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RF und Sozialtarif der Deutschen Telekom |
Löschi 
Benutzer

Dabei seit: 07.11.2007
Beiträge: 6
Herkunft: Mecklenburg-Vorpomme rn
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RF und Sozialtarif der Deutschen Telekom |
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Sozialtarif der Deutschen Telekom
Vergünstigungen: (monatlich)
auf die Entgelte bestimmter, selbstgewählter Verbindungen im Netz der T-Com
keine Anrechnung auf monatlicher Grundgebühr
soziale Vergünstigung verfällt
...bei Nichtnutzung und
...wird nicht in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen
Personen, welche von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BAföG erhalten
maximal 6,94 € Abrechnungszeitraum (ohne MWSt.)
Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte, mit einen Behinderungsgrad von mindestens 90
maximal 8,72 € Abrechnungszeitraum (ohne MWSt.)
Vergünstigte Verbindungen:
Nur für Verbindungen, welche über die T-Com geführt werden
...City- und Deutschlandverbindungen
... zu nationalen Teilnehmer-Rufnummern ( 032... für VoIP)
... Auslandsverbindungen
nicht für Verbindungen
... ins Internet
... Verbindungen zu speziellen Diensten
... in die Mobilfunknetze
...zu Funkrufdienstanbietern
Vorraussetzungen am Anschluss
Nutzung des Anschlusses überwiegend privat
T-Com muss dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt sein
Besonderheiten
Auftragserteilung nur mit Auftragsvordruck
...Kunde muss unterschreiben
... Vordrucke unter 08003301000 (kostenfrei) oder in jeden T-Punkt
Stand: 06.08.2007 lt. Deutsche Telekom
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16.11.2007 22:05 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Löschi am 16.11.2007 um 22:05 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
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Wichtig auch noch zu erwähnen, daß der Sozialtarif nicht lebenslang gilt, sondern immer wieder neu beantragt werden muß. Man bekommt dann von der Telekom eine schriftl. Erinnerung und sollte dies auch gleich machen, denn rückwirkend gilt der Vertrag nicht.
Auch bei Umzug muß der Sozialtarif neu beantragt werden, auch hier gibt es keine rückwirkende Zahlung.
LG Lachi
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03.12.2007 18:02 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Frau Lachmann am 03.12.2007 um 18:02 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
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