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Zum Ende der Seite springen Ausbildung warscheinlich verloren wegen S.B.Ausweis
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nesaja
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Dabei seit: 21.11.2007
Beiträge: 1

Ausbildung warscheinlich verloren wegen S.B.Ausweis Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hi,

Vorweg: Meine Freundin ist Schwerbehindert, da sie von geburt an Taub war, aber Dank Höhrgeräte (CI / MED-EL) hören kann.

Also, meine freundin hat ein großes Problem.
Sie hat eine Ausbildung bekommen.
Doch als Sie dort nun anfangen wollte, sagte man ihr, dass sie ohne
Schwerbehindertenausweis nicht anfangen könnte.
Sie ging dann sofort zum Arbeitsamt und hat einen Schwerbehindertenausweis
beantragt. Doch das dauert 3-5 Wochen.
Der Ausbildungsbetrieb will aber solange nicht warten und sie hat damit nun warscheinlich Ihre Ausbildung verloren!

Meine Frage wäre nun:
Darf der Betrieb das machen?
kann man keine vorläufige Bescheinigung bekommen, bis der Ausweis fertig ist?
Gibt es sonst noch andere möglichkeiten, die meiner freundin helfen würden?

Vielen Dank für die hilfe im vorraus.

MfG,

Nesaja
21.11.2007 21:38 nesaja ist offline E-Mail an nesaja senden Beiträge von nesaja suchen Nehmen Sie nesaja in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn

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Hallo Nesaya,

zuerst mal: Nein, "vorläufig" geht meines Wissens nach nicht - zwar würde ich mal davon ausgehen, daß sie den SBA bekommen wird...aber ich glaube nicht, daß das VersorgungsAmt eine Vorabbescheinigung ausstellen wird.

In solchen Fällen lohnt es sich aber in JEDEM Falle, telefonisch mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu treten (Deine Freundin müsste ja eine Eingangsbestätigung des Antrages haben) - am anderen Ende der Telefonleitung sitzt ein MENSCH, der sicher Verständnis für diese Situation hat UND möglicherweise bereit ist, da ein wenig Pepp hinter zu setzen. Ebenfalls bitte nochmals schriftlich das Versorgungsamt auf die Dringlichkeit der Situation hinweisen (mit einer kurzen Erklärung, warum und wieso).

Übrigens, das Arbeitsamt hat mit dem Schwerbehinderten-Ausweis nichts zu tun (das Arbeitsamt ist nur für Gleichstellungen zuständig), verantwortlich ist hier das Versorgungsamt - ich würde aber davon ausgehen, daß der Antrag korrekt weitergeleitet wurde .. auch das bitte sicherstellen, falls noch keine Eingangsbestätigung vorliegt.

Ob der Betrieb das darf oder nicht, ist so einfach nicht zu sagen - wenn die Schwerbehinderteneigenschaft eine VORBEDINGUNG für die Stelle war (z.B. weil es sich um eine integrative Firma/Einrichtung handelt, weil's so in der Ausschreibung stand oder sowas), dann hat deine Freundin Pech gehabt, wie ich vermuten würde.

War Deine Freundin nicht bereits im Voraus darüber informiert?

LG, Biggi

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