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Unterhalt nach Cerclage |
Biggi0001 
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Krankenhaus muss Unterhalt für schwerstbehindertes Kind zahlen
Arzt klärte nicht umfassend über die Risiken einer "Cerclage" auf
Ein Krankenhaus hat den materiellen Schaden zu ersetzen, der Eltern dadurch entsteht, dass ein Kind aufgrund einer schwangerschaftsverlängernden Maßnahme lebensfähig, aber mit schweren Missbildungen geboren wird und die Eltern nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sind. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Oberlandesgericht Celle; Urteil vom 02.07.2007
[Aktenzeichen: 1 U 106/06]
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17.09.2007 14:35 |
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