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Berufsunfähig |
herzbube 
B-C
 

Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 71
Herkunft: Bayern
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hallo zusammen unlängst bein sozialdienst zur reha hab ich mich erkundigt wie es weitergehen könnte ,nach meiner op und reha und da fiel das wort berufsunfähig,ich dachte dies ist ersetzt worden durch die erwerbsunfähigkeit der jenige sagte aber das bei leuten die um die fünfzig sind und vor 1994 schwerbehindert gewesen sind das man durchaus die berufsunfähigkeit hier anwenden kann und vorteile hat hängt wohl mit den arbeitsmarkt irgendwie zusamen ich meine mit der verfügbarkeit:hat von euch wer da verständliche ausagen die ich auch verstehe und kein beamtendeutsch bitte oder hab ich da was missverstanden:o
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03.09.2007 23:59 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von herzbube am 03.09.2007 um 23:59 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Kaffeekatze1
unregistriert
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Rente wegen Berufsunfähigkeit |
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Doch, es gibt tatsächlich noch "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" und zwar dann, wenn du vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig bist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast und die allgemeine Wartezeit (=sozusagen "Mindestversicherungszeit") von 5 Jahren erfüllt hast.
Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit unter anderem aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehrdienstes oder Zivildienstes eingetreten ist. Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag. .
Berufsunfähig ist (nach dieser Sonderregelung!), wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
Ich würde dir aber raten, diesbezüglich einen Rentenberater aufzusuchen.
Liebe Grüße,
Kaffeekatze
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04.09.2007 10:20 |
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herzbube 
B-C
 

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Themenstarter 
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danke für deine antwort,habe heute die befunde von der reha einrichtung bekommen,da steht doch tatsächlich drin "Berufsunfähigkeitsrente werde empfohlen"kann in meinem beruf nicht mehr arbeiten und stehe den gesamten arbeitsmarkt 3-unter6 stunden bereit mit einschränkungen plaplapla heist doch ich darf 3-5std arbeiten chek ich das richtig ich denke das ist alles sehr komplex werde mich bei SoVD erkundigen,auf jeden fall schönen dank für die aufklärung gruss herzbube
P.S.die voraussetzungen treffen alle zu
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05.09.2007 00:48 |
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Biggi0001 
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Wenn die Voraussetzungen alle zutreffen, dann lohnt sich ein Blick in deine letzte Renteninformation, die ja regelmässig versandt wird - dort steht, was du aktuell zu erwartet hättest bei voller Berufsunfähigkeit (hoffe, ich sag jetzt nix Falsches - muss immer wieder drauf hinweisen, daß ich net der Rentencrack bin .. Mut zur Lücke!! )
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05.09.2007 08:28 |
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herzbube 
B-C
 

Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 71
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Themenstarter 
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HALLO BIGGI ICH HAB NACHGEGUCKT DA STHT ABER NICHTS VON DER BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE NUR STEHT DA WÄREN SIE HEUTE WEGEN GESUNDHEITLICHER EINSCHRÄNKUNG ERWERBSGEMINDERT BEKÄMEN SIE DIESEN BETRAG;SO ERWERBSUNFÄHIG IST DOCH NICHT GLEICH BERUFSUNFÄHIG ;DAS BERUFSUNFÄHIG HEISST DOCH ICH KANN MEINEN ERLERNTEN BERUF NICHT MEHR AUSÜBEN;ICH KANN ABER3-UNTER6 STUNDEN ARBEITEN ALSO BIN ICH FÜR DEN RESTLICHEN ARBEITSMARKT FREI ODER VERSTEHE ICH DAS FALSCH ;MAN SOLL DEN FRAUEN DOCH NICHT ALLES GLAUBEN (LACH) :o
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06.09.2007 18:44 |
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Biggi0001 
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07.09.2007 21:30 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Zitat: |
Geschrieben von herzbube
DAS BERUFSUNFÄHIG HEISST DOCH ICH KANN MEINEN ERLERNTEN BERUF NICHT MEHR AUSÜBEN;ICH KANN ABER3-UNTER6 STUNDEN ARBEITEN ALSO BIN ICH FÜR DEN RESTLICHEN ARBEITSMARKT FREI ODER VERSTEHE ICH DAS FALSCH ;MAN SOLL DEN FRAUEN DOCH NICHT ALLES GLAUBEN (LACH) :o |
Hallo herzbube,
Du musst ja nicht gleich sooo brüllen. :-o
Biggi und Kaffeekatze haben Dir schon eine fundierte Antwort gegeben. Nur mal zur leichten Verständlichkeit, die damalige Berufsunfähigkeitsrente wird heute durch die teilw. bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Zitat: |
ICH KANN ABER3-UNTER6 STUNDEN ARBEITEN ALSO BIN ICH FÜR DEN RESTLICHEN ARBEITSMARKT FREI |
Nein, bist Du nicht. Da Du einen Berufsschutz hast, das heißt, sie dürfen Dich nicht in andere Berufe verwaisen. Also stehst Du nicht den restlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zum Vergleich, die Leute (die jüngere Generation z. B.), auf die diese Regelung nicht zutrifft, können auf jeden, sei er noch so minderwertig, verwiesen werden.
Die Berufsunfähigkeitsrente entspricht die teilw. Erwerbsminderungsrente. Und wenn es so düster auf dem Arbeitsmarkt aussieht oder Du bereits schon lange arbeitslos bist, erhälst Du unter Umständen gleich die volle Erwerbsminderungsrente.
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Viele Grüße Träne
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07.09.2007 23:43 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 07.09.2007 um 23:43 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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herzbube 
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Beiträge: 71
Herkunft: Bayern
Themenstarter 
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kein mensch brüllt hier, ich schon gleich gar nicht bringe nähmlich mein goscherl wie man in bayern sagt zur zeit nicht auf, TRÄNE du bist so süß wenn du sauer bist weiter sooooooooooo liebe grüsse herzbube
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08.09.2007 01:01 |
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EU-Rente, bin Jahrgang 1956 |
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Kann mir jemand sagen wo im SGB diese Vorschrift steht. Ggf. auch andere Rechtsgrundlage.
Da wäre ich dankbar für.
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10.09.2007 02:21 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von roterradler am 10.09.2007 um 02:21 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Träne 
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Hallo roterradler,
das steht im SGB VI § 240 .
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Viele Grüße Träne
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10.09.2007 05:35 |
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