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Verlängerung des Ausweises |
Gustel01
B-C
 
Dabei seit: 20.11.2007
Beiträge: 2
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Verlängerung des Ausweises |
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Hallo,
früher war es so das der Ausweis für weitere 5 Jahre verlängert worden ist.
Ist es rechtens wenn das Versorgungsamt jetzt nur noch für 2 Jahre verlängert?
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20.11.2007 10:41 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Gustel01 am 20.11.2007 um 10:41 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
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Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Gustl,
ohne zu wissen, was genau bei Dir anliegt/lag, kann man allgemein sagen: Eine Befristung ist dann statthaft, wenn innerhalb des Zeitraumes eine erhebliche Besserung des "derzeitigen, nicht altersentsprechenden" Gesundheitszustandes zu erwarten ist.
Beispiel: Krebs - Dort bekommt man im Allgemeinen in der "akuten" Phase einen relativ hohen GdB, der dann nach der sog. Heilungsbewährung wieder runtergestuft wird, wenn sich nichts im Hinblick auf Metastasen, neuer Primärtumore o.ä. tut.
Anderes Beispiel: Alkoholismus - auch hier kann ein GdB zuerkannt werden...bleibt der Alkoholiker in der Folge jedoch standhaft trocken, so werden sich vermutlich auch die durch den Alkoholgenuss entstandenen Schäden weitestgehend einregulieren, so daß ggf. ganz am Ende die Aberkennung der Schwerbehinderteneigenschaft im Raum steht, weil er (außer, daß er weiterhin trocken bleiben muss) vielleicht nicht mehr beeinträchtigt genug ist.
Also: Kann das Versorgungsamt dann davon ausgehen, daß sich der Gesundheitszustand weiterhin bessern wird, ist eine Befristung auszusprechen, die dem nach medizinischer Begutachtung des Falles entsprechenden Heilungszeitraum entspricht.
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20.11.2007 13:41 |
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Gustel01
B-C
 
Dabei seit: 20.11.2007
Beiträge: 2
Themenstarter 
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Hallo Biggi0001,
danke für deine Antwort!
Bei mir liegt eine MdE von 50% vor.
Ich habe dem Versorgungsamt meinen Ausweis zugesandt mit der Bitte, ihn zu verlängern.
Der Ausweis kam ohne weiteren Kommentar zurück und ist nur für 2 Jahre verlängert worden. Sonst waren es immer 5 Jahre.
Meine Leiden (Wirbelsäule, Arthose Knie bds., chron. Gastritis) können sich nicht verbessern.
LG
Gustel01
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21.11.2007 13:11 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Gustel01 am 21.11.2007 um 13:11 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Gustl,
bei der chron. Gastritis - könnte man (theoretisch zumindest) vielleicht durch Operation, Medikation, oder sonstwas eine Möglichkeit der Besserung finden... auf dem Gebiet gehts ja auch ziemlich voran.
Ähnlich ist es z.B. auch mit Wirbelsäulenbeschwerden (klassisches Beispiel: der Bandscheibenvorfall) - hat eine Operation stattgefunden, um die Ursache(n) Beschwerden zu beheben bzw. die Beeinträchtigungen zu vermindern, könnte daraus eine Besserung deines Zustandes erwartet werden.....
Nicht, daß Du mich jetzt falsch verstehst - ich will dir auf keinen Fall etwas unterstellen, sondern nur veranschaulichen, was möglicherweise in die Befristung eingelaufen ist. Wie gesagt, unbefristet gibt es nur, wenn KEINE Besserung des Zustands als solcher, wie auch immer, erwartet werden kann.
Kann auch sein, daß du "nur" weniger beim Doc warst und/oder dort weniger über Deine Beeinträchtigungen gesprochen hast .... so etwas könnte auch zum Eindruck einer erwartbaren Verbesserung deines Zustandes führen und somit den Zuerkennungszeitraum verkürzen.
Ich würd mir darum aber echt keine Gedanken machen - die zwei Jahre haste doch schon mal und dann drehst du halt wieder mal die Runde 
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21.11.2007 15:22 |
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