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Nachteilsausgleich bis wann? |
Tod
Benutzer

Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 3
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Nachteilsausgleich bis wann? |
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Hallo!
Ich habe mal eine Frage, die ich hier im Forum und im Internet nicht beantwortet finden konnte. Ich bin 19 Jahre und zu 100% behindert. In meinem Ausweis sind die Merkzeichen "RF" und "H" eingetragen. Der Ausweis ist noch gültig bis 2008. Nun wurde dieses Jahr ein Nachprüfungsverfahren von Amts wegen eingeleitet und ich soll angehört werden, da beabsichtigt ist, das Merkzeichen "H" wegfallen zu lassen, da wohl mit Volljährigkeit die Hilflosigkeit entfallen sei. Mein Gesundheitszustand ist durch die Ärzte aber eigentlich unverändert bezeichnet?!
Nun weiss ich nicht, ob es tatsächlich so ist, oder nicht. Ich habe aber gelesen, dass ich gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen könnte oder eine Klage und damit der bisherige weiter gelte.
Könnte ich über diesen Weg somit einen Wegfall des MZ "H" noch herauszögern, um auch im nächsten Jahr noch die Steuervorteile geltend zu machen oder fällt dieses dann rückwirkend weg? Ab wann kann ich diese nicht mehr geltend machen? Und kann ich eine Verlängerung des Ausweise nächstes Jahr beantragen, inkl. "H", wenn noch kein neuer abschließender Bescheid vorliegt? Oder wie würdet ihr vorgehen. Ich weiss halt nicht, ob die Androhung, dass "H" nicht mehr vorliegt, berechtigt ist oder nicht.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand eine Hilfestellung geben könnte.
Vielen Dank. Tod
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18.10.2007 11:31 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Tod am 18.10.2007 um 11:31 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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RE: Nachteilsausgleich bis wann? |
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Hallo,
ein Nachteilsausgleich ist so lange gültig, bis ein -den Nachteilsausgleich aberkennender- rechtskräftiger Bescheid vorliegt.
Auf gut deutsch, so lange kein gültiger Bescheid da ist, muss das Amt Dir ersteinmal alles wie bisher verlängern...
Ein Beispiel aus eigener Situation: Ich habe einen GdB von 90. Ausweis war gültig bis März 2007. Nachprüfung im Sommer 2006 - Absenkung des GdB per Bescheid im Herbst 2006 auf 60 - Widerspruch - Widerspruch abgelehnt - Klageinreichung im Dezember 2006. Klage bis heute nicht entschieden. Im März 2007 wurde mir mein Ausweis bis März 2008 verlängert, da ja kein rechtskräftiger Bescheid vorlag... und so wirds wohl auch im März 2008 sein...
Du bekommst alle Nachteilsausgleiche inkl. Steuerermäßigung etc. so lange bis der Ausweis geändert wurde.
Die Frage der Hilflosigkeit ist so pauschal nicht zu beantworten, hängt ja nun nicht nur mit dem Alter, sondern auch der tatsächlichen Lebenssituation etc. zusammen, daher kann man hier keinerlei pauschalen Aussagen machen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen, ansonsten frag einfach nocheinmal nach.
Lieben Gruß
Martin
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18.10.2007 12:16 |
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Tod
Benutzer

Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 3
Themenstarter 
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@ Schlumpfi Vielen Dank
Begründung für den Wegfall für "H" lautet nur, dass das Merkzeichen bei angetretener Volljährigkeit und der Fähigkeit die notwendigen Maßnahmen selbsttätig durchzuführen nicht mehr vorläge.
Ist nicht sehr aussagekräftig, so dass ich mich wohl dagegen wehren sollte. Ich les mich mal in die Beschreibungen zu "H" ein. Lebenssituation hat sich schon ein wenig gebessert, aber wenn eine Möglichkeit besteht, über einen Widerspruch die Dauer zu verlängern, dann will ich die auch nutzen. Denn tatsächlich geht es leider immer noch eher schlecht als gut. Denn der Gesundheitszustand an sich hat sich leider nicht geändert und wird wohl auch nicht.
Will nur nicht Widerspruch einlegen und dann nach 1-2 Jahren auf Erstattung irgendwelcher zu unrecht bezogener Leistungen oder Steuervorteile in Anspruch genommen werden?!
Tod
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18.10.2007 18:30 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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19.10.2007 02:03 |
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Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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Zitat: |
Original von Tod
Will nur nicht Widerspruch einlegen und dann nach 1-2 Jahren auf Erstattung irgendwelcher zu unrecht bezogener Leistungen oder Steuervorteile in Anspruch genommen werden?!
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Nein, da musst du keine Angst haben... solange kein rechtskräftiger neuer Bescheid da ist, hast Du quasi den "alten" Status...
Have a nice weekend!
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19.10.2007 06:56 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 19.10.2007 um 06:56 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Tod
Benutzer

Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Ich habe mich nun auch noch mal ein wenig im Internet schlau gemacht, was aber im Ergebnis nicht viel weiter half. Mein neuer Bescheid soll auf § 48 SGB X gestützt werden, wie ich es dem Schreiben entnehme. Kurz danach steht § 50 SGB X, der etwas von "Erstattung von zu unrecht erbrachter Leistungen". Gilt der? Und kann mir das jemand erklären oder hat jemand durch Widerspruch H schon einmal verlängert und im Ergebnis verloren? Wie gesagt, ich gehe eher davon aus, dass H nicht mehr unbedingt vorliegen muss.
Streiten werde ich mich wohl auf jeden Fall. Danke für den Link, Biggi
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22.10.2007 09:49 |
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