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Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung?    |
Andy68 
B-C
 

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Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Hallo ihr Lieben
Ich hab da mal Eine Frage.Was Passiert eigentlich wenn die Krankenkasse(AOK)einen Aussteuert?Bin seit dem 13.11.06 Erkrankt. Habe einen Rentenantrag Gestellt.Hierzu habe ich ein Widerspruch laufen.
Das Krankengeld beträgt 864 Euro im Monat Krankenkasse zahlt nur noch bis zum 11.05.2008
Für eure Hilfe danke ich euch im voraus
Liebe grüße Andy
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19.09.2007 08:29 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andy68 am 19.09.2007 um 08:29 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Chlarissa 
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Hallo Andy,
ich gehe mal davon aus, dass Du noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehst.
Du musst Dich rechtzeitig auf dem Arbeitsamt (Agentur für Arbeit?) melden. Dann bekommst Du Arbeitslosengeld. Die Dauer richtet sich nach dem Alter. Solltest Du nur noch unter 3 Std. tgl. arbeiten können, wird Dich das Arbeitsamt auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.
Das Arbeitslosengeld wird in der Regel bis zur Klärung des Rentengeldanspruches bezahlt (das heisst, bis Du den Bescheid der Rentenstelle hast). In diesem Bescheid steht dann auch, ab wann die Zahlung auf Dein Konto erfolgt. Da die Rente normalerweise ab dem Zeitpunkt des Antrages gezahlt wird, verrechnet die Rentenstelle die bis zur Zahlung auf Dein Konto anfallenden Beträge mit dem Arbeitsamt, bzw. falls Dein Bescheid vor der Aussteuerung aus der KK kommt, mit Deiner KK.
Liebe Grüsse
Chlarissa
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19.09.2007 09:17 |
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Andy68 
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Danke für dein Ratschlag
Liebe grüße Andy
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19.09.2007 09:25 |
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Träne 
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Zitat: |
Die Dauer richtet sich nach dem Alter. |
Nicht nur! Das hängt auch u. a. von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung ab, "vor" der Arbeitslosmeldung.
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Viele Grüße Träne
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19.09.2007 20:02 |
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Andy68 
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Danke Träne für dein Hinweis
Liebe grüße Andy
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20.09.2007 00:05 |
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Schlumpfi 
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Hallo,
um mal alles mal eben auf die rechtliche Schiene zu setzen....
Die bisherigen Antworten sind nur zum Teil richtig...
Rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeldzahlungen muss bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III beantragt werden.
Dieses wird gezahlt, wenn man auf Grund einer Minderung der Leistungsfähigkeit nicht arbeiten kann... die Dauer ist nicht beschränkt, jedoch ergeben sich aus Absatz 2 des § 125 weitere Pflichten (Reha beantragen ggf. Rente beantragen, falls noch nicht geschehen)... bis da etwas entschieden ist, wird gezahlt, etwaig überzahlte Beträge rechnen die verschiedenen Leistungsträger unter sich nach/ab.
Lieben Gruß
Martin
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20.09.2007 11:49 |
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Andy68 
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Hallo Martin danke für deine Hilfe
Liebe grüße Andy
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20.09.2007 15:06 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andy68 am 20.09.2007 um 15:06 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Träne 
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Interessante These, die hier aufgestellt wird.
§125 SGB III Abs. 1
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.
So wie ich das sehe, wurde bereits die Erwerbsfähigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt! Denn Andy68 hat einen Widerspruch zu laufen, womöglich gegen den ablehnenden Bescheid. Demnach würde der §125 SGB III nicht mehr greifen. Und normales ALG I nach § 117 geht auch nicht, denn er steht ja noch (davon gehe ich jetzt mal aus) im Arbeitsverhältnis und ist nicht arbeitslos.
Also bleibt nur noch Sozialgeld, denn ALG II ist für erwerbsfähige Hilfebedürftige die wenigstens noch 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Und Arbeitslosengeld (auch nach §125 SGB III) wird nur solange gezahlt wie Anspruch besteht, länger nicht!
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Viele Grüße Träne
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20.09.2007 18:30 |
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Andy68 
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Hallo Träne
Vielen lieben dank für deine Info!
Du hast recht.Ich habe ein Widerspruch gegen den Rententräger laufen,weil bei der Begutachtung nur auf den Wirbelsäulen leiden Eingegangen ist.Die Parkinsonerkrankung wurde nur am rande Erwähnt.Deswegen mein Widerspruch.Ich blicke da gar nicht mehr durch.Da werden wir doch noch bestraft das wir auf einmal krankgeworden sind,und nach Ende der Krankengeldzahlung in Hartz 4 landen Schöne Aussichten.Anmerkung habe 21Jahre in der Rentenversicherung Eingezahlt.Ich kann nur hoffen das mein Widerspruch erfolg haben wird.
Drotzdem danke Träne für dein Beitrag
Viele liebe Grüße Andy
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21.09.2007 06:59 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Andy68 am 21.09.2007 um 06:59 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Chlarissa 
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Zitat von Träne
So wie ich das sehe, wurde bereits die Erwerbsfähigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt! Denn Andy68 hat einen Widerspruch zu laufen, womöglich gegen den ablehnenden Bescheid. Demnach würde der §125 SGB III nicht mehr greifen. Und normales ALG I nach § 117 geht auch nicht, denn er steht ja noch (davon gehe ich jetzt mal aus) im Arbeitsverhältnis und ist nicht arbeitslos.
Also bleibt nur noch Sozialgeld, denn ALG II ist für erwerbsfähige Hilfebedürftige die wenigstens noch 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Hallo Träne,
ich widerspreche Dir nur ungerne, aber ich kenne das anders.
Mein Bruder wurde von der KK ausgesteuert, befindet sich aber noch im ruhenden Arbeitsverhältnis und erhält, solange die Rentenzahlung noch nicht geklärt ist, sogenanntes "Arbeitslosengeld", jedoch längstens für 18 Monate (Alter und Beschäftigungszeiten sind lt. Afa hierfür massgebend)
LG - Chlarissa
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21.09.2007 10:23 |
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Andy68 
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Dabei seit: 26.03.2007
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Hallo Chlarissa
Vielen dank für deinen Beitrag.Bin zwar noch in einer Ungekündigten Stellung bei meinem Arbeitgeber,kann aber den Beruf des Kurierfahrers nicht mehr Ausüben.Das wurde auch vom Rententräger (Begutachtung Festgestellt).Aber auf grund meines Jahrganges(1968,besteht leider kein Berufschutz.Der Gutachter meinte in seiner Begründung das ich nur noch für eine Leichtere Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt,vollschichtig d.h.Noch über 6std Arbeitstäglich zur Verfügung stehe.Das sehe ich aber anders.Deswegen habe ich über den VDK Widerspruch eingelegt.Da die Parkinson Erkrankung nicht Ausreichend vom Gutachter berücksicht worden ist.Am 29.08.2007.Kamm Ein schreiben vom VDK,das ich eine Selbstauskunft geben sollte die habe ich auch Ausgefühlt den VDK übersahnt.Ich weiß zwar nicht was die damit wollen,jetzt heißt es nur noch abwarten auf den Bescheidt vom Rententräger
Viele liebe Grüße und viel Gesundheit wünscht dir
Andy
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21.09.2007 11:26 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 21.09.2007 um 12:39 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Träne 
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Zitat: |
von Chlarissa
ich widerspreche Dir nur ungerne, aber ich kenne das anders.
Mein Bruder wurde von der KK ausgesteuert, befindet sich aber noch im ruhenden Arbeitsverhältnis und erhält, solange die Rentenzahlung noch nicht geklärt ist, sogenanntes "Arbeitslosengeld", jedoch längstens für 18 Monate (Alter und Beschäftigungszeiten sind lt. Afa hierfür massgebend) |
Dann möchte ich Dir mitteilen, das Du nicht alles miteinander vergleichen kannst. Jeder "Fall" ist unterschiedlich zu bewerten.
Desweiteren wurde Dein Bruder am 23.02.07 von der Krankenkasse ausgesteuert, ein Rentenantrag wurde während des Krankengeldbezuges nicht gestellt, geschweige denn schon entschieden. Demnach hatte er auch die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach §125 SGB III. Da liegt schon der erste Unterschied, in Bezug auf Andy68.
Dein Bruder hat während des Arbeitslosengeldbezuges nach §125 SGB III einen Rentenantrag gestellt und wurde positiv entschieden.
Wäre der Rentenantrag aber negativ ausgefallen und eine Erwerbsminderung liegt nicht vor, wären die Leistungen unverzüglich eingestellt worden. Und da ist es völlig egal, ob gegen den negativen Rentenbescheid ein Widerspruch läuft oder nicht. Denn eine Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung ist bereits erfolgt. Das ist Fakt.
Zitat: |
von Schlumpfi
... ich muss Dich ein wenig korrigieren Träne, denn der § 125 SGB III greift sehr wohl...Denn es wurde bei Andy noch KEINE Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt... eben WEIL Andy im Widerspruchsverfahren ist... Ein Bescheid erlangt erst dann Wirkung, wenn er rechtskräftig ist oder wenn vorzeitig gegenseitig ein Verzicht auf Rechtsmittel erklärt wird. |
Tja, da kannst Du mich korrigieren wie Du willst. Ich halte an meinen Beiträgen fest. Auf die Bestands- bzw. Rechtskraft der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers kommt es nicht an.
Zitat: |
von Schlumpfi
Die Länge des Bezuges von ALG nach dem § 125 SGB III richtet sich nach den Voraussetzungen des § 127 SGB III |
Das wurde schon in mehreren Beiträgen erwähnt. Um genau zu sein von §117 bis §124 SGB III.
Andy68, bevor Dir nach der Aussteuerung irgendwelche Nachteile entstehen, rate ich Dir, lass Dich in Deiner zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit beraten. Noch bevor Dein Krankengeld ausläuft.
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Viele Grüße Träne
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21.09.2007 15:56 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 21.09.2007 um 18:04 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Chlarissa 
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Hallo Träne,
das wusste ich nicht.
Sicher hast Du in diesen Dingen mehr Ahnung und Erfahrung als ich.
Es ist alles so kompliziert. Rentenantrag wurde bei meinem Bruder während Zahlung des Krankengeldes insoweit gestellt, dass der Reha- in einen Rentenantrag umgewandelt wurde.
Aber das ist eine andere Geschichte.
Andy sollte sich, wie Du ihm ja schreibst, rechtzeitig auf dem AfA beraten lassen.
Liebe Grüsse und schönes Wochenende
Chlarissa
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22.09.2007 09:47 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Chlarissa am 22.09.2007 um 09:47 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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RE: Was Passiert nach Ende der Krankengeld Zahlung? |
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Hallo Träne/Schlumpfi/ Clarissa
Vielen lieben dank für eure Hilfe,ihr hab mir durch eure Beiträge sehr Geholfen.
Nochmals ein Danke an alle,ihr seit Super  
Andy
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22.09.2007 13:32 |
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Hallo Schlumpfi,
der §125 SGB III ist kein eigener Anspruch an sich , sondern nur eine Anspruchsvoraussetzung die einen Anspruch fingiert.
Eine Feststellung wird mit einem Bescheid getroffen, richtig, nämlich das Gutachten, was erstellt worden ist! In der Hinsicht ist der Gesetzestext sehr schwammig ausgedrückt. Selbst wenn eine volle Erwerbsminderung festgestellt wird, aber keine, aufgrund fehlender Anwartschaft, Rente nicht bewilligt wird, wird der §125 SGB III nicht greifen, weil keine Verfügbarkeit bestehen würde. Dein Beispiel ist gut, nur sind hier zwei völlig verschiedene Leistungsträger, mit völlig verschiedenen Voraussetzungen und mit völlig verschiedenen Leistungsarten.
Es gibt viele Urteile zu diesem Thema, viele im Sinne des Betroffenen, aber auch des Trägers.
@Chlarissa
Ja, Chlarissa, das ist wirklich kompliziert. Ein Paragraphen mit drei Absätzen, aber was alles mit dranhängt, könnte eine ganzes Buch füllen. 
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Viele Grüße Träne
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22.09.2007 21:42 |
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