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Krankenkasse will Höhe der Abfindung wissen |
Michel 
Benutzer

Dabei seit: 27.09.2006
Beiträge: 10
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Krankenkasse will Höhe der Abfindung wissen |
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Guten Abend, eine Frage an die Experten:
Meine Frau ist nach 17jähriger Betriebszugehörigkeit arbeitslos geworden.
Sie erhält eine Abfindung. Nun hat die Krankenkasse einen Fragebogen geschickt: Änderung des Versicherungsverhältnisses...
In diesem Fragebogen soll man die Höhe der Abfindung angeben, warum?
Das geht die Krankenkasse doch gar nichts an,oder liege ich da falsch?
Schönen Abend noch.
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26.09.2007 18:02 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Michel am 26.09.2007 um 18:02 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Michel,
Deine Frau wird, so vermute ich mal, ab jetzt bei Dir familienversichert sein - ist diese Vermutung korrekt?
In manchen Fällen wird die Abfindung zur Beitragsberechnung bei einer freiwilligen Weiter- oder Familienversicherung herangezogen, ähnlich wie bei anderen sozialen Leistungen ja auch .. das Argument ist, wie ich den diversen Quellen entnommen habe, wohl eine Abfindung möglicherweise als "Einkommen" gerechnet werden kann oder soll oder gerne würde...wie auch immer, in diesem Falle (Einkommen) wäre eine kostenfreie Versicherung dann nicht möglich. Könnte möglicherweise mit der Höhe der Abfindung und den "Begleitumständen" zusammenhängen.
Über die Anrechnung der Abfindung in einer freiwilligen Weiterversicherung oder Familienversicherung gibt es aber offenbar keine eindeutige rechtliche Regelung, siehe den zweiten Link, Absatz ganz unten!
Daher kann ich hier ad hoc nur raten, einen Anwalt zu konsultieren, der sich damit auskennt, um ganz sicher zu gehen - falls deine KK die Abfindung tatsächlich heranzieht. Zuerst mal, würde ich schätzen, müsstest du wohl Auskunft erteilen - es besteht da bestimmt ne Auskunftspflicht oder sowas.
Interessante Info bezüglich deiner Frage findest du z.B. auch hier:
http://www.ihdn.de/familienversicherung.pdf
http://www.hvb-bkk.de/ww/de/pub/beitraeg...abfindungen.cfm
Man muss halt immer bedenken, daß alle Urteile nicht zwangsläufig übertragbar sind bzw. nicht alle Gerichte gleich entscheiden. Aber informativ isses dennoch.
So, das ist mein erster Aufschlag 
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26.09.2007 22:01 |
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Michel 
Benutzer

Dabei seit: 27.09.2006
Beiträge: 10
Themenstarter 
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Vielen Dankfür die weiterführenden Links und Erläuterungen
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27.09.2007 10:35 |
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