|
 |
Erfahrungen mit 15.000 KM Fahrtkosten? |
uwemailt

Dabei seit: 20.11.2007
Beiträge: 4
 |
|
Erfahrungen mit 15.000 KM Fahrtkosten? |
 |
Hallöschen,
mal lese ich mit 80% und aG kann man außergew.Bel. Privat bis zu
15.000 bei der Steuer angeben, mal steht da was von fahrtenbuch mal auch nicht?!
Hat einer von Euch dies mal bei der Steuer angegeben? Wie sieht das aus ...
LG
Uwe
|
|
21.11.2007 00:35 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von uwemailt am 21.11.2007 um 00:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
 |
|
Hallo Uwe,
bei mir sind die 3.000 Km ohne Nachweis anerkannt worden, sicherheitshalber ist aber ein Fahrtenbuch empfehlenswert! Ist nicht viel Arbeit, erspart aber viel Ärger im Zweifelsfalle.
Ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität:
Geh- und Stehbehinderte (Behinderung von 80% oder mit Merkzeichen G, aG oder H und mindestens 70%) können die Aufwendungen für die durch die Behinderung veranlassten unvermeidbaren Fahrten in angemessenem Rahmen geltend machen. Ohne Nachweis wird ein km-Aufwand von 3.000 km anerkannt. Darüber hinaus wird der erhöhte km-Satz – wie bei Dienstreisen – für die Fahrten von und zur Arbeitsstätte gewährt. Dies neben dem Behindertenpauschbetrag.
Der Unterschied dazwischen ist, daß bei G nur die eigentlichen behinderungsbedingten Fahrten anerkannt werden, bei aG auch z.B. Privat- und Vergnügungsfahrten.
Bei außergewöhnlich Gehbehinderten, Blinden und Hilflosen (Ausweismerkzeichen aG, BI und H) können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, in der Regel insgesamt bis zu 15.000 km jährlich geltend gemacht werden. Als km-Satz werden pauschal 0,30 € - 3000 km also ein Aufwand von 900 €, bei 15.000 km ein Aufwand von 4.500 € - zugrunde gelegt. Tatsächliche höhere Aufwendungen werden durch das Finanzamt nicht anerkannt.
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, aber weniger als 70 können die Kosten geltend machen, wenn die Fahrten ausschließlich wegen der Behinderung notwendig geworden sind (z. B. Fahrten zur Apotheke oder Massage). Sie müssen einen entsprechenden Nachweis (Fahrtenbuch, Aufstellung) führen.
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...p&contentid=122
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...p&contentid=251 (Seite 1)
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...ntid=251&page=2 (Seite 2)
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...ntid=251&page=3 (Seite 3)
Ich persönlich würde generell das Führen eines Fahrtenbuches, wenn es sich um solcherlei Sachen handelt, empfehlen.
"Bei Steuerpflichtigen, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mit einem Kfz fortbewegen können (aG), sind, in angemessenem Rahmen, alle Kfz-Kosten, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Soweit die Fahrleistung derartiger Steuerpflichtiger für Privatfahrten 15.000 km im Jahr übersteigt, ist die Grenze der Angemessenheit nach Auffassung des BFH, Urteil vom 02.10.1992, BStBl 1993 II, S. 286, in aller Regel überschritten."
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
21.11.2007 01:36 |
 |
|
Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 297
Herkunft: Ba-Wü
 |
|
Hallo Uwe,
wir schreiben die fahrten detailiert in einen Kalender und anfang Januar schreiben wir die fahrten in eine Liste.
zum Bsp.
Datum
Wohnort
Therapie/Arzt/Krankenhaus/Ort
km
einfache Strecke und dann natürlich auch zurück ... das reicht meinem FA.
Bis jetzt gab es noch nie Probleme ... bei uns sind es fahrten um die 15000 km ... mal mehr, mal weniger.
Grüssle Nele
PS. hab ganz vergessen ... herzlich Willkommen Uwe
|
|
21.11.2007 10:50 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Nele am 21.11.2007 um 10:50 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
uwemailt

Dabei seit: 20.11.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
 |
|
Herzlichen Dank für das freundliche Willkommen.
Genau das wollte ich wissen, bevor ich eine lange Liste mache und dann
doch nicht funzt.
Weiß nicht ob wir 15TKM erreichen, das Ziel ist ja auch nur die korrekte
Anerkennung und Möglichkeit.
Mal sehen, was da raus kommt, mal fährt ja der eine, mal der andere, mal ich etc., da meine Frau ja keinen FS hat.
Danke
Uwe
|
|
21.11.2007 23:50 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von uwemailt am 21.11.2007 um 23:50 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
 |
|
Achtung jedoch (nur für den Fall, daß das nicht bekannt ist/war) - um die KFZ-Steuerbefreiung zu bekommen, muss der Wagen ja auf deine Frau zugelassen werden.... daß sie keinen Führerschein hat, spielt dabei keine Rolle.
ABER:
Das Fahrzeug darf dann auch NUR vom bzw. für den Behinderten zu Zwecken seiner Fortbewegung genutzt werden. Dabei ist es im Falle von aG egal, ob das eine Privatfahrt oder auch beruflich ist.
Verboten (damit riskierst du die Steuerbefreiung!) sind Fahrten von Dritten, die zur Erledigung eigener Angelegenheiten, z. B. einer Erholungs- und Urlaubsfahrt, dienen. Dies gilt auch bei einer Benutzung des Fahrzeugs durch einen Dritten für Fahrten zwischen Wohnung und dessen Arbeitsstätte.
Ausnahme:
Die Benutzung durch Dritte (also z.B. durch dich selbst, deine Brüder, Schwestern, sonst jemanden) ist nur ausnahmsweise dann unschädlich (hat also keine Folgen wie Verlust der Steuerbefreiung), wenn sie im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten geschieht.
Fährt also ein Dritter im Beisein des Behinderten das Fahrzeug, so ist dies stets unschädlich. Ebenso gilt dies z. B. für Abholfahrten durch einen Dritten, da diese mittelbar ebenfalls der Fortbewegung des Behinderten dienen. Hierzu zählen auch alle Fahrten, die mit der Reparatur und Wartung des Fahrzeuges zusammenhängen, da sie eine Bedingung für die Benutzung des Fahrzeuges durch den Behinderten darstellen.
Wird das Fahrzeug vorübergehend zu einer nicht begünstigten Verwendung benutzt (= jemand fährt damit, ohne daß es "erlaubt" gewesen wäre, also Fahrten mit dem Behinderten bzw. für den Behinderten), so wird das Fahrzeug für die Zeitdauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat steuerpflichtig.
Zeitweiser Verzicht auf Steuerbegünstigung / Urlaub
Eine zweckfremde Benutzung durch Dritte, etwa die private Urlaubsfahrt durch einen Nichtbehinderten (ohne(!) Beisein/Mitfahrt des Behinderten), kann dem Finanzamt im vorhinein angezeigt werden. Es ist dann für die Dauer der Benutzung, mindestens für einen Monat, Kfz-Steuer zu entrichten. Danach besteht die Steuerbegünstigung unverändert weiter.
http://schwerbehinderung-aktuell.de/...p&contentid=219
Die Realität sieht zwar anders aus, da fährt jeder wie es grad mal passt - aber ich wollte es dich wenigstens wissen lassen. Hört sich kompliziert an, aber laaanger Rede kurzer Sinn :
Keine Fahrt machen, die nicht FÜR deine Frau oder MIT deiner Frau ist.
LG, Biggi
__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
|
|
22.11.2007 10:30 |
 |
|
tino 
Benutzer

Dabei seit: 12.12.2007
Beiträge: 1
Herkunft: Thüringen
 |
|
RE: Erfahrungen mit 15.000 KM Fahrtkosten? |
 |
Hallo,
also ich setzte schon seit Jahren die 15000 km an. Ich empfehle hier dringend ein Fahrtenbuch zu führen, da der Steuerpflichtige die Beweispflicht hat. Wenn das Finanzamt euch nicht glaubt, hat man ein Problem.
Tschüß
Tino
|
|
12.12.2007 11:33 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von tino am 12.12.2007 um 11:33 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|
|
 |
Views heute: 4.936 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.037.653
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|