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Zum Ende der Seite springen Zuzahlungsbefreiung
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Meggi 1 Meggi 1 ist weiblich
M


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Dabei seit: 09.11.2007
Beiträge: 10
Herkunft: Nrw

Zuzahlungsbefreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen, ab welchem Einkommen man von Zuzahlungen befreit werden kann? Ich denke mal es wird vom Bruttoeinkommen gerechnet. Gibt es Einheitsregeln oder ist es von Kk zu Kk unterschiedlich? (Bin bei der Barmer)
Ab wann gilt ein ein erniedrigter Beitragssatz?
Vielen Dank
Lg Meggi
12.11.2007 12:40 Meggi 1 ist offline E-Mail an Meggi 1 senden Beiträge von Meggi 1 suchen Nehmen Sie Meggi 1 in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Meggi 1 am 12.11.2007 um 12:40 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Vorstand Vorstand ist männlich
B-C


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Dabei seit: 02.07.2007
Beiträge: 73

RE: Zusahlungsbefreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Meggi1,
Zuzahlungsbefreiung richtet sich nach dem Brottoarbeitsentgelt!
Befreiung liegt vor, wenn die Zuzahlung (Behinderte) 1% des Bruttoentgeltes im Jahr übersteigt. Bei Nichtbehinderten sind dies 2 %. Auch kronisch Erkrnkte fallen unter die 1% Regel!
Bitte daran denken: Alle Belege im Original über das gesamte Kalenderjahr sammeln, auch Praxisgebühren, Verbandsmittel und alle anfallenden Kosten für notwendige Heilmittel.
Liebe Grüße
Wolfgang
12.11.2007 12:45 Vorstand ist offline E-Mail an Vorstand senden Beiträge von Vorstand suchen Nehmen Sie Vorstand in Ihre Freundesliste auf
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Meggi 1 Meggi 1 ist weiblich
M


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Dabei seit: 09.11.2007
Beiträge: 10
Herkunft: Nrw

Themenstarter Thema begonnen von Meggi 1
smile RE: Zusahlungsbefreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

hallo wolfgang
Freudedanke dir,
noch eine frage. wie sieht es mit zuzahlungen bei krankenhausaufenthalte aus
lebe mit meinem freund zusammen ,ich bin aber selber versichert wir haben keine eingetragene lebensgemeinschaft spielt das nicht auch eine rolle
12.11.2007 12:54 Meggi 1 ist offline E-Mail an Meggi 1 senden Beiträge von Meggi 1 suchen Nehmen Sie Meggi 1 in Ihre Freundesliste auf
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Kaffeekatze Kaffeekatze ist weiblich
Administrator


Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 305

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Auch das ist eine Frage des Einkommens - wenn du z.b. schon genug Zahlungen im Jahr geleistet hast, um die sog. Einkommensgrenze von 1% bzw. 2 % zu erreichen, dann kannst du einen sog. Zuzahlungsbefreiungsantrag stellen - bei deiner Krankenkasse.

Ohne diesen wirst du aller Voraussicht nach erst mal die jeweils 10 Euro pro Tag, jedoch maximal 28 Tage lang.

http://www.abc-der-krankenkassen.de/zuzahlungen.htm


Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr zu leisten ist.

Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Als Einnahmen zum Lebensunterhalt gelten neben den Einnahmen des Mitglieds auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Strenggenommen würde Dein LAG vermutlich mitzählen - aber was es nicht weiß, macht kein Amt heiß, oder sowas. Die Frage ist halt, wie es auszulegen wäre - einmal ist von "im Haushalt lebenden Personen", an anderer Stelle von "Familienangehörigen" die Rede...

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den Ehegatten sowie die familienversicherten Kinder. Sind die Kinder beispielsweise als Student oder Auszubildender selbst versichert, werden die Kinder separat beurteilt und die Bruttoeinnahmen der Kinder bleiben unberücksichtigt.

Ein gemeinsamer Haushalt setzt voraus, dass mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz zusammen an der gleichen Stelle (Haus, Wohnung) begründet haben und in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben.

Ein gemeinsamer Haushalt liegt auch dann vor, wenn sich Ehegatten oder Kinder zwar vorübergehend nicht in dem gemeinsamen Haushalt aufhalten, dort jedoch noch einen (ersten oder zweiten) Wohnsitz haben

Hier auch nocn interessantes:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/Zuzahlungsbefreiung.htm

http://www.abc-der-krankenkassen.de/belastungsgrenze.htm

__________________
www.synergy-radio.de
schwerbehinderung-aktuell.de
Achtung - alle Hinweise und Ratschläge beruhen auf Erfahrung und Recherche.
Es findet keine Rechts- oder medizinische Beratung statt, dies ist auch nicht beabsichtigt.

12.11.2007 14:23 Kaffeekatze ist offline E-Mail an Kaffeekatze senden Beiträge von Kaffeekatze suchen Nehmen Sie Kaffeekatze in Ihre Freundesliste auf
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brainer
Benutzer


Dabei seit: 25.11.2007
Beiträge: 1

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"Als Einnahmen zum Lebensunterhalt gelten neben den Einnahmen des Mitglieds auch die Einnahmen anderer im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen."

Einspruch: Hier steht anders:

http://www.betacare-wissenssystem.de/bet...herung-675.html

Zitat:
Nicht zu den Angehörigen zählen Partner einer eheähnlichen verschiedengeschlechtlichen oder nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft.


Ich habe jetzt nur noch eine Frage:

Wie sieht es bei chronisch kranken in den folgejahren mit der Befreiung aus? Muss jedes Jahr der stress mit den belegen gemacht werden oder ist man irgendwann ganz befreit?
25.11.2007 12:58 brainer ist offline Beiträge von brainer suchen Nehmen Sie brainer in Ihre Freundesliste auf
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Träne Träne ist weiblich
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Zitat:
Original von brainer
Wie sieht es bei chronisch kranken in den folgejahren mit der Befreiung aus? Muss jedes Jahr der stress mit den belegen gemacht werden oder ist man irgendwann ganz befreit?


Hallo brainer,

jedes Jahr auf´s neue. AugenzwinkernEine Komplett-Befreiung für die Folgejahre gibt es nicht, auch nicht für chronisch kranke Menschen.

__________________
Viele Grüße Träne
25.11.2007 13:34 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Frau Lachmann Frau Lachmann ist weiblich
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Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 13

RE: Zusahlungsbefreiung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Vorstand
Bitte daran denken: Alle Belege im Original über das gesamte Kalenderjahr sammeln, auch Praxisgebühren, Verbandsmittel und alle anfallenden Kosten für notwendige Heilmittel.


Möchte noch den Tipp geben, daß man nicht nur alle Original-Belege abgeben muß, sondern auch die Zahlungsnachweise: Kontoauszüge und/oder Quittungen!

LG Lachi
03.12.2007 18:29 Frau Lachmann ist offline E-Mail an Frau Lachmann senden Beiträge von Frau Lachmann suchen Nehmen Sie Frau Lachmann in Ihre Freundesliste auf
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