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Zum Ende der Seite springen Abendschule - Zweiter Bildungsweg
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ChrissiSch ChrissiSch ist weiblich
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Abendschule - Zweiter Bildungsweg Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Leute,

ich wende mich mal mit einem großen Anliegen an Euch,
und hoffe sehr, dass mir jemand einen Rat geben kann.

Ich habe im Schuljahr 2005-2006 meine 10 Klasse im Abendbereich in einer Schule des Zweiten Bildungsweges im Land Brandenburg nachgeholt. Hatte mich dann im Sommer 2006 für die 11 Klasse angemeldet. Die Direktorin wusste, dass ich die Voraussetzungen
nicht erfüllen würde, nicht alle. Man muss über 19 Jahre sein, Fremdsprachenkenntnisse haben und eine mindestens dreijährige Ausbildung oder Berufstätigkeit nachweisen können. Am letzten Punkt scheitere ich, da ich mehr im Krankenhaus als daheim war.

Dennoch wurde ich aufgenommen, oder eine Bewerbung.

Es war dann so, dass ich im November direkt mitbekam, wie sich eine Lehrerin negativ über eine andere äußerte, in deren Abwesenheit. Eine ganze Klasse bekam das mit, und es war schon ziemlich heftig was da so an Worten fielen. Ich trug die Sache der Direktorin vor, es folgten Gespräche, aber die Lehrerin, welche sich so negativ mit Wort und Gestik äußerte, wurde noch gelobt.

Jedenfalls war mir das zu viel, aber ich hatte privat auch einiges um die Ohren, so dass ich mich von der Abendschule abmeldete.

Dann sprachen Lehrer und Schüler mit mir, weil sie wussten wie viel mir die Schule bedeutet, dass ich doch zur Direktorin gehen solle, um zu erfragen ob man die Abmeldung nicht zurücknehmen könnte. Dies tat sie leider nicht, und nannte ein Gesetz welches ihr verbieten würde, mich im laufenden Schuljahr wieder aufzunehmen.

Da waren seit meiner Abmeldung vielleicht 7 Tage vergangen. Aber das Gesetz konnte mir keiner mit Paragraphen etc. benennen, auch das Schulamt nicht. Ich wandte mich ans Schulamt mit der Bitte um Hilfe, was ich bis da noch nicht wusste war, dass der Lebensgefährte der Direktorin der Leiter des Schulamtes ist. Im März wurde dann auch mein Anliegen als Gasthörerin am Unterricht teilnehmen zu können abgelehnt. Es fand ein Gespräch mit dem Schulrat und der Direktorin statt, in dem man mir dies mitteilte. So, der Schulrat sagte der Direktorin, aber eher fragend, dass für`s kommende Schuljahr sicherlich keine Probleme da sein sollten.


Die Direktorin sagte, dass sie alles genau überprüfen wird.
Sie wusste ja, dass ich nicht arbeiten gehen konnte. Ich meldete mich dann im April für das neue Schuljahr an, welches bei uns hier im Land Brandenburg ja heute begonnen hat. Ich wurde als erstes von der Schule abgelehnt da ich genau die Sache mit der Berufstätigkeit, Arbeit nicht erfülle. Ich hatte zwar meinen Schwerbeschädigtenausweis, und Arbeitslosenbescheinigung meiner Bewerbung beigefügt, aber es wurde nichts anerkannt.

Wegen der Arbeitslosenbescheinigung musste ich das Schreiben sogar mehrmals nachreichen. Warum weiß ich nicht, weil die Direktorin die Zeit nicht anerkannte. Dabei steht in den Schulverordnungen des Zweiten Bildungsweges, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden können. Wäre also, so glaube ich, eine Ermessensangelegenheit. Darauf legte ich Widerspruch ein, dies auf einem Donnerstag und am Samstag erhielt ich schon von der Direktorin einen Brief per Post, worin sie schrieb, dass sie meinen Widerspruch geprüft habe, und zu keinem anderen Ergebnis kam.

Zeitgleich hatte ich einen Widerspruch ans Schulamt gesandt. Ich bekam dann einen Termin im Schulamt, dieser war am 16.08. Man bot mir dann an, den Tagesbereich der Schule zu besuchen. Ich habe dem Schulrat dann versucht darzulegen, warum für mich der Abendbereich am besten wäre. Ich nannte ihm meine Begründungen, zum einen durch meine Schwerbehinderung (GdB 50%), ich kann nicht lange sitzen, da mir der große Rückenmuskel fehlt usw. Er weiß auch von meiner Herzschwäche, leider sieht man auch, dass die linke Brust amputiert ist, da ich zur Zeit keine Epithese tragen kann. Es ist für mich ein großer Unterschied, ob ich im Abendbereich 4-5 Stunden durchhalte, was zwar auch schwer ist, aber im Tagesbereich sind pro Woche 10 Stunden mehr Unterricht.

Und falls ich mal wieder ins Krankenhaus muss, ist es einfacher 6-7 Unterrichtsfächer vom verpassten Stoff nachzuholen, als beim Tagesbereich mit 9-10 verschiedenen Unterrichtsfächern. Auch legte ich dem Schulrat dar, dass ich mich um meine Nichte kümmere, welche seit Geburt an bei meinen Eltern und mir lebt. Ich bringe sie morgens zur Schule, hole sie ab etc. Im Abendbereich, wir wohnen außerhalb der Stadt, konnte ich immer noch das Auto meiner Mutter nutzen, wenn ich die Kleine zur Schule brachte.

Wenn ich nun in den Tagesbereich der Schule gehe, muss ich aber den Bus nutzen, so dass ich dann morgens ziemlich unter Druck sein werde, denn ich habe eine schlechte Wundheilung, und Narben heilen bisher nicht gut ab, und müssen dann auch regelmäßig steril verbunden werden.

Der Schulrat rief dann am 20.8. bei mir an, fragte mich wie ich mich entschieden hätte, ob ich in den Tagesbereich gehe oder dann nicht zur Schule gehe. Ich legte ihm nochmals meine Gründe da warum der Abendbereich eine bessere Chance für mich bieten würde. Er sagte, dass er es sich nochmal überlegen wird. Letzte Woche Mittwoch telefonierten wird dann erneut, und er lehnte nun wieder den Abendbereich ab. Begründung ist, dass der Abendbereich für Menschen mit einer Berufstätigkeit sei, und da ich eben arbeitslos sei, wäre doch der Tagesbereich für mich geeignet.

Dabei kenne ich persönlich einige, die arbeitslos sind, die Schule besuchen dürfen. Was das mit meiner Nichte angeht, so hatte der Schulrat gesagt, dürfe ich dies nicht als Problematik ansehen, dann sollen sich meine Eltern eben bemühen. Meine Eltern bemühen sich doch um meine Nicht, nur sind sie eben beruflich ab morgens um 5 Uhr aus dem Haus.

Es macht mir ja auch Freude meine Nichte "groß zuziehen." Meine Schwester kümmert sich leider nicht, kommt nur ab und an mal zu Besuch. Da ich in der Kindheit missbraucht wurde, möchte und wünsche ich mir, dass meine Nichte später nicht mal sagen muss, dass sie eine unschöne Kindheit hatte. Man kann das zwar nicht vergleichen mit dem was ich damals in der Kindheit hatte, aber die Kleine hat schwer daran zutragen, dass sich ihre Mama nicht um sie kümmert.


In den letzten Monaten habe ich Hilfe beim Bildungsministerium gesucht, beim Sozialministerium, beim Stadtbehindertenbeauftragten, beim Landesbehindertenbeauftragten, der eben der Ansicht ist, ich solle in den Tagesbereich.

Ich hatte mich auch mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt,
es fühlt sich leider keiner zuständig mir zu helfen, außer den Leuten hier im Forum, die sich wirklich kümmern!

Ich war bei allem was ich tat, ruhig und sachlich (etwas anderes liegt mir nicht). Ich versteh nicht, warum man mir diesen Weg nicht geben möchte.

Jetzt habe ich eine ganze Menge geschrieben. Sorry.


MfG

ChRiSsIScH
27.08.2007 15:33 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Hallo ChrissiSch,

ich weiß im Moment nicht wo ich anfangen soll. Dadurch das die Zitatfunktion nicht funktioniert, wird es etwas schwierig alles reibungslos lesen zu können. Ich bemühe mich dennoch...

Zitat: ...Die Direktorin wusste, dass ich die Voraussetzungen
nicht erfüllen würde...Dennoch wurde ich aufgenommen...

Hier war die gute alte Härtefallregelung am Werke. (§4 Abs. 3 ZBW-Verordnung) Als Härtefälle gelten insbesondere Unfall, Krankheit oder eine Behinderung...

Als Berufstätigkeiten werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Armeezeiten oder auch Führung eines Familienhaushaltes anerkannt. Warum nicht auch Zeiten längerer Krankheit.

Aber nun mal zu Deinem eigentlichen Problem.

Der Andrang von Leuten in dem Zweiten Bildungsweg um ihre Schulabschlüsse nachzuholen, ist groß. Zu groß - Dadurch das die Arbeitsgemeinschaften (fast) jeden unter 25 ohne Schulabschluss dort hinschicken-. Sobald einer der Schüler nicht mehr daran teilnimmt (unentschuldigtes Fehlen oder ähnliches) fliegt er raus und der Platz wird sofort neu belegt. In Deinem Fall war es ebenso. Es wäre doch auch irgendwo unfair, so wie bei Dir, wenn Leute sich Abmelden und dann "Ach ne doch nicht." Da hast Du leider die Chance vertan.

Das Arbeitslose diese Schule auch abends besuchen, stimmt. Die Plätze werden so vergeben, wie sie frei sind. Wie schon oben geschrieben, der Andrang ist groß.

Meiner Meinung nach, stelle einfach einen neuen Antrag, dann mit Besuch der Schule abends. Alles natürlich mit viel Wartezeit verbunden, da Du sicher nicht gleich wieder dort einsteigen kannst. Oder rede einfach nochmal mit dem Herrn und lege nochmals alles dar, vielleicht ist es ja möglich, das wenn einer "abspringt", das Du dann wieder einsteigen kannst. Oder noch eine Möglichkeit wäre, das jemand mit Dir aus dem Abendprogramm tauscht. Ich sehe da wirklich keine andere Möglichkeit.

Das Du Dich um Deine Nichte kümmerst ist Dir sicher hoch anzurechnen. Aber wie willst Du das machen, wenn es um eine Ausbildung geht?!





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Viele Grüße Träne
27.08.2007 20:41 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Themenstarter Thema begonnen von ChrissiSch
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Hallo Träne,

erstmal Danke, für deinen Beitrag.

Was die Härtefall Regelung §4 angeht, so sagte mir der Schulrat am 16.8., dass ein Härtefall dennoch die Voraussetzungen erfüllen muss

Du schreibst, dass die Agentur für Arbeit Leute losschickt, um Abschlüsse nachzuholen. Also mich hat die Agentur nicht zur Schule geschickt. Außerdem wird
den Meisten Leuten ja dann auch Hartz4 etc. gestrichen, da sie dem Arbeitsmarkt dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Allerdings kann im Abend und im Tagesbereich Bafög beantragt werden.

Den Platz den ich im November 06 in der Schule verließ, wurde nicht neu belegt.
Ein komplett neuer Einstieg in der Schule ist erst zum Beginn eines neuen Schuljahres möglich.

Die Schule ist nicht überfüllt, von ca. 60 Leuten die in die 11 Klasse aufgenommen werden, fallen z.B. fünf Menschen schon in den ersten 14 Tagen raus, weil sie keine Lust haben, Ausbildung begonnen haben oder oder oder. Oftmals gibts schon Leute, die in den Sommerferien der Schule absagen, so dass dann ab und an Nachrücker kommen.

Es gibt viele die, die Schule aus verschiedenen Gründen abbrechen, aber so lange wie man sich persönlich abmeldet, also dem Unterricht nicht einfach fern bleibt,
stehen die Türen für ein neues Schuljahr wieder offen. So wurde es uns Schülern immer an der Abendschule gesagt.

Wie bereits im ersten Beitrag von mir geschrieben, ich hatte viel um die Ohren, mein damaliger Großvater, der mit 6-7 Jahre meiner Kindheit raubte, hatte mich wieder kontaktiert, und dann das in der Schule, dass ich einfach so handelte. Es in dem einen Moment der Briefabgabe als richtig ansah.
Ich habe eine Lehrerin ganz normal und sachlich verteidigt.

Ich verstehe nicht, warum ein Mensch ohne Handicap, der ebenso arbeitslos wie ich ist, in den Abendbereich darf, und ich eben nicht.

Warum ich keine Ausbildung mache, ich hatte eine vor ca. 4 Jahren begonnen. Als ich dann aber ins Krankenhaus wieder musste, war ich die Lehre los.

Ich hab jetzt 25 Op`s hinter mir, und möchte einfach nur mein Abitur machen,
mit einem Weg der mir möglich ist.
27.08.2007 23:48 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Vorstand Vorstand ist männlich
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keine Schule! Was nun? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo ChrissiSch,
Dein Problem liegt nicht in den mannigfachen Schulgesetzen, sondern in einer absolut Zwischenmenschlichen Dimension! Die Rektorin besagter Schule hat es nicht hingenommen, dass Du Dich in Angelegenheiten des Lehrerkollegiums eingemischt hast! Du wirst an der Schule keine Möglichkeit mehr erhalten Dein Abi nachzuholen! Das Ganze hat nichts, aber auch gar nichts mit Deiner Behinderung zu tun. Niemand wird Dir offen gegenüber treten und Dir sagen, Du hättest Deinen Mund halten sollen. Grundsätzlich wird man sich auf imaginäre Art herausreden und Begründungen, wie Du sie schon gehört hast, abgeben. Da Du offensichtlich bestimmte Voraussetzungen für das Abitur nicht besitzt, hat die Direktorin der Abendschule alle Möglichkeiten Dich von der Ausbildung fernzuhalten. Das ist traurig, aber wahr! Auch die Begründung, Du betreust Deine Nichte, vermag nicht zu überzeugen. Hier wird (ob Schulrat oder Direktorin) generell darauf verweisen, dass das Erziehungsrecht bei Deiner Schwester oder Deinen Eltern liegt (Recht heißt gleichsam Pflicht). Es ist zwar absolut Lobenswert, dass Du Dich für Deine Nichte aufopferst, vermag aber in dieser Situation nicht zu greifen! Auch wenn Arbeitslose in Massen im Abendgymnasium Schulabschlüsse erwerben, ist es bei Dir offensichtlich nicht mehr möglich, da man (Direktorin, Schulrat) sich immer darauf berufen wird: die Zugangsvoraussetzungen sind nicht erfüllt!!! Es ist Traurig, erst recht wenn man Deine (kurze) Lebensgeschichte betrachtet, wie rigoros in diesem Staat Menschen durch die "höheren Zehntausend" diskriminiert werden können.
Halt trotzdem an Deinem vorhaben fest und versuch dieses zu realisieren eventuell in einer anderen Stadt. Ist schwer, weiß ich aber Bildung ist nun mal das Wichtigste wenn man weiterkommen will!
Liebe Grüße und alles, alles Gute
Wolfgang
28.08.2007 13:35 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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Ich denk', Chrissie wird sich noch zu Wort melden, aber "hinter" den Kulissen schuften wir wie die Neger :-)

Es gibt mal was Dolles zu berichten - Herr L. (leider darf ich den Namen nicht nennen, schätz ich), vom Integrationsamt im Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
Außenstelle Potsdam hat auf eine Anfrage von Chrissie erstens knallschnell, zweitens super-hilfreich geantwortet ... die Sache ist noch net vorbei

Aber mal davon abgesehen, Vorstand - ich gebe dir recht, da sind "Befindlichkeiten" im Spiel ... was da einige Leute von sich gelassen haben, die an höchster Stelle im Land (bis auf Ländervorstandsebene) sitzen, ist echt ein Hohn und ich bedauere sehr, daß ich das hier nicht zitieren kann.

Ich kann nur eines sagen - man <b>könnte</b> auf den Gedanken kommen, daß da entweder Leute am falschen Platz sitzen oder sich schlicht sagen "so, nu hab ich den Job und nach mir die Sintflut" ;D ;D - vielleicht geh ich doch noch in die Politik *gggg*

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28.08.2007 17:51 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Hallo ChrissiSch,

es wird nicht unbedingt gleich das Arbeitslosengeld 2 (Hartz VI) beim Besuch der Abendschule gestrichen. Und auch nicht, ob Anspruch auf Bafög besteht. Es kommt vielmehr darauf an, ob der angestrebte Abschluss in Teilzeit oder Vollzeit erreicht werden soll.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das Du die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllst. Denn sie hatten Dir den Besuch der Abendschule im Tagesbereich angeboten, nach Deinem Widerspruch. Sowas macht man doch nicht aus "Heute ist mir mal so"- Gründen.

Kurzer Schnitt:

Sag mal, meinst Du mit Tagesbereich Vollzeit? Dann sehe ich hier langsam aber sicher etwas heller in der Sache. Und dann wäre mir auch klar, warum Du Deine Nichte mit ins Spiel bringst. Das wäre ja ein Grund, die Schule abends zu besuchen. Richtig? Wer hat eigentlich das Sorgerecht für die Kleine?

Wegen der Ausbildung wollte ich Dir nicht zu nahe treten. Da mach Dir erstmal keine Sorgen, wenn es soweit ist, kannst Du Deine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk absolvieren. Die Berufsbildungswerke werden über die Agentur für Arbeit gefördert und dort erhalten junge Menschen mit Behinderung ihre Erstausbildung in vielen verschiedenen Berufszweigen. Ansprechpartner ist das Reha-Team in der AfA.


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Viele Grüße Träne
28.08.2007 22:17 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Themenstarter Thema begonnen von ChrissiSch
Uff Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Leute,

jo, wie Biggi schon schrieb, sind wir am Schuften.
Habe gestern zig Leute angerufen, und um Rat gefragt.
Die Meisten haben sich dann aber auf die Seite des Schulamtes,
also den Bescheid geschlagen. Bis auf eine Stelle, die des Herrn L.
der ein Schreiben verfasste, natürlich muss ich dieses noch umformulieren,
welches echt Hammer ist.

Jepp, bei mir geht es um den Vollzeitbereich, den ich nicht besuchen kann,
sondern den Abendbereich, für diesen hatte ich mich beworben.
Er macht sich für mich körperlich besser, und lässt sich auch in Einklang bringen,
was meine Nichte angeht.

Man hat mir nun vom Schulamt die Zeit, in der ich mich um meine Nichte kümmere,
als Führung eines Haushaltes angerechnet. Die Kleine ist nun 7 und seit zwei Tagen stolze Schülerin der zweiten Klasse. Von Geburt an kümmere ich mich um sie, die Pflegschaft hat allerdings meine Mutter. Aber ich wohne ja bei meinen Eltern.

Was die Sache mit dem Lehrerkonflikt angeht... Wenn der Konflikt nicht direkt vor einer Klasse ausgetragen worden wäre, hätte ich nicht versucht die Sache zu melden. Aber es wurde von der einen Lehrerin, in Abwesenheit der anderen Lehrerin,
vor einem ganzen Kurs ausgetragen. Somit war und ist es eigentlich etwas Offizielles.

Morgen habe ich einen Termin bei einer Ärztin, um attestieren zu lassen,
dass der Abendbereich der bessere Bildungsgang für mich ist. Ich hoffe es klappt alles. Ich hoffe auch, dass ich den Weg übers Verwaltungsgericht nicht gehen muss, dass ich für dieses Schuljahr noch eine Chance bekomme im Abendbereich.

Du bist mir nicht zu nahe getreten @Träne. Es ist nur so, dass das Abi schon immer mein Wunsch, mein Ziel war. Und ich wünsche mir für mich als Person das Abi machen zu können. Nicht nächstes oder übernächstes Jahr sondern in diesem Schuljahr.

Ich denke einfach, dass das eine Rolle spielt, dass ich mich gegen eine "gute Freundin" der Direktorin gegenüber traute Kritik zu äußern. Ich hab keinen beschimpft oder so, nein, das liegt mir fern. Aber dennoch war das wohl in den Augen der Direktorin verkehrt.

Was meine Nichte angeht, ich liebe sie über alles.
29.08.2007 00:16 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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So, ich warte nun ganz ungeduldig auf mein ärztliches Attest,
welches bescheinigt, dass die Teilzeitbeschulung die bessere Form für mich ist.
Schaue andauernd in den Briefkasten, bisher leider kein Attest darin.
Hoffe das wird noch, denn die Zeit läuft.
01.09.2007 03:33 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Hallo ChrissiSch,

darf ich fragen, an wem (Ministerium für Bildung..., Schulamt...etc.) Du jetzt ein Schreiben schicken möchtest? Ist vielleicht auch für andere interessant. Wenn ihr nur im Hintergrund arbeitet, erfahren wir natürlich nichts. smile

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Viele Grüße Träne
02.09.2007 00:13 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Hallo Träne,

es wird ein Widerspruch an den Schulrat gehen,
und eine Petition an das Bildungsministerium.

Ich hoffe nur, dass das Bildungsministerium auch handeln wird,
was es zuvor leider nicht tat. Hatte dort mehrmals um Hilfe gebeten.
02.09.2007 12:42 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Abitur Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo ChrissiSch,
ich finde es ganz toll, dass Du dich zur Wehr setzt. Wenn auch schon Biggi schreibt "es ist noch nicht vorbei", dann habe auch ich Hoffnung. Es ist einfach schlimm, wie persönliche Befindlichkeiten benutzt werden um anderen das Leben schwer zu machen. Ich hoffe Du bekommst die Möglichkeit Dein Abi zu bauen. Ich habs auch über den zweiten Bildungsweg gemacht und dann auch noch studiert! Du schaffst das!
Liebe Grüße
Wolfgang
03.09.2007 14:48 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Vorstand,

danke für deinen Beitrag.

Meine Hoffnung schwindet so langsam.
Das ärztliche Attest ist immer noch nicht da,
aber jeder Tag zählt, weil das Schuljahr ja schon begonnen hat.

PS: Gut zu lesen, dass du es nach dem Zweiten Bildungsweg bis Abitur und weiter geschafft hast.
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Hallo Chrissi,
Du hast noch Dein ganzes Leben vor Dir, Du solltest auf keinen Fall Deine Hoffnungen begraben. Im Übrigen gibt es die Möglichkeiten den Lehrplan einzusehen und sich zwischendurch mit den Themenbereichen vertraut zu machen. Dann aber kannst Du auch als Zwischeneinsteigerin in das laufende Schuljahr einsteigen. Der Weg ist sehr "steinig", aber Du hast ohnehin einen schweren Weg gewählt. Der Glaube und die Hoffnung sterben zuletzt. Das sollte auch für Dich eine kleine Lebensweisheit sein. Höre nicht auf zu kämpfen, denn in diesem Forum gibt es Menschen die Dich unterstützen, obwohl sie auch ständig mit den Bürokraten Ärger haben. Du schaffst das!!!!!
Liebe Grüße
Wolfgang
20.09.2007 14:59 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Vorstand,

durch das Umstellen des Forums habe ich leider nicht mitbekommen,
dass Du mir geantwortet hast. Sorry!

Tja, jetzt sind`s über 4 Wochen her seitdem mir zugesagt wurde,
dass ich das bestimmte Attest erhalte. Es lag noch kein Schreiben in meinem Briefkasten. Habe zwar einpaar Mal versucht ca. 3 Mal die Ärztin zu erreichen, aber ohne Erfolg.

Inzwischen läuft die 5 Schulwoche. Ich weiß, dass man in ein laufendes Schuljahr nicht einsteigen darf im Zweiten Bildungsweg. Okay, ich bin ja schon angemeldet auf der Schule, allerdings im Tagesbereich, der für mich nicht machbar ist.

Eigentlich bräuchte man mich nur vom Tages- in den Abendbereich setzen, aber das scheint nen Ding der Unmöglichkeit zu sein.

Ich habe mich jetzt eine eine grünen Abgeordnete des Europaparlamentes gewendet. Auf ihrer Homepage steht zumindest, dass sie sich für die Belange behinderter Menschen einsetzt. Viele Politiker haben so etwas auf ihren Internetpräsenzen zu stehen, aber keiner fühlt sich verpflichtet die Worte die auf ihrer eigenen HP stehen, einzuhalten.
Mal sehen.....

Mir fehlt zumindest die Schule sehr, ich vermisse "meine" Leute, das Lernen, den Ehrgeiz und vieles mehr.
25.09.2007 01:36 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Huhuu Chrissie, bist du denn wenigstens weiterhin krank geschrieben?

Liebe Grüße, Biggi

__________________
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Hallo,

ja war gerade erst gestern wieder beim Arzt, musste zum Röntgen der Lunge etc. Eine Krankschreibung bekam ich auch.

Gestern war eine Dame von der Diakonie so nett,
und rief beim Schulrat an um zu erfragen ob ich nicht doch in den Abendbereich könnte. Er lehnte ab,
meinte ich solle dann einpaar Stunden im Tagesbereich besuchen,
den Rest per Fernstudium machen. Was ans Geld gehen würde,
und so richtig Kontakt ließe sich leider auch kaum zu Mitstudierenden aufbauen, da man eben Zweigleisig fahren würde, und es liegt halt nicht jedem
alleine daheim zu lernen.

In den Abendbereich würde ich, laut des Schulrates, auf keinen Fall kommen.
Und er wäre enttäuscht darüber, dass ich seit Beginn des Schuljahres krankgeschrieben sei, und es nicht mal in diesem und für dieses Schuljahr versuchen würde an der Tagesbeschulung teilzunehmen. Allerdings hatte ich vor wenigen Monaten eine Gasthörerschaft im Tagesbereich, ich merkte wie es daneben lief was die Wunden angeht, wie sehr die anderen "unangenehmen Dinge" schmerzten.

Ein anderer Schulrat auch hier aus dem Land Brandenburg, nur eben aus einer anderen Stadt, welche leider zu weit weg liegt, konnte absolut nicht verstehen, warum man mich für den Abendbereich nicht zulässt. Er als Schulrat würde eine Sonderregelung trefen, damit ich diesen Schulbereich besuchen könnte. Er sagte rein rechtlich wird man vermutlich alles richtig gemacht haben, menschlich jedoch nicht.
Auch dieser Schulrat riet eine Petition an den Bildungsminister zu schreiben, um Dringlichkeit zu bitten, so dass er dem Schulrat und der Schulleitung auf die Füße treten soll. Allerdings hatte ich mich schon einmal an das Bildungsministerium hier im Land Brandenburg gewandt, auch direkt an den Minister, da erhielt ich leider nie eine Antwort.

Es gibt ja diese Brandenburgischen Gleichstellungsgesetze,
welche aussagen, dass Träger der öffentlichen Gewalt dazu verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung zu fördern, und sie nicht zu benachteiligen.
Nur leider scheint der zuständige Schulrat hier diese Gesetze nicht wahrzunehmen.

Ebenso telefonierte ich gestern mit einem anderen Behindertenbeauftragten, der aber auch nicht für meine Stadt sondern nur für die Orte herum zuständig ist. Er sagte, dass das was man mit mir machen würde, eine Diskriminierung sei, wie sie im Buche steht.

Aber all das nützt mir leider nicht viel,
wenn sich niemand zuständig fühlt, etwas zu bewegen.

Damit meine ich nicht Biggi.

MfG

ChRiSsI
26.09.2007 00:51 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Lilie
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Hallo Chrissi,

einen gewissen Druck könntest du noch ausüben, in dem Du sagst, du gehts an die Öffentlichkeit.

Überleg dir die Möglichkeit, das dann auch sukzessive zu tun.

DARAN sind die Behörden jedenfalls nicht interessiert und möglicherweise werden sie sich bewegen.

Ist nur ein Vorschlag.

Abwägen mußt Du selber.
26.09.2007 10:22 Lilie ist offline E-Mail an Lilie senden Beiträge von Lilie suchen Nehmen Sie Lilie in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Lilie,

das habe ich schon versucht, da meinte der Schulrat,
weshalb ich drohen würde, zudem die Presse, so wie er schrieb,
ja auch nichts an den Gesetzen ändern kann.


Die Tageszeitung hier vor Ort lehnte es ab,
über "meinen" Fall zu berichten. Antwort war: Sie könnten nicht jedem helfen, und über diese Sache zu schreiben wäre ein zu großer Aufwand.
26.09.2007 13:19 ChrissiSch ist offline E-Mail an ChrissiSch senden Beiträge von ChrissiSch suchen Nehmen Sie ChrissiSch in Ihre Freundesliste auf
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Abendschule Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Liebe Chrissi,
nicht die Tageszeitungen sind zu aktivieren, hier muss die Öffentlichkeit durch andere Medien wachgerüttelt werden.
Du könntest hier z.B. RTL oder SAT1 kontaktieren, Deinen Fall schildern und dort auf eine Reaktion hoffen. Die greifen solche Diskriminierungen sehr gerne auf und versuchen zumindest Abhilfe zu schaffen!
Versuche auf den entsprechenden Seiten im Internet Kontakt herzustellen!
Nur nicht aufgeben!!!!!!!!!!!!!
Liebe Grüße
Wolfgang
26.09.2007 14:41 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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RE: Abendschule Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich meinte auch eher das dezent beim Brief ans Ministerium anzubringen. Laut drohen würde ich auch nicht, sondern eher so nebenbei in einem Nebensatz.

Hoffe, ich konnte noch was zur Klärung beitragen.


Lilie
26.09.2007 16:30 Lilie ist offline E-Mail an Lilie senden Beiträge von Lilie suchen Nehmen Sie Lilie in Ihre Freundesliste auf
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