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Bescheid 80% aG! Gut oder Widerspruch? |
uwemailt

Dabei seit: 20.11.2007
Beiträge: 4
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Bescheid 80% aG! Gut oder Widerspruch? |
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Hallo,
meine Frau hat nun den Bescheid : 80 % G, aG, B
(MS, Rollstuhl, Sprachschwierigkeit, Schluckstörung...dadurch auch Pflegestufe
II, da jeder Gang mit Begleitung oder Rollstuhl nötig ist)
Treppenlift wird beantragt.
Nun bin ich unsicher ob die 80% aG genug sind, der Pflegeberater der Firma SEBIS meinte vorher zwar 100% wären eigentlich angebracht, aber ?
Oder erstmal ok und 2008 wieder Verschlechterungsantrag?
Grüße
uwe
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21.11.2007 00:12 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von uwemailt am 21.11.2007 um 00:12 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
B-C
 
Dabei seit: 13.12.2006
Beiträge: 458
Herkunft: Jesberg (Hessen) + Bremen
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RE: Bescheid 80% aG! Gut oder Widerspruch? |
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Hallo Uwe,
grundsätzlich hast Du natürlich Recht, dass man einen Verschlechterungsantrag stellen kann... nur müssen dann auch DEUTLICHE Veränderungen (zum Beispiel eine neu hinzugekommene Erkrankung oder eine bestehende verschlechterte Erkrankung) vorhanden sein... gerade bei MS, wo der Zustand sich ja nach den "Schüben" sicherlich mal besser mal schlechter verhält wird es schwer sein die Versachlechterung zu belegen (es sei denn, man hat einen Arzt, der dieses Verfahren kennt und dementsprechend auch seine Beurteilung schreibt..)
Ich würde in Deinem Fall wie folgt vorgehen: Formlosen Widerspruch gegen die Höhe des GdB einlegen. Im Widerspruchsschreiben Akteneinsicht beantragen und die Widerspruchsbegründung nach Erhalt der Akten und deren ausführlicher Prüfung ankündigen.
In den Akten ist unter anderem ein Blatt, auf dem der Sachbearbeiter vermerkt hat, welche Erkrankung zu welchem Einzel-Gdb... da würde ich mir mal die Mühe machen in den Anhaltspunkten nachzuschlagen, ob denn die Höhe eines jeden Einzel-GdB richtig bewertet ist... dort wäre zum Beispiel ein möglicher Ansatzpunkt...
Hier im Forum gibt es schon einiges zu Widerspruchsverfahren udn auch die Lnks zu den Ahaltspunkten etc. Bin leider im Büro, da kann ich die nicht so schnell raussuchen... aber Biggi oder jemand anderes wird sicher noch ein parr Links für Dich finden und hier posten.
Halt uns gerne auf dem Laufenden, wie die Sache weiter geht.
Grüße
Martin
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21.11.2007 11:10 |
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Biggi0001 
Administrator
     

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Herkunft: Bonn
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Hallo Uwe,
die Schwierigkeit bei der Bemessung des GdB ist, daß es keine feste "Einteilung in Sachen GdB" gibt, es gibt nur "Anhaltspunkte". Aber auch hier lässt sich nicht sagen "Erkrankung X (meinetwegen noch +Erkrankung Y) = GdB XY
In Eurem Falle, wie ich es sehe:
a) die Merkzeichen bringen euch eine Menge an Nachteilsausgleichen, speziell in finanzieller Hinsicht.
Schau auch mal hier und lade dir ggf. die Broschüre "Nachteilsausgleiche" vom LVR runter Nachteilsausgleiche & Rabatte
b) ob GdB 80 oder 100, steuerlich gesehen, wenn ich mich nicht irre, beträgt der Pauschbetragsunterschied 400 Euro pro Jahr.
Mehr kann ich ad hoc nicht sagen. Beim Widerspruch wird alles schlimmstenfalls oder bestenfalls, je nachdem, nochmal durchgesehen - bei einem Verschlimmerungsantrag muss objektiv gesehen eine gravierende Verschlechterung eingetreten sein, um eine Erhöhung des GdB erreichen zu können.
Somit kann ich persönlich dir nur sagen: Wenn Du bzw. Deine Frau der Meinung ist, daß der GdB von 80 nicht angemessen ist, dann legt Widerspruch ein, das musst du aber selbst beurteilen bzw. entscheiden.
Wir müssten hier Hellseher sein, wenn wir anderes sagen könnten ... aber mein Tipp: Pflegeberater, Ärzte, Therapeuten etc. sagen schnell mal was daher - und haben relativ oft wenig "tiefere" Kenntnis der Materie, speziell was die Zusammensetzung bzw. Bemessung des GdB angeht.
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21.11.2007 11:15 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
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21.11.2007 11:19 |
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uwemailt

Dabei seit: 20.11.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Vor 1.Jahr bekamt Sie 70% G,B, durch Verschlechterungsantrag
nun 80% G,aG,B,
Obwohl ja Pflegestufe nichts damit zu tun hat: vor 1.Jahr wurde diese abgelehnt, nach Antrag durch diese Verschlechterung und Begutachtung wurde nun II. gewährt.
Schübe hat Sie nie, da es leider der schleichende, immer schlechter
werdende MS Verlauf ist.
Meine Frau ist froh und möchte nicht unbedingt Widerspruch einlegen.
Wie ich verstehe, ist es evtl. später schwieriger einen Verschlechterungsantrag zu stellen und besser es direkt zu versuchen.
Der Widerspruch führt doch zu keinem Schaden oder, entweder bleibt
es bei dem bisherigen oder eine höher Einstufung etc.??
Sollte man die Unterlagen haben und feststellen, das es kaum eine Möglichkeit gibt, was dann?
Etwas schreiben was einigermaßen plausibel ist oder schreiben "hat sich erledigt"?
Evtl. überflüssige Fragen, aber die fallen mir da gerade so ein.
Thanks vorab
Uwe
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21.11.2007 23:36 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von uwemailt am 21.11.2007 um 23:36 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 
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Hallo Uwe 
es gibt keine überflüssigen oder dummen Fragen in diesem Forum ... jede gestellte und beantwortete Frage hier hilft einem stillen Leser möglicherweise in einer konkreten Situation weiter - und damit hat alles seinen Zweck 
Zitat: |
Der Widerspruch führt doch zu keinem Schaden oder, entweder bleibt es bei dem bisherigen oder eine höher Einstufung etc.?? |
Nein, eben genau genommen nicht ... wenn der Bescheid eintrudelt, hat man ja vier Wochen Zeit für den Widerspruch - und bis dahin ist der Bescheid streng genommen noch nicht rechtskräftig und kann ggf. geändert werden.
(Und zwar nach oben oder unten, wobei letzteres eher unwahrscheinlich ist, da ja die Schwere der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit mit einem Grad von 80 bewertet wurden ... im Umkehrschluss müsste ja dann jemand zu dem Schluss kommen, daß sich jemand anderes in der Erstbewertung "vertan" hat).
Ein Verschlimmerungsantrag muss nicht schlimmer sein, der Antragsweg ist grundsätzlich der gleiche : Antrag stellen, abwarten was kommt, ggf. Widerspruch, etc.
Es muss halt nur eine objektive und gravierende Veränderung des gesundheitlichen Zustandes vorliegen, um eine Änderung des GdB sowohl nach unten wie auch nach oben zu rechtfertigen.
Zitat: |
Sollte man die Unterlagen haben und feststellen, das es kaum eine Möglichkeit gibt, was dann? Etwas schreiben was einigermaßen plausibel ist oder schreiben "hat sich erledigt"? |
Beim Verwaltungsakt ist es so, daß du, wenn du keinen Widerspruch einlegst, den Bescheid stillschweigend anerkennst - wie z.B. auch bei deinem Steuerbescheid .. du musst also nur handeln, wenn er dir nicht angemessen erscheint.
Bitte verstehe aber, daß weder ich noch sonst jemand dir hier zu- oder abraten kann, Widerspruch einzulegen - nach Adam Riese und gesundem Menschenverstand jedoch würd ich sagen: Wenn sich keine großen Hinweise finden, daß irgendwas "vergessen" wurde (befundseitig) und du ja irgendwie schon innerlich zweifelst (den Eindruck hab ich jedenfalls), würd ich es bei den 80 belassen... aber wie gesagt - die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.
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22.11.2007 11:28 |
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