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Zum Ende der Seite springen Jobcenter lehnt meine neue Wohnung ab
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Davisa
unregistriert
Jobcenter lehnt meine neue Wohnung ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Morgen,


Ich bin entsetzlich unglücklich.
Ich bin alleinerziehende Mutter und habe 2 Kinder (4 und 6). Ich bin hörgeschädigt (100% GdB) und bin ca. 2 Jahren arbeitslos (ALG II) . Ich wohne hier in einen kleinen Dorf mit ca. 3000 Einwohner. Hier sehe ich kein Ausweg für mich. Der Arbeitsmarkt ist total übel. Bei einem Vorstellungsgespräch brachte mir kein Erfolg mehr wegen meiner Behinderung . Der Bus- und Bahnverbindung ist sehr schlecht, ebenfalls die Kinderbetreuung ist hier auch sehr schlecht. Kein Hals-Nasen-Ohrenarzt, kein Kinderarzt und kein Hörgeräte-Akustiker gibt es hier in meiner Nähe nicht. Keine Verwandte und Bekannte, die niemand meine Kinder betreuuen kann und ich bin sehr alleine .Auto und Führerschein habe ich nicht. Erfolgreiche Ausbildung habe ich auch nicht. Ich hatte 4 Monate im Altersheim zur Raumpflegerin für einen 1 Euro-Job gearbeitet, habe hinter mir ein positives Arbeitszeugnis erhalten.
Vor ca. halbes Jahr fand ich eine gute Teilzeitausbildung in der nächste grosse Stadt, der guter Herr X sagte zu mir, dass ich erstmal eine Wohnung suchen sollte und dann könnte ich dort anfangen. Er meinte, dass dieser Ausbildung für mich eine gute Chance einsieht, aufgrund durch die Zuschüsse des Intergrationsamtes. Monatelang hatte ich gekämpft und die Wohnungen gesucht. Die nette Vermieterin gab mir die grösste Ausnahme der Wohnung, da ich in der pechschwarze Schufa bin aus Grund von meinem Ex-Mann, der mit mir sehr viel beschuldet hat. Ich war sehr überglücklich. Ich hatte alles sehr schön vorbereitet. Die Arge in GER gab mir das grüne Licht und stimmte mir den Umzug zu. Aaaaaber..... das Jobcenter in KA lehnte sich ab. Die Dame erklärte mir, sie kann mich zwar nur aufnehmen, wenn ich ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag hätte, habe ich nicht. Ich bin am Ende und weiss nicht mehr weiter. Ich möchte in eine grössere Stadt einziehen, wenn ich die Ausbildung machen möchte, oder auch gar wenn es die Ausbildung nicht klappen sollte, könnte ich dort auch einen anderen Teilzeitjob machen, da dort ja eine grosse Stadt ist und der Arbeitsmarkt mir gute Vorteil bringt. Auch dort gibt es sehr gute Bus- und Strassenbahnverbindungen, viele gute Kinderbetreuungen, gute HNO-Ärzte, viele Hörgeräte-Akustiker-Läden uuuund..... meine Mutter wohnt auch dort. Sie kann jederzeit auf meine Kinder aufpassen, während ich zur Arbeiten gehen möchte. Ich hab es versucht und zu der Dame über meinem schwierigen Lebensituation erklärt..... trotz dieser Ablehnung traurig.

Was soll ich denn tun und um den Wohnung zu bekommen? Wer kann mir dabei helfen? Gibt es ein Urteil, auf dem ich ein Recht habe? unglücklich
07.09.2007 09:08
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Flora Flora ist weiblich
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Beiträge: 43

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Hallo Davisa,
Wie hoch ist denn die Miete ? Ist das zu hoch ? Wenn es okay ist, dann können sie nicht ablehnen, wenn du umziehen willst. Aber du bekommst die Kosten für den Umzug nicht bezahlt. Das musst du dann selber zahlen. Die Kosten werden nur bezahlt, wenn du einen Arbeitsvertrag hast
Vielleicht hast du gute Freunde, die ein großes Auto haben und helfen, oder deine Familie ? Ich finde, du hast recht, es ist richtig, umzuziehen .
Grüßle
Flora.
07.09.2007 11:29 Flora ist offline E-Mail an Flora senden Beiträge von Flora suchen Nehmen Sie Flora in Ihre Freundesliste auf
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Davisa
unregistriert
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Hallo Flora,

danke für die Antwort.
Die Miete ist ein bissl teuer und ist über 25 Euro angemessen. Aber habe zu der Frau im Jobcenter gesagt, dass ich bereits aus der Tasche zahlen, hatte sie klipp und klar deutlich "OK" gesagt. Auch falls es mal zu Zahlungsschwierigkeiten vorkommen könnte, unterstützt meine Mutter mir natürlich.
Ja, das weiss ich, der Umzug wird nicht gezahlt. Ich habe jemanden und die bereits mir bei einem Umzug helfen kann.


Traurige Gruss
Damaris
07.09.2007 15:57
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Cyberoma Cyberoma ist weiblich
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Beiträge: 126

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Hallo Davisa.

Also umziehen kannst Du jeder Zeit. Solange Du die Mietgrenzen der Arge in dem Bezirk wo Du hinziehen möchtest einhälst (Nettokalrtmiete + NK+ HZ)

sonst kann es Dir passieren, wenn Du umziehst Du Dich bei der alten Arge abmeldet und bei der neuen anmeldet dass deine Miete nicht übernommen wird, sondern nur in der Höhe was Du vorher hattes.

besorge Dir die die Netto-Kaltmiete Grenze für 3 Personen in den Bereich wo Du hinziehen willst.

Such Dir eine Wohnung, die diesen Vorgaben entspricht, Ziehe um, OHNE Hilfe vom Arbeitsamt.

Mekde Dich dann Ordnungsgemäss in alten Kreis ab und Zeitgleich im neuen Kreis an.

Lg Omi


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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
07.09.2007 16:02 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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Davisa
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Hallo Cyberoma,


meine Familienhelferin hatte sich drum bemüht und ein Schreiben an das Jobcenter gewandt. In dem Schreiben hatte sie ein wichtiges Urteil hinzugefügt. Heute bekam sie eine Antwort vom Jobcenter, ich darf umziehen, aber.....es übernimmt kein Mietkaution. Ja, soweit ich weiss, wie hoch die Mietangemessenheit. Wenn die Miete ein bisschen zu teuer ist (also sooooo teuer möchte ich nicht), kann ich teilweise aus meiner Tasche zahlen. Meinen alten Vermieter wird mir das volle Kaution zurückzahlen, fehlt mir nur noch ein paar Hunderte Euros. Meine Frage bleibt nur noch, wie packe ich das Kaution zusammen? Ich bin gerade am Überlegen, ob Diakonie oder Caritas mir vielleicht die finanzielle Hilfe unterstützen kann, bin ich mir unsicher. Hat noch jemand einen Tipp?
08.09.2007 01:47
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Cyberoma Cyberoma ist weiblich
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Davisa.

das freut mich

rede bitte mit dem Vermieter und bitte ihn, die restliche Kaution, die du nicht aufbringen kannst, in Raten zu zahlen von Summe X zb 50 euro. bis der Restbetrag abgetragen ist.

Normal lassen sich die Vermeiter darauf ein , wenn man den Hauptteil der Kaution bezahlt.

Lg Omi


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08.09.2007 10:00 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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Davisa
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Ok, vielen lieben Dank an Cyberoma smile.
Das würde ich auf jeden Fall probieren. Mal sehen, was er sagt.
08.09.2007 13:52
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Alternativ, kannst Du auch für die Restsumme bei der Arge ein Darlehen beanragen, was Du dan mit Monatlich 10% von Deinem Regalsatz zurück zahlst. Du bekommst dann für die Zeit bis das Darlehen bei der Arge abgetragen ist halt deinen Regel satz statt 347 nur ca 310 Euro

Diesen Versuch würde ich an Deiner Stelle auch versuchen.


Lg Omi

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08.09.2007 14:06 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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Davisa
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Das habe ich mir auch gedacht. Prüft die Arge mein Schufaeintrag, wenn ich das Darlehen beantragen möchte?
08.09.2007 14:48
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Traene
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Hallo Davisa,

natürlich holt sich die Arge KEINE Schufa-Auskunft.
Die sind ja schließlich keine Bank.

Viele Grüße
Träne
08.09.2007 14:53
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Davisa
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Hallo Träne,

danke für die rasche Antwort.
Ok, ich werd am Montag nachfragen.
Ich werde hier am Laufenden weiter berichten.
Ich wünsche euch eine schöne Wochenende noch .


Ganz liebe Grüsse
Dsmilevisa
08.09.2007 15:01
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Davisa, das wünsche ich Dir auch, ein schönes Wochenende

und viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.


Omi



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08.09.2007 15:26 Cyberoma ist offline E-Mail an Cyberoma senden Beiträge von Cyberoma suchen Nehmen Sie Cyberoma in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Wenn die Miete ein bisschen zu teuer ist (also sooooo teuer möchte ich nicht), kann ich teilweise aus meiner Tasche zahlen.
- ob das klug ist?

Schon die Formulierung "teilweise" .......

Bei aller Begeisterung - ich würde erst dann umziehen, wenn du was gefunden hast, was in voller Höhe übernommen wird, du hast eh wenig genug zum Leben und ständig anderen Leuten, auch Müttern, auf der Tasche zu liegen .... na, ich weiß nicht. Du provozierst damit meiner Meinung nach nur unnötigen Ärger, denn was ist, wenn deine Mum mal nicht mehr bereit/in der Lage ist, dir Geld zuzuschießen?

Lieber vorher direkt kleinere Brötchen backen, ist meine Meinung.
smile

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08.09.2007 19:36 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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Gültig ab 1.1.2006 zum Thema Umzug



§ 22 Abs. 2 und 3 SGB II teilt auf: der für die bisherige Unterkunft zuständige kommunale Träger ist für die Zusicherung und Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten zuständig, der am Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist für die Gewährung der Mietkaution zuständig.

Freilich wäre es vom vorteil eine Zusage vom Ausbilder schriftlich mit vor zulegen.

Drücke dir die Daumen.

Kandar
10.09.2007 18:48 Kandar ist offline E-Mail an Kandar senden Beiträge von Kandar suchen Nehmen Sie Kandar in Ihre Freundesliste auf
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Davisa
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Guten Morgen!

Huch, danke für Antworten.

@Biggi0001:
Zitat:
du hast eh wenig genug zum Leben und ständig anderen Leuten, auch Müttern, auf der Tasche zu liegen .... na, ich weiß nicht. Du provozierst damit meiner Meinung nach nur unnötigen Ärger, denn was ist, wenn deine Mum mal nicht mehr bereit/in der Lage ist, dir Geld zuzuschießen?


Die Arge kann für die Warmmiete 585 Euro übernehmen und die restliche Miete muss ich aus der Tasche 25 Euro zahlen, finde in Ordnung. Meine Mutter hat einen Vollzeitjob und sie hatte mir gestern eine Mail geschrieben. Sie sagte "Ja!" und kann mir bereits für meine finanzielle Schwierigkeiten unterstützen. Und nach dem Umzug könnte ich in aller Ruhe einen Teilzeitjob suchen.


@Kander:
Danke fürs Daumendrücken smile

Zitat:
Gültig ab 1.1.2006 zum Thema Umzug


§ 22 Abs. 2 und 3 SGB II teilt auf: der für die bisherige Unterkunft zuständige kommunale Träger ist für die Zusicherung und Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten zuständig, der am Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist für die Gewährung der Mietkaution zuständig.

Freilich wäre es vom vorteil eine Zusage vom Ausbilder schriftlich mit vor zulegen.


Ein schriftliches Schreiben vom Ausbilder, dies habe ich auch versucht, ohne Erfolg. Da er jetzt eine andere Meinung als vorher sagt, dass ich nicht unbedingt nach Karlsruhe ziehen müsste und andere Gründe habe ich vergessen. Naja, das ist so seltsam. unglücklich

Und ja, dieses Gesetz kenn ich. Das geht auch nicht, weil die neue Wohnung nicht angemessen ist und daher darf ich kein Darlehen beantragen, war echt Schade. Aber wie gesagt, meine Mutter kann mir das Finanziell unterstützen und kann mein Kaution aufbringen. Und auf der andere Seite, meine Mutter freut sich auf meinem Umzug, weil wir uns jetzt 25km weiter weg wohnen.
11.09.2007 09:15
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