|
 |
Sperrzeit |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
 |
|
Ich möchte gerne mal folgendes wissen:
Wenn man wegen freiwilliger Arbeitsaufgabe eine Sperrzeit von drei Monaten bekommt (ALGI) und derentweilen (z.B. nach einer Woche) eine Arbeit findet und annimmt ... lebt die Sperrzeit bei der nächsten Arbeítslosmeldung wieder auf?
Oder ist es damit erledigt und man würde dann bei der "nächsten Arbeitslos-Zeit" unter Voraussetzung einer "rechtzeitigen Arbeitssuchend-Meldung" wieder vom ersten Tag an Arbeitslosengeld beziehen?
Bitte mal die Fachleute ans Werk - darauf hatte ich nämlich keine Antwort parat.
Liebe Grüße,
Biggi
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
07.09.2007 21:11 |
 |
|
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Die Sperrzeit lebt nicht wieder auf, jedoch mindert sich die Anspruchsdauer und das bleibt. Aber, diese Minderung der Anspruchsdauer entfällt, wenn das Ereignis, das diese Sperrzeit begründet hat (in diesem Fall - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung)
länger als ein Jahr zurückliegt.
Es muss jedoch noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I vorliegen, bei Neuanspruch spielt das keine weitere Rolle mehr. Das neue Arbeitsverhältnis sollte aber über 6 Wochen andauern. Mit nur ein paar Tage arbeiten, nur um die Sperrzeit zu umgehen, ist nicht.
Kurz: Es würde bei einer neuen Arbeitslosigkeit gleich vom ersten Tag an gezahlt.
Ich hoffe Deine Frage ist damit beantwortet.
Die 12 Wochen gibt es auch nur, wenn "kein wichtiger Grund" vorliegt.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
07.09.2007 23:13 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 07.09.2007 um 23:13 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
Themenstarter 
 |
|
Ja, du hast die Situation genau erfasst - logischerweise hofft man, daß diese Situation (Arbeitslosigkeit) nicht innerhalb eines Jahres nochmal auftritt, aber heutzutage ...
Aber es ist interessant, daß nach einem Jahr die "Schuld" sozusagen getilgt ist. Wusste ich nämlich nicht ...hätt ja auch anders sein können.
Danke dir 
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
07.09.2007 23:46 |
 |
|
|
|
 |
Views heute: 5.133 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.037.850
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|