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Zum Ende der Seite springen Krankenkasse will Höhe der Abfindung wissen
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Michel Michel ist männlich
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Dabei seit: 27.09.2006
Beiträge: 10

Krankenkasse will Höhe der Abfindung wissen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Abend, eine Frage an die Experten:
Meine Frau ist nach 17jähriger Betriebszugehörigkeit arbeitslos geworden.
Sie erhält eine Abfindung. Nun hat die Krankenkasse einen Fragebogen geschickt: Änderung des Versicherungsverhältnisses...
In diesem Fragebogen soll man die Höhe der Abfindung angeben, warum?
Das geht die Krankenkasse doch gar nichts an,oder liege ich da falsch?

Schönen Abend noch.
26.09.2007 18:02 Michel ist offline E-Mail an Michel senden Beiträge von Michel suchen Nehmen Sie Michel in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Beiträge: 1.567
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Hallo Michel,

Deine Frau wird, so vermute ich mal, ab jetzt bei Dir familienversichert sein - ist diese Vermutung korrekt?

In manchen Fällen wird die Abfindung zur Beitragsberechnung bei einer freiwilligen Weiter- oder Familienversicherung herangezogen, ähnlich wie bei anderen sozialen Leistungen ja auch .. das Argument ist, wie ich den diversen Quellen entnommen habe, wohl eine Abfindung möglicherweise als "Einkommen" gerechnet werden kann oder soll oder gerne würde...wie auch immer, in diesem Falle (Einkommen) wäre eine kostenfreie Versicherung dann nicht möglich. Könnte möglicherweise mit der Höhe der Abfindung und den "Begleitumständen" zusammenhängen.

Über die Anrechnung der Abfindung in einer freiwilligen Weiterversicherung oder Familienversicherung gibt es aber offenbar keine eindeutige rechtliche Regelung, siehe den zweiten Link, Absatz ganz unten!

Daher kann ich hier ad hoc nur raten, einen Anwalt zu konsultieren, der sich damit auskennt, um ganz sicher zu gehen - falls deine KK die Abfindung tatsächlich heranzieht. Zuerst mal, würde ich schätzen, müsstest du wohl Auskunft erteilen - es besteht da bestimmt ne Auskunftspflicht oder sowas.

Interessante Info bezüglich deiner Frage findest du z.B. auch hier:
http://www.ihdn.de/familienversicherung.pdf

http://www.hvb-bkk.de/ww/de/pub/beitraeg...abfindungen.cfm

Man muss halt immer bedenken, daß alle Urteile nicht zwangsläufig übertragbar sind bzw. nicht alle Gerichte gleich entscheiden. Aber informativ isses dennoch.

So, das ist mein erster Aufschlag smile

__________________
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26.09.2007 22:01 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Michel Michel ist männlich
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Beiträge: 10

Themenstarter Thema begonnen von Michel
smile Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Vielen Dankfür die weiterführenden Links und Erläuterungen
27.09.2007 10:35 Michel ist offline E-Mail an Michel senden Beiträge von Michel suchen Nehmen Sie Michel in Ihre Freundesliste auf
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