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Reduktion Arbeitszeit (Übertragen) |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Reduktion Arbeitszeit (Übertragen) |
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von Elena
Gestern, 12:34
Hallo an alle...
ich hatte schon vor einiger Zeit ein Posting zur Arbeitszeitreduktion geschrieben. Wie Ihr seht verläuft die Sache mit meinem Arbeitgeber 'hervorragend'...
Der sagt schlicht nein im Außendienst ist das nicht möglich. Ich habe versucht dies erst einmal zeitlich beschränkt durchzusetzen mit der Begründung, daß ich im Moment sehr viel Zeit für Physiotherapie usw. einsetzen muß. Dann wollte der Arbeitgeber dies als BEscheinigung vom Arzt- hat er bekommen- jetzt geht das Katz-und Mausspiel von neuem los: er will wissen wie das gehen soll- ich eine Zusage. Hmmm- der deutsche Betriebsrat würde gerne helfen- allerdings bin ich direkt im Ausland unter Vertrag dh der ausländische Betriebsrat ist zuständig- der hat aber null Ahnung von deutschem REcht.
Mein Arbeitgeber weiß nach wie vor nicht von der Schwerbehinderung- nach dem wie er sich verhält war diese Entscheidung absolut richtig.
Hat noch jemand eine Idee- bin in einer blöden Zwickmühle- es sind jetzt 2 1/2 Monate vergangen seit meiner Anfrage und ich denke, wenn die nicht bald eine Lösung anbieten bin ich erst mal wieder krank geschrieben- so geht es leider nicht.
Viele Grüße Elena
__________________
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17.09.2007 00:12 |
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Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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RE: Reduktion Arbeitszeit (Übertragen) |
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Hallo Elena,
leider ist das was Du da schreibst sehr richtig! Der ausländische Betriebsrat ist tatsächlich zuständig und Dein arbeitsvertrag läuft nach dem Recht des Landes in dem Du beschäftigt bist. Ist es ein EU Staat kann man nachlesen, bei nicht EU Staaten wird es schwierig!
Liebe Grüße
Wolfgang
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17.09.2007 14:35 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 17.09.2007 um 14:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Elena 
B-C
 
Dabei seit: 24.03.2007
Beiträge: 6
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RE: Reduktion Arbeitszeit (Übertragen) |
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Hallo Wolfgang,
mein Arbeitsvertrag ist niederländisch nach deutschem Recht. Die Holding sitzt in den Niederlanden unsere Abrechnung (Gehalt usw.) und Dienstwagen läuft über die deutsche Tochter...
Ich hoffe was Kündigungsschutz usw. angeht läuft alles nach deutschem Recht- müßte ja dann so sein.
Blöde Situation
Gruß Elena
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17.09.2007 17:23 |
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Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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RE: Reduktion Arbeitszeit (Übertragen) |
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Hallo Elena,
auch wenn die Tochtergesellschaft in Deutschland angesiedelt ist und die finanziellen Angelegenheiten nach deutschem Arbeitsrecht abgewickelt werden, so ist dennoch das niederländische Arbeitsrecht gültig. Hier ist aber das EU Recht im Vordergrund und das bedeutet, Kündigungsschutz ist weitgehend einheitlich. Das niederländische Arbeitsrecht ist sogar noch sozialer, als das Deutsche (wie auch das Behindertenrecht). In den Niederlanden gilt noch der Mensch, hier die Bürokratie! Es ist mir daher unverständlich, dass Dein Arbeitgeber einer Reduktion der wöchentl. Arbeitszeit nicht zuzustimmen vermag. Allerdings ist es im Außendienst häufig auch wirklich nicht möglich die Arbeitszeiten zu reduzieren. Melde mich gleich wieder, habe noch einen Termin!
Bis gleich Wolfgang
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18.09.2007 08:48 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Vorstand am 18.09.2007 um 08:48 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Vorstand 
B-C
 

Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 76
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RE: Reduktion Arbeitszeit (Übertragen) |
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Hallo Elena,
da bin ich wieder.
Schwerbehindertenvertretungen im Ausland sind natürlich nicht auf deutsches Recht geschult. Aber nach der Deutschen Rechtsprechung hast Du natürlich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Gem. § 6 TzBfG (Förderung von Teilzeitarbeit) hat der Arbeitgeber (AG) den Arbeitnehmern (AN) sogar in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe des Teizeit- und Befristungsgesetzes zu ermöglichen. Dieses gilt in den Niederlanden nach EU Recht auch!
Hilfreich ist hier auch der § 8 TzBfG in Bezug auf Verringerung der Arbeitszeit. Hiernach kannst Du verlangen, dass Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
Du brauchst dem Arbeitgeber hier auch nichts zu Deiner Behinderung anzugeben.
Eine Zurückweisung eines Antrags auf Reduzierung der Arbeitszeit kann der AG meist nur aus betrieblichen Gründen zurückweisen.
Betriebliche Gründe i.S.d. §8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG setzen voraus, dass der AG ein nachvollziebares, mit betriebswirtschaftlichen, unternehmenspolitischen oder betriebsorganisatorischen Gründen untermauertes Konzept darlegt, das der Verringerung der Arbeitszeit widerspricht. Eine Zurückweisung des Teilzeitwunsches ist daher nicht nur dann einzuräumen, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung oder unverhältnismäßige Kosten i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG zu besorgen waren, da § 8 Abs 4 Satz 1 TzBfG ein solches Gewicht der betrieblichen Gründe nicht verlangt. ( ArbG Nienburg v. 23.01.2002-1 Ca 603/01, NZA 2002, 382
Du hast einen Anspruch auf Teilzeitarbeit und kannst diesen, wenn Dein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen wurde notfalls auch durch Gerichtsentscheid herbeiführen. Beim tariflichen Kündigungsschutz hat die Gleichbehandlung beachtet zu werden (BAG v. 18.9.1997 - 2 AZR 592/96.
Liebe Grüße
Wolfgang
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18.09.2007 11:42 |
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