Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite
Portal Schwerbehinderung-Aktuell Forums-Portal Linkliste Galerie "Biggi-Chat" Synergy-Radio
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Krankenkasse & Krankenversicherung » Schwerstbehinderung - Doppelausstattung mit Hilfsmittel kann notwendig sein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Schwerstbehinderung - Doppelausstattung mit Hilfsmittel kann notwendig sein
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
Administrator


images/avatars/avatar-5.gif

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn

Schwerstbehinderung - Doppelausstattung mit Hilfsmittel kann notwendig sein Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Im Regelfall müssen die Krankenkassen zum Ausgleich einer konkreten Behinderung nur ein Hilfsmittel bewilligen. In Einzelfällen kann jedoch eine Mehrfach-Ausstattung notwendig sein und darf nicht mit dem Argument der Unwirtschaftlichkkeit abgelehnt werden. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im konkreten Fall ist eine 17jährige junge Frau aus Kassel, deren Arme und Beine vollständig gelähmt sind und die nicht sprechen kann, zuhause und außer Haus auf eine Sitzschale angewiesen, weil sie nicht aus eigener Kraft sitzen oder stehen kann.

Die an sogenannter Tetraspastik leidende Frau bezieht Leistungen nach der Pflegestufe III und wird von ihrer Mutter gepflegt.

Die Mutter hatte bei der Krankenkasse eine zweite Sitzschale beantragt, um ihre Tochter beim Verlassen des Hauses nicht unbeaufsichtigt auf dem Boden ablegen zu müssen, während sie die Sitzschale im Haus abmontiert und im Auto verstaut. Das Tragen der Tochter aus dem und in den 4. Stock eines Altbaus sei schon sehr anstrengend; soweit keine weitere Person ihr helfe, nötige sie die Ummontage der Sitzschale, ihr Kind in der Zwischenzeit in der Wohnung ohne ein adäquates Hilfsmittel zurückzulassen und dies – ob in der Schule oder beim Arzt – bei der Neuinstallation der Sitzschale zu wiederholen.

Das Darmstädter Gericht gab der Mutter recht. Es sei unzumutbar und mit der Würde eines behinderten Menschen unvereinbar, sich „unbetreut ablegen lassen zu müssen“. Daher sei in diesem Fall ein zweites Hilfsmittel notwendig und trotz der hohen Kosten (ca. 4500 €) von der Krankenkasse zu finanzieren.

Hessisches Landessozialgericht; Beschluss vom 08.11.2007, Aktenzeichen: L 1 KR 230/07 ER

__________________
Schwerbehinderung-Aktuell -- Das Unterstützungs- und Wissensportal für behinderte Menschen
Synergy-Radio - Dance, Trance & more...
23.11.2007 12:51 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum Schwerbehinderung-Aktuell - Info und Hilfe für behinderte Menschen » Schwerbehinderung-Aktuell.de » Krankenkasse & Krankenversicherung » Schwerstbehinderung - Doppelausstattung mit Hilfsmittel kann notwendig sein

Views heute: 8.842 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.041.559

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH

RSS Newsfeeds Verzeichnis RSS-Scout - suchen und finden