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Zum Ende der Seite springen Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden
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Träne Träne ist weiblich
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Dabei seit: 12.10.2006
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Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn eine schriftliche Verständigung nicht ausreicht, haben Hör- oder sprachbehinderte Menschen das Recht sich bei Behörden, eines Gebärdendolmetschers oder einer anderen Kommunikationshilfe zu bedienen, wenn das zur Verständigung erforderlich ist.

Die Kosten trägt die Behörde. Aber vorher die Behörde, die aufgesucht wird, informieren um Einzelheiten zu klären oder auch der Behörde genug Zeit zu geben einen Gebärdendolmetscher zu organisieren.

Kommunikationshilfenverordnung - KHV

__________________
Viele Grüße Träne
18.11.2007 15:16 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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