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Zum Ende der Seite springen RF und Sozialtarif der Deutschen Telekom
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Löschi Löschi ist männlich
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Dabei seit: 07.11.2007
Beiträge: 6
Herkunft: Mecklenburg-Vorpomme rn

RF und Sozialtarif der Deutschen Telekom Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Sozialtarif der Deutschen Telekom


Vergünstigungen: (monatlich)

auf die Entgelte bestimmter, selbstgewählter Verbindungen im Netz der T-Com
keine Anrechnung auf monatlicher Grundgebühr
soziale Vergünstigung verfällt
...bei Nichtnutzung und
...wird nicht in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen

Personen, welche von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BAföG erhalten
maximal 6,94 € Abrechnungszeitraum (ohne MWSt.)
Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte, mit einen Behinderungsgrad von mindestens 90
maximal 8,72 € Abrechnungszeitraum (ohne MWSt.)


Vergünstigte Verbindungen:

Nur für Verbindungen, welche über die T-Com geführt werden
...City- und Deutschlandverbindungen
... zu nationalen Teilnehmer-Rufnummern ( 032... für VoIP)
... Auslandsverbindungen

nicht für Verbindungen
... ins Internet
... Verbindungen zu speziellen Diensten
... in die Mobilfunknetze
...zu Funkrufdienstanbietern

Vorraussetzungen am Anschluss

Nutzung des Anschlusses überwiegend privat
T-Com muss dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt sein

Besonderheiten

Auftragserteilung nur mit Auftragsvordruck
...Kunde muss unterschreiben
... Vordrucke unter 08003301000 (kostenfrei) oder in jeden T-Punkt

Stand: 06.08.2007 lt. Deutsche Telekom
16.11.2007 22:05 Löschi ist offline Homepage von Löschi Beiträge von Löschi suchen Nehmen Sie Löschi in Ihre Freundesliste auf
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Frau Lachmann Frau Lachmann ist weiblich
B-C


Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 18

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Wichtig auch noch zu erwähnen, daß der Sozialtarif nicht lebenslang gilt, sondern immer wieder neu beantragt werden muß. Man bekommt dann von der Telekom eine schriftl. Erinnerung und sollte dies auch gleich machen, denn rückwirkend gilt der Vertrag nicht.

Auch bei Umzug muß der Sozialtarif neu beantragt werden, auch hier gibt es keine rückwirkende Zahlung.



LG Lachi
03.12.2007 18:02 Frau Lachmann ist offline E-Mail an Frau Lachmann senden Beiträge von Frau Lachmann suchen Nehmen Sie Frau Lachmann in Ihre Freundesliste auf
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