|
 |
Krankenhaus-Verpflegung ist Einkommen ... |
Gast
unregistriert
 |
|
Krankenhaus-Verpflegung ist Einkommen ... |
 |
LSG Bayern: Während eines Krankenhausaufenthaltes erhaltene Verpflegung stellt für Empfänger von Arbeitslosengeld II Einkommen dar
Im Widerspruch zu zahlreichen Entscheidungen anderer Sozialgerichte hat das Landessozialgericht Bayern mit Urteil vom 19.06.2007 - L 11 AS 4/07, die einem Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende während eines Krankenhausaufenthaltes gewährte Verpflegung als Einkommen leistungsmindernd angerechnet. Das Landessozialgericht Bayern eröffnet jedoch in seiner Entscheidung mit der Zulassung der Revision den Weg zum Bundessozialgericht. Ausführliche Meldung auf: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/122169?abo=20796
|
|
03.09.2007 16:29 |
|
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Gast am 03.09.2007 um 16:29 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Cyberoma 
B-C
 
Dabei seit: 06.07.2007
Beiträge: 126
 |
|
Zu diesem Thema gibt es bereits massig Urteile, die alle gegen die Kürzung ausfielen
War klar das das südlich des Weisswurschtäquators die Gerichte anders ticken
Es wird Zeit, dass endlich BG hier mal ein Grundsatzurteil trifft.
ALG2 ist eine Pauschalleistung, wenn ich im Krankenhaus bin, kann ich das Essen was ich dort bekomme nicht in Geldwert umsetzen, Bei einer Kürzung müsste abe genau dieses möglich sein und das geht ja nun mal nicht. Ich glaub kaum das jemand einem das Krankenhausessen abkauft. Ausserdem habe ich durch den Krankehausaufenthalt erhöhte Ausgaben, wie Telefon und Fernsehen usw.
:-|
LG Omi
__________________
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
|
|
03.09.2007 17:15 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cyberoma am 03.09.2007 um 17:15 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|
|
 |
Views heute: 5.960 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.038.677
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|