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Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden |
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Wenn eine schriftliche Verständigung nicht ausreicht, haben Hör- oder sprachbehinderte Menschen das Recht sich bei Behörden, eines Gebärdendolmetschers oder einer anderen Kommunikationshilfe zu bedienen, wenn das zur Verständigung erforderlich ist.
Die Kosten trägt die Behörde. Aber vorher die Behörde, die aufgesucht wird, informieren um Einzelheiten zu klären oder auch der Behörde genug Zeit zu geben einen Gebärdendolmetscher zu organisieren.
Kommunikationshilfenverordnung - KHV
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Viele Grüße Träne
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18.11.2007 15:16 |
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