |
|
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
Hier noch eine Antwort von einem wirklich netten Menschen (jener, dessen Präsentation ich per Link ein paar Beiträge vorher eingestellt habe), der sich auf meine Anfrage hin kurz mit der obigen Problemstellung befasst hat:
Zitat: |
Hallo Frau Dreiskemper,
zu Ihrer Frage, ohne Einkommen ist auch nichts absetzbar. Daher ist der Weg auch zu.
Allerdings wäre nachdenkbar, das die Kosten - also mehr als nur VS-Beiträge - für ein Kfz von der Regelleistung umfasster Bedarf sind (u.a. Beziehung zur Umwelt und Teilhabe am kulurellen Leben im sinne von § 20 Abs. 1 SGB II) un d wenn jemand sich nicht selbst helfen kann, diese Kosten als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu übernehmen sind.
Handelt es sich um medizinisch notwendigen Bedarf, weil Beziehung zur Umwelt nicht anders aufrechterhaltbar, könne man auch über einen Erlass nach § 44 SGB II nachdenken.
Alternative wäre auch Gewährung nach § 73 SGB XII. Das halte ich rechtlich für sehr zweifelhaft, wird aber vom Bundessozialgericht und aktuell in vergleichbaren Fällen vom LSG NRW so durchgeführt.
Das mal als (verspätete) Kurzantwort dazu.
Gruß
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 2951 889
Mail: [email protected]
Internet: www.harald-thome.de |
Erlaubnis zur Übernahme des Mailinhaltes wurde erteilt.
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
12.08.2007 21:13 |
 |
|
|
|
 |
Views heute: 5.432 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.038.149
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|