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Vorstellung und Fragen |
fuzzy36
B-C
 
Dabei seit: 19.11.2007
Beiträge: 3
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Hallo Zusammen,
auch ich möchte mich kurz Vorstellen.
Ich heisse Sonja bin 32 Jahre alt, und Mutter von 3 Kindern, verheiratet.
Zu meinen Krankheiten:
Ich leide seit 30 Jahren an Asthma Bronchial, seit 13 Jahren an einer Spinalkanalstenose (teilweise schon Steifstellung der LWS)sowie Skoliose, HWS Syndrom, Hyftdisplasie, Migräne.
Seit 11 Jahren an Gonarthrose beidseitig mit Steifung der Kniegelenke.
Seit 2 Jahren Unterfunktion der Schilddrüse.
Das Gehen fällt mir sehr schwer und ist auch nur mit Pausen, nur kurze Strecken und unter starken Schmerzen möglich.
Im Mai diesen Jahres stellte mein Arzt zusätzlich die Diagnose Diabetes Typ2, diese ist sehr schwer einstellbar und insulinpflichtig. Seit dem leide ich zusätzlich unter Angstzuständen und Depressionen, die psychisch bedingt sind..
Im Januar diesen Jahres stellte ich das erste mal den Antrag auf Schwerbehinderung, man stellte eine 20% Schwerbehinderung fest aufgrund meiner Diabetes stellte ich dann einen Verschlimmerungsantrag
und bekam 40% Schwerbehinderung.
Da ich den Vermerk G im Ausweis erhalten will, weis ich nicht genau was ich tun soll, ob ich jetzt Widerspruch einlege oder ob es besser ist eine Zeit zu warten und wieder einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, da wäre ich sehr dankbar.
Ferner suche ich Gerichtsurteile bezüglich meiner Krankheiten.
Freue mich schon auf eure Antworten.
Bis bald
Sonja
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19.11.2007 11:16 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von fuzzy36 am 19.11.2007 um 11:16 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
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Herkunft: Bonn
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Hallo Sonja,
Widerspruch einlegen kannst du nur innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Siehe hier für Widerspruch
Mit Ablauf der vier Wochen geht es nur noch mit Verschlimmerungsantrag.
Zitat: |
Das Gehen fällt mir sehr schwer und ist auch nur mit Pausen, nur kurze Strecken und unter starken Schmerzen möglich. |
Grundsätzlich ist es so, daß dieses auch ärztlich dokumentiert sein muss - anhand deiner Liste der Erkrankungen kann ich mir vorstellen, daß du gewisse Einschränkungen in der Beweglichkeit hast, wie weit diese jedoch gehen, kann ich von hier aus nicht beurteilen - und das können auch die Sachbearbeiter/Ärzte, die die Anträge bearbeiten auch nicht. Somit muss also ein ggf. abnormes Gangbild entsprechend in den Gutachten dargelegt sein bzw. Du deine Docs über deine Schmerzen und Beschwerden entsprechend unterrichten, etc.
Die Sache ist halt die zeitliche Abfolge .. gehe ich davon aus, daß die Widerspruchsfrist abgelaufen, dann müsstest du im Verschlimmerungsantrag eine entsprechende "Verschlimmerung seit dem letzten Bescheid" glaubhaft machen.
Somit der gute Rat, die folgenden Links mal durchzulesen, die HInweise für den Erstantrag auf Anerkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft sind analog für den Verschlimmerungsantrag zu betrachten.
Wie gesagt, etwas mehr Info, speziell in Bezug auf die Daten des letzten Bescheides (und wenn die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen sein sollte, sind alle Befunde soweit vollständig berücksichtigt worden? Formlos Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt? usw) wäre hilfreich.
Das Merkzeichen G (muss ich leider sagen) kriegt man nicht "ganz so ohne weiteres" - ich liste im Folgenden mal ein paar Links auf, die Info wird dir sicher weiterhelfen.
Bei Urteilen muss man immer beachten und berücksichtigen, daß es sich um Einzelfallentscheidungen handelt - d.h. wenn ein insulinpflichtiger Diabetiker z.B. einen GdB (Grad der Behinderung) von 80 erhält, so heißt das noch lange nicht, daß alle insulinpflichtigen Diabetiker nun auch 80 kriegen - ich sage das so ausdrücklich, um Fragen wie "warum hat der und ich nicht" vorzubeugen -- Urteile kann man allenfalls als "Gangrichtung" sehen, im Allgemeinen jedoch schlecht als "Argumentation", jedenfalls auf dem Sektor, wo wir uns hier bewegen.
Ach so, eine Frage noch: Bist Du bzw. wohl eher dein Mann berufstätig?
Würde mich freuen, wenn Du dich meldest.
LG, Biggi
Linkliste:
Portalbereich Erkrankungen u. Gdb: Krankheiten, Krankheitsbilder und deren Auswirkungen auf eine Schwerbehinderung....sowie aktuelle Nachrichten aus der Medizin , dort mal durchackern.
Merkzeichen G - Gesundheitliche Voraussetzungen für die Zuerkennung
Nochmal Widerspruch gegen den Bescheid
Weiteres findest du auch, wenn du im Portalbereich die Suche benutzt , gib dort z.B. Asthma ein oder die anderen Sachen, möglicherweise kommt was Interessantes dabei hoch: http://schwerbehinderung-aktuell.de/...tent/search.php
Um jetzt jedes Urteil bez. deiner diversen Beeinträchtigungen rauszuziehen, ist es mir ein bissle spät heute (und wie vorhin bemerkt, es bringt nicht allzuviel....) - wie gesagt, ich würde raten, erst mal den "leichten" Weg, sprich entweder Widerspruch oder in absehbarer Zeit Verschlimmerungsantrag zu gehen - oder mal unter www.sozialgerichtsbarkeit.de nachzuschlagen, die sind die Datenbank für die Entscheidungen der Sozialgerichte.
Bis in Kürze, Gruß aus Bonn,
Biggi0001
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20.11.2007 01:03 |
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fuzzy36
B-C
 
Dabei seit: 19.11.2007
Beiträge: 3
Themenstarter 
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Hallo Biggi,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Info´s, werde mich im laufe des Tages da mal durchlesen.
Ich selber bin nicht berufstätig, ich hab Monate lang ein Praktikum gemacht um wieder ins berufsleben rein zu kommen, leider spielte meine Gesundheit nicht mit, daher darf vorläufig nicht arbeiten gehen, zumindest solange bis die Diabetes vernünftig eingestellt ist.
Mein Mann geht nur 3 Tage die Woche auf 160€ basis daher bekommen wir Hartz IV.
Den Widerspruch zum Bescheid kann ich noch einreichen, da die 4 Wochen noch nicht verstrichen sind.
Hier noch ein paar Info´s zu meinem Bescheid.
Die schreiben da folgendes:
Bei Ihnen liegen folgende Beeinträtigungen vor,
1 insulinpflichtiger Diabetes
2 funktionseinschränkung der Wirbelsäule
3 funktionseinschränkung der unteren Gliedmaßen
4 Funktionseinschränkung der Atemwege und Lungen. Allergie
Unter berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirkens dieser Beeinträtigungen ist nun ein GdB von 40 angemessen.Ihre Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt.
Ich bin mir nicht sicher ob die alles berücksichtigt haben, habe heute Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht verlangt.
Mal sehen ob das was bringt.
Gruß
Sonja
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20.11.2007 09:49 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von fuzzy36 am 20.11.2007 um 09:49 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
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Ok, Sonja - genau das wollte ich wissen - wegen Diabetes, schwer einstellbar oder nicht, gibt's im Allgemeinen keinen Mehrbedarf mehr, wenn man den Empfehlungen des LWL folgen würde, aber was ist mit deiner Allergie?
Google doch mal rein interessehalber nach der Bezeichnung der Krankheit und den Stichworten "krankheitsbedingter Mehrbedarf" (alles in eine Zeile schreiben ), vielleicht poppt dann was brauchbares hoch..
Mit der Akteneinsicht hast du gut gemacht!! Ohne die kann man einen Widerspruch kaum so richtig sinnvoll begründen.
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20.11.2007 14:01 |
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fuzzy36
B-C
 
Dabei seit: 19.11.2007
Beiträge: 3
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Hallo Biggi,
meine Allergien werden hauptsächlich durch Hausstaubmilben und Pollen ausgelöst, ich glaub nicht das ich da einen Mehrbedarf geltend machen kann.
Aber danke das du mich drauf Aufmerksam gemacht hast, denn meine Tochter leidet an einigen Lebensmittelallergien, ich werde danach jetzt mal googeln und mal sehen was ich da finde, vielleicht ist es ja möglich dort einen Mehrbedarf beim Amt geltend zu machen.
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21.11.2007 17:15 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von fuzzy36 am 21.11.2007 um 17:15 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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