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Zum Ende der Seite springen Berufsunfähig
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herzbube herzbube ist männlich
B-C


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Dabei seit: 15.11.2006
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Berufsunfähig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo zusammen unlängst bein sozialdienst zur reha hab ich mich erkundigt wie es weitergehen könnte ,nach meiner op und reha und da fiel das wort berufsunfähig,ich dachte dies ist ersetzt worden durch die erwerbsunfähigkeit der jenige sagte aber das bei leuten die um die fünfzig sind und vor 1994 schwerbehindert gewesen sind das man durchaus die berufsunfähigkeit hier anwenden kann und vorteile hat hängt wohl mit den arbeitsmarkt irgendwie zusamen ich meine mit der verfügbarkeit:hat von euch wer da verständliche ausagen die ich auch verstehe und kein beamtendeutsch bitte oder hab ich da was missverstanden:o
03.09.2007 23:59 herzbube ist offline E-Mail an herzbube senden Beiträge von herzbube suchen Nehmen Sie herzbube in Ihre Freundesliste auf
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Kaffeekatze1
unregistriert
Rente wegen Berufsunfähigkeit Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Doch, es gibt tatsächlich noch "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" und zwar dann, wenn du vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig bist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast und die allgemeine Wartezeit (=sozusagen "Mindestversicherungszeit") von 5 Jahren erfüllt hast.

Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit unter anderem aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehrdienstes oder Zivildienstes eingetreten ist. Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag.
.

Berufsunfähig ist (nach dieser Sonderregelung!), wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann wie vergleichbare gesunde Berufstätige.

Ich würde dir aber raten, diesbezüglich einen Rentenberater aufzusuchen.

Liebe Grüße,
Kaffeekatze
04.09.2007 10:20
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herzbube herzbube ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von herzbube53
berufsunfähig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

danke für deine antwort,habe heute die befunde von der reha einrichtung bekommen,da steht doch tatsächlich drin "Berufsunfähigkeitsrente werde empfohlen"kann in meinem beruf nicht mehr arbeiten und stehe den gesamten arbeitsmarkt 3-unter6 stunden bereit mit einschränkungen plaplapla heist doch ich darf 3-5std arbeiten chek ich das richtig ich denke das ist alles sehr komplex werde mich bei SoVD erkundigen,auf jeden fall schönen dank für die aufklärung gruss herzbube
P.S.die voraussetzungen treffen alle zu
05.09.2007 00:48 herzbube ist offline E-Mail an herzbube senden Beiträge von herzbube suchen Nehmen Sie herzbube in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Wenn die Voraussetzungen alle zutreffen, dann lohnt sich ein Blick in deine letzte Renteninformation, die ja regelmässig versandt wird - dort steht, was du aktuell zu erwartet hättest bei voller Berufsunfähigkeit (hoffe, ich sag jetzt nix Falsches - muss immer wieder drauf hinweisen, daß ich net der Rentencrack bin .. Mut zur Lücke!! smile)

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05.09.2007 08:28 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
herzbube herzbube ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von herzbube53
BERUFSUNFÄHIG Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

HALLO BIGGI ICH HAB NACHGEGUCKT DA STHT ABER NICHTS VON DER BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE NUR STEHT DA WÄREN SIE HEUTE WEGEN GESUNDHEITLICHER EINSCHRÄNKUNG ERWERBSGEMINDERT BEKÄMEN SIE DIESEN BETRAG;SO ERWERBSUNFÄHIG IST DOCH NICHT GLEICH BERUFSUNFÄHIG ;DAS BERUFSUNFÄHIG HEISST DOCH ICH KANN MEINEN ERLERNTEN BERUF NICHT MEHR AUSÜBEN;ICH KANN ABER3-UNTER6 STUNDEN ARBEITEN ALSO BIN ICH FÜR DEN RESTLICHEN ARBEITSMARKT FREI ODER VERSTEHE ICH DAS FALSCH ;MAN SOLL DEN FRAUEN DOCH NICHT ALLES GLAUBEN (LACH) Augenzwinkern:o
06.09.2007 18:44 herzbube ist offline E-Mail an herzbube senden Beiträge von herzbube suchen Nehmen Sie herzbube in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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*ggg* in deinem Fall, weil du unter die Sonderreglung der "vor-1961er" fällst UND die Voraussetzungen, wie du sagtest, erfüllst, müsste das die Rente sein, die du erhältst. Aber wie gesagt, ich würde hier wirklich einen Rentenberater oder Versicherungsältesten bemühen smile

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07.09.2007 21:30 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Träne Träne ist weiblich
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RE: BERUFSUNFÄHIG Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Geschrieben von herzbube

DAS BERUFSUNFÄHIG HEISST DOCH ICH KANN MEINEN ERLERNTEN BERUF NICHT MEHR AUSÜBEN;ICH KANN ABER3-UNTER6 STUNDEN ARBEITEN ALSO BIN ICH FÜR DEN RESTLICHEN ARBEITSMARKT FREI ODER VERSTEHE ICH DAS FALSCH ;MAN SOLL DEN FRAUEN DOCH NICHT ALLES GLAUBEN (LACH) Augenzwinkern:o

Hallo herzbube,

Du musst ja nicht gleich sooo brüllen. :-o

Biggi und Kaffeekatze haben Dir schon eine fundierte Antwort gegeben. Nur mal zur leichten Verständlichkeit, die damalige Berufsunfähigkeitsrente wird heute durch die teilw. bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Zitat:
ICH KANN ABER3-UNTER6 STUNDEN ARBEITEN ALSO BIN ICH FÜR DEN RESTLICHEN ARBEITSMARKT FREI

Nein, bist Du nicht. Da Du einen Berufsschutz hast, das heißt, sie dürfen Dich nicht in andere Berufe verwaisen. Also stehst Du nicht den restlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zum Vergleich, die Leute (die jüngere Generation z. B.), auf die diese Regelung nicht zutrifft, können auf jeden, sei er noch so minderwertig, verwiesen werden.

Die Berufsunfähigkeitsrente entspricht die teilw. Erwerbsminderungsrente. Und wenn es so düster auf dem Arbeitsmarkt aussieht oder Du bereits schon lange arbeitslos bist, erhälst Du unter Umständen gleich die volle Erwerbsminderungsrente.

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Viele Grüße Träne
07.09.2007 23:43 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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kein mensch brüllt hier, ich schon gleich gar nicht bringe nähmlich mein goscherl wie man in bayern sagt zur zeit nicht auf, TRÄNE du bist so süß wenn du sauer bist weiter sooooooooooo liebe grüsse herzbube
08.09.2007 01:01 herzbube ist offline E-Mail an herzbube senden Beiträge von herzbube suchen Nehmen Sie herzbube in Ihre Freundesliste auf
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roterradler roterradler ist männlich
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EU-Rente, bin Jahrgang 1956 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Kann mir jemand sagen wo im SGB diese Vorschrift steht. Ggf. auch andere Rechtsgrundlage.
Da wäre ich dankbar für.
10.09.2007 02:21 roterradler ist offline E-Mail an roterradler senden Beiträge von roterradler suchen Nehmen Sie roterradler in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
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Beiträge: 317
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Hallo roterradler,

das steht im SGB VI § 240 .

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Viele Grüße Träne
10.09.2007 05:35 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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