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Zum Ende der Seite springen Neuwagenkauf mit Behinderten-Rabatt
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Neuwagenkauf mit Behinderten-Rabatt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

PER MAIL VON FUSSKRANK GESCHICKT; ich stelle es hier rein, die Frage ist sicher für den einen oder anderen interessant:

Hallo,liebe Biggi,

genau das Thema ist für mich interessant:

Neuwagenkauf mit Behinderten-Rabatt.Am 05.10.2007 habe ich unter Inanspruchnahme des Behinderten-Rabattes von 15% mein neues Auto in Bar vom Autohaus abgeholt.Bestellt wurde es schon im August 2007.

Ich habe seit 1,5 jahren Gehbeschwerden mit Verschlimmerung.Nun denke ich über ein Automatic-Auto nach.Habe mich umgesehen und konkrete Vorstellungen.Aber wie sieht es mit der Bindung des B.-rabattes aus?

Der ist an 6 Monate Autobesitz gebunden.Ist das ernst zu nehmen?

Warte ich ein halbes Jahr,ist der Wertverlust schon wieder größer.
Jetzt ist die Fahrleistung bei 700 km.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße von
Fußkrank

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10.11.2007 12:12 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Biggi0001
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Hallo Wista,

jetzt muss ich nochmals nachfragen, damit ich das richtig verstehe:

Du hast also Dein Auto z.B. von Audi geholt, wo in der Liste steht "Mindesthaltedauer 6 Monate", wir sprechen also vom sog. Händlerrabatt? Und nicht von der staatlichen Förderung, gell?

Dieser Rabatt ist ja grundsätzlich erst mal eine Art "persönliches Entgegenkommen" der Hersteller bzw. der Autohäuser selbst - je nachdem... er ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. In so fern kann jeder Händler da frei entscheiden bzw. die Hersteller tun es z.T. schon für die Händler - sie können also die Rabatte geben oder nicht.

Klar wollen die Händler/Hersteller verhindern, daß man z.b. ein Auto kauft und sofort weiterverscheuert, aber nach meiner persönlichen Meinung müsst, um dich wirksam vom Weiterverkauf/Tausch des Wagens abhalten zu können, die Mindesthaltedauer vertraglich(!!) festgehalten sein und auch hier wäre noch die Frage zu stellen, ob das dann statthaft ist.

Rabatte kann man beim Autokauf immer rausschlagen, jeder Händler verkauft lieber Neu- als Gebrauchtwagen und dann müsste ja prinzipiell jeder normale Rabatt auch im Vertrag festgehalten sein - ich glaube nicht, daß du da ein Prob bekommst in rechtlicher Hinsicht, wenn du den Wagen weiterverkaufst - so lang es nicht vertraglich festgezurrt wurde.

Ist aber nur meine persönliche, laienhafte Einschätzung!

Bei mir ist es so, daß im Vertrag nur der Endpreis und alle sonstigen Bedingungen drin stehen, von Wartezeit oder so etwas weithin keine Spur - und wenn ich nicht grade möglicherweise zum gleichen Händler gehe, könnte mich niemand davon abhalten, den Wagen wieder abzustoßen.Allerdings wirst du dich vermutlich auf einen ziemlichen Verlust einstellen müssen, i.A. ist der Wertverlust bei Autos in den ersten Jahren ja bekanntlich am größten.


Ich sehe aus den Angaben, die Du machst, verschiedene Wege, die man möglicherweise betrachten könnte:

Wenn sich deine Gehbehinderung so gravierend verschlimmert hat, daß dein Grad der Behinderung nicht mehr angemessen ist --> Verschlimmerungsantrag stellen.

Bist du behinderter Arbeitnehmer und auf's Auto angewiesen --> Möglichkeiten der staatlichen Förderung prüfen! Siehe hier: Autokauf für behinderte Menschen - staatliche Förderungen

Ich würde, was den "Tausch" deines Wagens angeht, ad hoc den Händler (wenn es einer deines "Vertrauens" ist und nicht irgendeiner) drauf ansprechen und mit ihm prüfen, in wie weit er da mitzieht - ansonsten zu einem anderen gehen und versuchen, dort den entsprechenden Rabatt herauszuschlagen, ich schätze da solltest du Erfolg haben.

Für alle Interessierten am Autokauf-Rabatt:

Die folgenden Informationen beruhen auf Recherchen und müssen nicht zwangsläufig aktuell/korrekt sein!

Rabatt beim Autokauf - von den Herstellern

Rabatt der Hersteller (Liste)


Ich denke, da kommen noch weitere Vorschläge/Anregungen smilesmile

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10.11.2007 12:38 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Nele Nele ist weiblich
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Hallo zusammen,

bei mir ist eine Mindesthaltedauer von 12 Monate und die Zulassung auf Behinderten ...also Kind vertraglich festgehalten worden.

Nun ich hab gegoogelt großes Grinsenes gibt unterschiedliche Angaben ... kommt auf die Automarke an ... z.Bsp. Mindesthaltedauer 3000 km oder 6 Monate ... bei manchen Automarken reicht die zulassung auf den Behinderten.

@Fußkrank,

Aber wie sieht es mit der Bindung des B.-rabattes aus?

bei Audi ... nur als Bsp. kann man bis 2 Fahrzeuge pro Jahr beziehen.

LG Nele
10.11.2007 14:03 Nele ist offline E-Mail an Nele senden Beiträge von Nele suchen Nehmen Sie Nele in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Nele: nelesmart1
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