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Engelchen1213 
Benutzer

Dabei seit: 22.11.2007
Beiträge: 1
Herkunft: Thüringen
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Hallo,
ich hab mal eine ganz wichtige Frage.
Mein Bruder ist jetzt 20 Jahre alt und hat das Down Syndrom. Er geht noch in eine Schule für geistig Behinderte. Seit seinem 18 Lebensjahr bekommt er Grundsicherung. Vor ein paar Tagen kam ein Anruf vom Landratsamt, dass die Zahlung der Grunsicherung zum Jahresende eingestellt wird und somit kein neuer Antrag gestellt werden soll. Begründung von denen: Sie hätten ja eigentlich schon im Sommer gemerkt, dass er keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, wollten es aber trotzdem noch bis Jahresende zahlen. Das klingt für mich schon irgendwie komisch. Er soll sich an die ARGE wenden, meinte die gute Frau.
Kann mir vielleicht jemand helfen? Was sollen wir jetzt machen? Er ist ja irgendwo auch auf das Geld angewiesen. Hab schon im Internet geschaut und laut den Aussagen dort hätte er eigentlich Anspruch.
Gibt es jemanden, der die gleichen Erfahrungen gemacht hat?
Vielen Dank schonmal im voraus.
Engelchen
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22.11.2007 16:49 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Engelchen1213 am 22.11.2007 um 16:49 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
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Hallo Engelchen1213,
von diesem Anruf würde ich mich nicht beirren lassen.
Stelle einen Antrag und warte auf die Ablehnung, dann habt ihr es Schwarz auf Weiß. Ein gesprochenes Wort, hat im Härtefall, so gut wie keine Bestandskraft. -Aussage gegen Aussage-
Wie Du selbst schon erkannt hast, es ist komisch. Ämter informieren eigentlich nicht, ohne Grund, vorab telefonisch, das der Antrag bald ausläuft oder auch "kein neuer Antrag gestellt werden brauch." Schon allein die Aussage, das sie es schon im Sommer gemerkt haben, das Dein Bruder kein Anspruch auf Grundsicherung mehr hat und dennoch bis Ende diesen Jahres zahlen...
Rufe am besten selbst nochmal dort an und frage nach, lass Dich o. Dein Bruder beraten - die haben eine Beratungspflicht. Evtl. auch persönlich dort vorsprechen.
__________________
Viele Grüße Träne
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22.11.2007 20:29 |
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