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Ausbildung |
micha123
unregistriert
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hallo,
also habe nun endlich eine reguläre ausbildung bekommen. der betrieb weiß von meiner behinderung aber nichts (grad 60%).
meine frage: welche vorteile kann ich jetzt als schwerbehinderter rausholen? von den nachteilsausgleichen nutze ich nur die unentgeltliche öffentliche beförderung. jetzt muss ich aber demnächst z.b. meinen führerschein machen, was für finanzielle hilfen kann ich dabei bekommen? bei den einkommensteuer-vorteilen blicke ich nicht druch. ich werde im 1 lehrjahr 451€ br. bekommen, was kann ich hierbei rausholen?
dann habe noch gelesen das ich beim beantragen von lohnsteuerkarten bescheid geben muss dass ich schwerbehindert bin um in eine steuerbegünstigtere klasse zu fallen. nun habe ich aber bereits eine lohnsteuerkarte, kann ich die noch ändern?
danke vielmals im vorraus für eure hilfe.
gruß
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26.08.2007 23:21 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von micha123 am 26.08.2007 um 23:21 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Hallo micha,
bei einem Einkommen von 451,00 Euro mtl., sind keine Steuern zu entrichten (Grundfreibetrag). Du kannst hier also nichts weiter rausholen, erst ab einem Jahreseinkommen von 7665,00 Euro könntest Du die entrichteten Steuern/Solibeitrag zurückbekommen (je nach Freibetrag).
Zitat: "dann habe noch gelesen das ich beim beantragen von lohnsteuerkarten bescheid geben muss dass ich schwerbehindert bin um in eine steuerbegünstigtere klasse zu fallen. nun habe ich aber bereits eine lohnsteuerkarte, kann ich die noch ändern?"
Bescheid geben musst Du nicht. Es steht Dir frei, ob Du Deinen Freibetrag mtl. geltend machst oder bei der Steuererklärung .
1. Variante: Es wird auf der Steuerkarte eingetragen und Du zahlst mtl. weniger bis keine Einkommenssteuer und Solidaritätsbeitrag.
2. Variante: Du lässt nichts in der Lohnsteuerkarte eintragen, erhälst dafür jeden Monat weniger Nettolohn und machst dann aber bei Deiner Steuererklärung Deine Freibeträge geltend. Sprich, Du erhälst die bereits entrichteten Steuern auf einmal zurück. So mach ich das. (Ich hoffe die Erklärung ist verständlich.)
Zitat: "welche vorteile kann ich jetzt als schwerbehinderter rausholen?"
In der Ausbildung z. B. eine Zeitverlängerung bei der Prüfung (ich glaube es waren 30 Minuten bei der schriftlichen und praktischen Prüfung) u. a.
Das ist jetzt nur auf die Schnelle, was mir einfiel...
__________________
Viele Grüße Träne
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26.08.2007 23:59 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 26.08.2007 um 23:59 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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Zitat: |
Geschrieben von micha123
hallo,
also habe nun endlich eine reguläre ausbildung bekommen. der betrieb weiß von meiner behinderung aber nichts (grad 60%).
meine frage: welche vorteile kann ich jetzt als schwerbehinderter rausholen? von den nachteilsausgleichen nutze ich nur die unentgeltliche öffentliche beförderung. jetzt muss ich aber demnächst z.b. meinen führerschein machen, was für finanzielle hilfen kann ich dabei bekommen? bei den einkommensteuer-vorteilen blicke ich nicht druch. ich werde im 1 lehrjahr 451€ br. bekommen, was kann ich hierbei rausholen?
dann habe noch gelesen das ich beim beantragen von lohnsteuerkarten bescheid geben muss dass ich schwerbehindert bin um in eine steuerbegünstigtere klasse zu fallen. nun habe ich aber bereits eine lohnsteuerkarte, kann ich die noch ändern?
danke vielmals im vorraus für eure hilfe.
gruß |
Der Betrieb sollte aber darüber Bescheid wissen! Auch Auszubildende haben Anspruch auf Zusatzurlaub! Willste Dir den entgehen lassen? Auch kann der Betrieb öffentliche Gelder für Deine Ausbildung bekommen!
Gruß
Wolfgang
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27.08.2007 09:36 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 27.08.2007 um 09:36 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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micha123
unregistriert
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@Träne
zitat:
Hallo micha,
bei einem Einkommen von 451,00 Euro mtl., sind keine Steuern zu entrichten (Grundfreibetrag). Du kannst hier also nichts weiter rausholen, erst ab einem Jahreseinkommen von 7665,00 Euro könntest Du die entrichteten Steuern/Solibeitrag zurückbekommen (je nach Freibetrag).
das verstehe ich jetzt nich ganz. was wird mir denn vom brutto zum netto lohn abgezogen?
zitat:
Bescheid geben musst Du nicht. Es steht Dir frei, ob Du Deinen Freibetrag mtl. geltend machst oder bei der Steuererklärung .
1. Variante: Es wird auf der Steuerkarte eingetragen und Du zahlst mtl. weniger bis keine Einkommenssteuer und Solidaritätsbeitrag.
2. Variante: Du lässt nichts in der Lohnsteuerkarte eintragen, erhälst dafür jeden Monat weniger Nettolohn und machst dann aber bei Deiner Steuererklärung Deine Freibeträge geltend. Sprich, Du erhälst die bereits entrichteten Steuern auf einmal zurück. So mach ich das. (Ich hoffe die Erklärung ist verständlich.)
naja nur habe ich bzw. mache ich keine steuererklärung. aber die zweite variante würde ich vorziehen. geht es dann, dass ich mich am ende des jahres beim finanzamt melde und diese freibeträbe beantrage?
zitat:
In der Ausbildung z. B. eine Zeitverlängerung bei der Prüfung (ich glaube es waren 30 Minuten bei der schriftlichen und praktischen Prüfung) u. a.
Das ist jetzt nur auf die Schnelle, was mir einfiel...
besten dank !
@Vorstand
zitat:
Der Betrieb sollte aber darüber Bescheid wissen! Auch Auszubildende haben Anspruch auf Zusatzurlaub! Willste Dir den entgehen lassen? Auch kann der Betrieb öffentliche Gelder für Deine Ausbildung bekommen!
Gruß
Wolfgang
also ich habs mir so vorgestelt. da ich ja am anfang in der probezeit bin, wäre es ganz gut erstmal nichts davon zu erwähnen, sondern erst später, wenn überhaupt. (allerdings habe ich auch schon mal gehört, dass wenn der betrieb aufgrund der behinderung kündigt, man vor gericht gehen kann und bei erfolg kassiert man erstmal viel
zaster von der firma wo man angetsellt war. nur muss man es erstmal auch beweisen könnne das man aufgrund seiner behinderung gekündigt wurde. außerdem ist mir eine gute ausbildung erstmal wesentlich wichtiger.)
außerdem, wenn der betrieb erstmal von meiner behinderung und der dazugehörigen bevorzugenheit erfährt, wird sie evt. schauen das sie mich loswerden. kann, muss aber nich sein, ich möchtes es aber nicht riskieren. ( ist nen kleinbetrieb)
noch etwas.
unabhängig davon werde ich demnächst meinen führerschein machen müssen. kann ich da irgendwelche finanzielle hilfen bekommen? evt. auch z.b. nen günstigeren kredit bei einer bank oder sowas
bin knapp bei kasse und da ist mir jede finanz. unterstützung nur recht.
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27.08.2007 11:01 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von micha123 am 27.08.2007 um 11:01 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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Behinderung und Probezeit |
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Hallo micha,
Du machst Dir erheblich mehr Gedanken als Dein Arbeitgeber sie sich jemals machen wird! Kleinbetriebe fallen zwar auch unter die Sozialgesetzgebung, aber mit Einschränkungen gegenüber Großbetrieben! Du scheinst Deine Behinderung zu benutzen um an Zaster zu kommen! Das funktioniert so nicht! Bei einer Kündigung eines Behinderten Menschen ist das Integrationsamt vorgeschaltet (gilt auch für Kleinbetriebe) also nur mit Genehmigung des IA! Dazu muss der Ausbildungsbetrieb nachweisen, dass Du für die Ausbildung ungeeignet bist und dass aufgrund Deiner Behinderung. Kredite fallen nicht unter das Sozialgesetzbuch, also keine Vergünstigungen! Die Ängste, aufgrund einer Behinderung gekündigt zu werden, sind nicht ganz unbegründet, aber eine Kündigung aufgrund der Behinderung muss für den Betrieb realisierbar sein, das heißt: Deine Behinderung muss für den Betrieb eine unverhältnissmäßige Belastung darstellen. Deine Behinderung muss derart gelegen sein, dass die Ausbildung nicht mit einem Abschluss beendet werden kann, also Du nicht alle Arbeiten erledigen kannst, die die Ausbildung beinhaltet.
Gruß
Wolfgang
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27.08.2007 12:01 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 27.08.2007 um 12:01 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Micha,
erst mal herzlichen Glückwunsch zum Ausbildungsplatz!
Wesentliches haben meine Vorschreiber ja schon dargelegt - ich hatte den Eindruck, daß da ggf. noch ein kleines Verständnisproblem bez. der Steuern bzw. des Freibetrages besteht : "das verstehe ich jetzt nich ganz. was wird mir denn vom brutto zum netto lohn abgezogen?" - es wird dir nichts abgezogen, so lange dein Einkommen nicht das von Träne genannte Jahresbrutto übersteigt, einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld & evtl. anderer Zulagen.
Grundsätzlich gibt es für Schwerbehinderte die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Erlangung der Fahrerlaubnis bzw. zum Kauf eines KFZ zu erhalten - wenn eines oder beides notwendig ist, deinen Arbeitsplatz zu erhalten.
Auszug aus der Broschüre "Ratgeber für Behinderte" :
"Finanzierungshilfen
Behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung zum Erreichen des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes auf die Kfz-Benutzung angewiesen sind, können vom Rehabilitationsträger Finanzierungshilfen zur Beschaffung eines geeigneten Kraftfahrzeugs erhalten. Die Hilfen schließen die behindertengerechte Zusatzausstattung und die Erlangung der Fahrerlaubnis ein.
Auskünfte erteilen u.a. die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter."
Lies für weitere Info bitte mal hier, da wurden nämlich die Fragen nach Förderung von Führerschein bzw. KFZ behandelt:
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=forum/showthread.p
hp&threadid=939
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=forum/showthread.p
hp&threadid=116
LG aus Bonn,
Biggi
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
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27.08.2007 21:21 |
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micha123
unregistriert
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Biggi0001
zItat:
Hallo Micha,
erst mal herzlichen Glückwunsch zum Ausbildungsplatz!
Wesentliches haben meine Vorschreiber ja schon dargelegt - ich hatte den Eindruck, daß da ggf. noch ein kleines Verständnisproblem bez. der Steuern bzw. des Freibetrages besteht : "das verstehe ich jetzt nich ganz. was wird mir denn vom brutto zum netto lohn abgezogen?" - es wird dir nichts abgezogen, so lange dein Einkommen nicht das von Träne genannte Jahresbrutto übersteigt, einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld & evtl. anderer Zulagen.
ja, aber ich werde doch nicht die 451 € brutto auf die hand bekommen. jedem meiner kumpels wurde was vom gehalt abgezogen, also vom brutto zum netto lohn. und die meisten haben mir gesagt das ich mit 350-380€ netto rechnen soll, also dem was ich schlussendlich auf die hand bekomme.
Grundsätzlich gibt es für Schwerbehinderte die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Erlangung der Fahrerlaubnis bzw. zum Kauf eines KFZ zu erhalten - wenn eines oder beides notwendig ist, deinen Arbeitsplatz zu erhalten.
Auszug aus der Broschüre "Ratgeber für Behinderte" :
"Finanzierungshilfen
Behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung zum Erreichen des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes auf die Kfz-Benutzung angewiesen sind, können vom Rehabilitationsträger Finanzierungshilfen zur Beschaffung eines geeigneten Kraftfahrzeugs erhalten. Die Hilfen schließen die behindertengerechte Zusatzausstattung und die Erlangung der Fahrerlaubnis ein.
Auskünfte erteilen u.a. die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter."
Lies für weitere Info bitte mal hier, da wurden nämlich die Fragen nach Förderung von Führerschein bzw. KFZ behandelt:
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=forum/showthread.p
hp&threadid=939
http://schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=forum/showthread.p
hp&threadid=116
LG aus Bonn,
Biggi
gut, danke. also zur arbeit komme ich zwar schon mit öffentlichen hin, nur wird vom arbeitgeber verlangt das ich bald meinen führerschein machen soll. denn, ich werde zwar am anfang nur mit kollegen zum kunden zusammen hinfahren, muss aber später auch mal selber raus zum kunden fahren können. reicht das aus um finanz. unterstützung zu bekommen? natürlich werde ich mit einem firmenfahrzeug fahren, deshalb gehts nur um den lappen, bei dem ich ja mit ca. 1500@ rechnen muss.
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28.08.2007 13:32 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von micha123 am 28.08.2007 um 13:32 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Hallo Micha,
die Zuschüsse uswuswusw., die einem als behinderter Mensch zustehen, sollen NACHTEILSausgleiche sein (weil man mehr Kosten für Medis, mehr Aufwand für Ernähfung, mehr Schutz am Arbeitsplatz hat/braucht)...
...in Deinem Fall hat die Erlangung der Fahrerlaubnis nichts mit Deiner Behinderung zu tun.... ein vergleichbarer nichtbehinderter Lehrling müsste auch seinen "Lappen" machen... in sofern hast Du keinen "Nachteil", den es auszugleichen gilt... es sei denn, Du musst eine spezielle Prüfung machen oder brauchst ein gesondertes Gutachten, dass Deine Fahrtauglichkeit bescheinigt.,..dann würden in dem Falle die Kosten für das Gutachten übernommen werden...
Den Volltext für die KFZ Hilfe findest Du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeff
entlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Teilhabe-am-Arbeitsleben-1-13-KfzHV.p
df
(Ist eine PDF Datei, laden dauert ggf etwas)
Gruß
Martin
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28.08.2007 13:47 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 28.08.2007 um 13:47 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
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Oje, da seh ich auch möglicherweise Hürden auf dich zukommen - hängt natürlich auch davon ab, wie argumentiert wird etc. etc. - aber wenn dein Boss drauf besteht, daß du den Führerschein machst, dann verhandle doch mal nett mit ihm.
Er hat ja die Möglichkeit, dich zu bezuschussen ... theoretisch zumindest. Ich glaub's zwar nicht, aber nett(!!) fragen kann man immer. Allerdings stellt dies grundsätzlich einen der Lohnsteuer unterliegenden geldwerten Vorteil dar - d.h. dieser Zuschuss erhöht dein Gehalt.
__________________
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28.08.2007 17:31 |
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Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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Wie auch schon Martin und Biggi betonten, der "Geldwerte Vorteil" wird steuerlich berücksichtigt! Dein Arbeitgeber ist nach Einkommenssteuergesetz verpflichtet die Finanzierung Deines Führerscheines an das Finanzamt zu melden und hierfür auch Steuern abzuführen. Das kann dazu führen, dass Du erhöhte Steuern zahlen musst und unter dem Strich weniger netto ausbezahlt bekommst! Trotzdem eine gute Empfehlung von Biggi! Ist ählich zu sehen wie ein Tilgungsfreies Darlehen, welches also dem Ursprung nach nicht zurückgezahlt werden muss.
Im Übrigen verweise ich liebend gerne auf die Aussagen von Schlumpfi, besser Martin. In allen Bereichen absolut richtig!
Liebe Grüße
Wolfgang
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20.09.2007 15:14 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 20.09.2007 um 15:14 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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