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Job mit GdB 90-100? |
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Hallo zusammen,
ich bin chronisch kranker Hartz4-Empfänger nach erfolgreicher Lehre und einem gescheiterten Studium, suche einen ersten Job und beantrage einen Schwerbehindertenausweis.
Dieser wird laut meines Facharztes weit über 50% aufweisen.
In einer Broschüre las ich von 90-100%.
0. "Darf man" überhaupt mit nahezu 100% arbeiten?
1. Besteht überhaupt die Möglichkeit, einen Job mit einem Ausweis in dieser Höhe zu bekommen oder sollte man auf den vielleicht vorerst verzichten?
2. Können als Hartz4 Empfänger irgendwelche Probleme entstehen, so dass man irgendwie sozusagen von der ARGE "gefangen genommen wird"?
3. Mit Leistungen an Arbeitgeber ist stets die Arbeitsagentur die zuständige Behörde; wenn man sich nun für einen Job bewirbt und dem Arbeitgeber mit Leistungen verspricht, können die überhaupt erfüllt werden?
Ich habe zwar einige Broschüren durchforstet, aber fand keine Antwort auf die Fragen.
Sorry, ich bin neu hier und muss zugeben, dass dies schwierige Fragen sind. 
Ich danke Euch für Hilfe,
bs
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23.11.2007 17:49 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von buecherschrank am 23.11.2007 um 17:49 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

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Hallo buecherschrank,
für Deine Fragen musst Du Dich nicht entschuldigen, das sind meistens die ersten Bedenken die jeder hat, der sich mit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises auseinandersetzt.
Um Deine Fragen zu beantworten:
0. "Darf man" überhaupt mit nahezu 100% arbeiten?
Ja natürlich, darf man auch mit 100 GdB arbeiten.
1. Besteht überhaupt die Möglichkeit, einen Job mit einem Ausweis in dieser Höhe zu bekommen oder sollte man auf den vielleicht vorerst verzichten?
Ja, auch mit einem Schwerbehindertenausweis ist es möglich einen Job zu bekommen. Du wirst auch hauptsächlich erst mal Ablehnungen kassieren, aufgrund Deiner fehlenden Berufserfahrungen.
2. Können als Hartz4 Empfänger irgendwelche Probleme entstehen, so dass man irgendwie sozusagen von der ARGE "gefangen genommen wird"?
Was meinst Du mit „gefangen“ genommen? Die ARGE muss dann auf Deine Schwerbehinderung Rücksicht nehmen bei der Vermittlung in Arbeit. Sie können Dich dann nicht zu jeder Arbeit zwingen. Es hat dann, wie Du siehst, auch Vorteile.
3. Mit Leistungen an Arbeitgeber ist stets die Arbeitsagentur die zuständige Behörde; wenn man sich nun für einen Job bewirbt und dem Arbeitgeber mit Leistungen verspricht, können die überhaupt erfüllt werden?
Auch hier ein drittes „Ja“. Sofern die Schwerbehinderung auch anerkannt ist bzw. Gleichgestellt.
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Viele Grüße Träne
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23.11.2007 18:35 |
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Biggi0001 
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Hi Bücherschrank,
zuerst mal viel Erfolg mit dem Antrag - was dabei rauskommt, erfahren wir ja sicher (hoffentlich) .. möchte Dir nur dahingehend die Illusion nehmen, daß
a) Ärzte, sofern sie nicht zufällig auch als Gutachter für die VA's arbeiten, in den meisten Fällen weniger Ahnung von den Bedingungen für die Zuerkennung/Einstufung eines Grades der Behinderung haben, als uns allen und hoffentlich denen auch lieb ist -- ist zwar meist lieb gemeint, erweist sich aber sehr oft auch als nicht korrekt, wenn die Doc's eine Einschätzung abgeben. Schuster, bleib bei deinen Leisten 
b) Lesen kann man viel - unter anderem kannst du auch die Tipps für die Antragstellung lesen, dabei könnte mehr rauskommen als bei allem anderen .... alles ist wirklich individuell zu sehen und die Anhaltspunkte sind wirklich nur genau als das zu sehen - nicht mehr und nicht weniger.
Die energiesparendste Methode ist: Antrag ausdrucken, ausfüllen, wegschicken, Doc Kopie geben, abwarten.
Gucken, ob Ergebnis soweit ok - wenn nicht, dann Widerspruch und DANN richtig Arbeit reinstecken 
Zu deinen Fragen kann ich aus Erfahrung folgendes sagen:
Zitat: |
0. "Darf man" überhaupt mit nahezu 100% arbeiten? |
0. Klar, warum nicht? GdB irgendwas-in-der-Höhe heißt nicht automatisch berufsunfähig.
Hängt erstens davon ab, was du hast und welchen Job du anstrebst - als Ohnhänder beispielsweise Briefträger zu werden ist schwierig.
- Vieles, wenn nicht sogar alles, hängt davon ab, wieviel "Biss" du hast (d.h. wie sehr willst du?).
- Weiterhin, wie Du selbst mit deinen eigenen Grenzen umgehen kannst (offen? gar nicht? hinnehmen? kämpfen?).
- Findest Du einen AG, der die behinderungsbedingten Einschränkungen akzeptiert?
Zitat: |
1. Besteht überhaupt die Möglichkeit, einen Job mit einem Ausweis in dieser Höhe zu bekommen oder sollte man auf den vielleicht vorerst verzichten? |
1. Bist du nun eingeschränkt oder nicht?
Wenn du ihn nicht brauchst, kann's ja nicht so schlimm sein, das wäre MEINE Interpretation, wenn jemand noch überlegen muss, ob er ggf. auf Rücksichtnahme angewiesen ist oder nicht. Ich bin's, also gibts da keinerlei Nachdenken drüber, ansonsten würde ich jeden Job aufgrund gewisser Einschränkungen innerhalb der ersten 6 Monate verlieren 
Weiterhin: Du läufst ABSOLUT Gefahr, dein Arbeitsverhältnis aus eigener Schuld wegen arglistiger Täuschung zu verlieren, wenn es herauskommt, daß du einen hattest (wenn du ihn verschweigst), es sei denn, deine Behinderung ist SO offensichtlich, daß der AG, wenn er DAS übersieht, selbst auf der Stelle das Merkzeichen "BL" für Blind bekäme. Im anderen Fall verlierst du möglicherweise deinen Job, weil du behinderungsbedingt dann doch nicht so leistungsfähig bist wie die anderen.
Zitat: |
2. Können als Hartz4 Empfänger irgendwelche Probleme entstehen, so dass man irgendwie sozusagen von der ARGE "gefangen genommen wird"? |
2. Wie? Bitte mal genauer spezifizieren, was du damit meinst ...
Zitat: |
3. Mit Leistungen an Arbeitgeber ist stets die Arbeitsagentur die zuständige Behörde; wenn man sich nun für einen Job bewirbt und dem Arbeitgeber mit Leistungen verspricht, können die überhaupt erfüllt werden? |
3. Du versprichst mal gar nichts, außer daß du immer das Dir Mögliche leisten wirst - Förderleistungen zu versprechen kommt Dir nicht zu und kein AG lässt sich von "Versprechungen" in dieser Form ködern.
Derlei Leistungen sind Förder(!)leistungen, die auf Antrag und unter gewissen Voraussetzungen gezahlt werden - Du selbst hast da erst mal weniger Einfluss drauf, ob die nun gewährt werden oder nicht und vermutlich wirst du auf die Schnelle auch nicht herausfinden, ob Dein AG nun für irgendwas anspruchsberechtigt ist oder nicht.
Wenn es sich um eine kleine Klitsche handelt, die keinen Durchblick über die Fördermöglichkeiten hat, dann übergib mitsamt deinen Unterlagen, besser noch im persönlichen Vorstellungsgespräch die Broschüre "Förderungen für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen" (irgendwo im Downloadbereich solltest du sie finden) mit den Worten "für den Fall, daß Sie diese noch nicht kennen ..." oder sowas, das fänd ich sinnvoll. Versprich nichts, was du nicht halten kannst!
Was für eine chronische Krankheit hast du? Wenn man da mal mehr wüsste, könnte man auch etwas konkreter antworten. 
LG, Biggi
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23.11.2007 18:48 |
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Biggi0001 
Administrator
     

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23.11.2007 18:50 |
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buecherschrank
Benutzer

Dabei seit: 23.11.2007
Beiträge: 4
Themenstarter 
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Hallo Träne,
Frage 0 war unsinnig... Ich wollte es ändern, aber auch angemeldet wurde es mir nicht erlaubt.
1. Ich habe mich jetzt viele Male erfolglos beworben, ohne auf den Ausweis hinzuweisen. Jetzt aber versuche ich es bei ein paar großen Konzernen auf initiative Art auf den Ausweis hinzuweisen.
2. Bei der ARGE und den zuständigen Personen habe ich ein schlechtes Gefühl. Ich war vor Kurzem noch Arbeitsuchender und erkundigte mich wegen Weiterbildungen, hatte Interesse an einer, was aber, nachdem ich einen ALG2 Antrag stellte nach einiger Zeit strikt abgelehnt wurde. Daraufhin muss man zu jemand anderem, der nichts mit Weiterbildungen anzufangen weiß. Wegen Jobs bekommt man hier keine Infos wie freie Stellen; man wird auch nicht aufgefordert zu einer anderen zuständigen Person zu gehen, die mit Jobs helfen könnte. (Ich meine keine 1Euro Jobs).
3. Oki. Ich bin davon ausgegangen, dass man nichts mehr mit der Arbeitsagentur zu tun hat und die ARGE sich nun auch um die möglichen Leistungen an AGeber kümmern muss.
Vielen Dank.
bs
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23.11.2007 18:58 |
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buecherschrank
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Beiträge: 4
Themenstarter 
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Hallo Biggi0001,
ich danke dir. Ich leide an Epilepsie.
zu Pkt 2 siehe meine Antwort für Träne.
3. Nun, wie du sagt, wenn man in der Bewerbung auf Förderleistungen hinweist, will man sichergehen, dass der Personalchef auch weiß von was man spricht. Würde man nur von einem Schwerbehindertenausweis reden, kann es immerhin sein, dass Unwissende unter dem Volk sind.
Nebenbei: Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung von Vermittlunsagenturen. Sind das Behörden? 
Gruß,
bs
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23.11.2007 19:16 |
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Träne 
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Zitat: |
Wegen Jobs bekommt man hier keine Infos wie freie Stellen; man wird auch nicht aufgefordert zu einer anderen zuständigen Person zu gehen, die mit Jobs helfen könnte. (Ich meine keine 1Euro Jobs). |
Frage Deinen Arbeitsvermittler von der ARGE mal nach einem Vermittlungsgutschein.
Dieser Vermittlungsgutschein (Höhe beträgt meistens 2000 €) ermöglicht Dir die kostenlose Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers. Diese 2000 € erhält dieser private Arbeitsvermittler, wenn er Dich erfolgreich in Arbeit gebracht hat. Dieser Vermittlungsgutschein ist jedoch eine "Kann"-Bestimmung, also es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Mit diesem Vermittlungsgutschein kannst Du auch z. B. zum Integrationsfachdienst z. B. von der Johanniter Unfallhilfe gehen, die sind spezialisiert auf die Vermittlung von behinderten Menschen.
Vermittlungsagenturen sind keine Behörden, private Arbeitsvermittler.
Zitat: |
3. Nun, wie du sagt, wenn man in der Bewerbung auf Förderleistungen hinweist, will man sichergehen, dass der Personalchef auch weiß von was man spricht. Würde man nur von einem Schwerbehindertenausweis reden, kann es immerhin sein, dass Unwissende unter dem Volk sind. |
Nicht auf dem Schwerbehindertenausweis an sich hinweisen, weise auf Deine Schwerbehinderung hin.
Wegen dem Förderungsleistungen, die heißen genau Eingliederungszuschüsse. Du kannst in Deinen Bewerbungen darauf hinweisen, das der AG Eingliederungszuschüsse bei der Agentur für Arbeit für Dich beantragen kann. Mehr brauchst Du nicht zu tun. Alles andere erledigt der AG mit der Agentur für Arbeit selbst. Aber erst wenn Du Deinen Schwerbehindertenausweis hast.
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Viele Grüße Träne
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23.11.2007 20:15 |
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buecherschrank
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Vielen Dank an Euch & schönes Wochnende,
bs
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23.11.2007 21:07 |
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Biggi0001 
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Gerne doch 
Übrigens, hier sind Leute unterwegs, die mit Epilepsie vollschichtig arbeiten gehen - wenn du medikamentös entsprechend eingestellt bist (so wie ich das verstanden habe) UND bestenfalls auch deinen AG informierst, was zu tun ist, falls ein Anfall kommen sollte (ist sicher besser, die meisten Ängste oder Besorgnisse, da kann man auch Arbeitgeber nicht ausschließen, entstehen durch Unwissenheit), denk ich eigentlich nicht daß es damit große Probs geben sollte.
LG, Biggi
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24.11.2007 15:16 |
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Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
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Des Schlumpfens Firewall schlägt offenbar zu - daher diene ich als Einsetzer :
Hallo Bücherschrank,
Dir einfach mal mit meinen "Erfahrungen" zur Seite stehen möchte...
Ich habe nach einer Krebserkrankung als Folgewirkung der Chemotherapie Krampfanfälle... also ähnlich wie Deine Epilepsie...
Meinen "alten" Posten wollte und konnte ich nach über 18 Jahren nicht mehr ausführen, weil er entweder im Schichtbetrieb war (was bei Anfallsleiden nicht wirklich förderlich ist) bzw. so psychisch aufreibend war, dass diese Belastung die Anfallsquote in die Höhe getrieben hat.
Also bin ich ein wenig auf Jobsuche gegangen, mit dem Vorteil, dass ich in einem Konzern arbeite und eine interessante und "passende" Tätigkeit im Auge hatte...
Wechselte nach entsprechenden Verhandlungen in einen kleinen Tochterbetrieb mit nur 20 Kolleginnen und einem Chef, der "Ahnung" hat, da er selbst einen schwerbehinderten Sohn hat.
Ich arbeite in einem Büro mit zwei Koleginnen zusammen, diese wurden nach einer "Eingewöhnungsphase" über meine Erkrankung informiert, wissen, was im Falle eines Falles zu tun ist und gehen damit super um.
In 14 Monaten, die ich nun hier bin, kam es gottseidank noch zu keinem Anfall im Dienst, wohl aber hat mich meine Kollegin bereits zweimal drauf hingewiesen, dass ich "fahrig" werde und rote Augenränder bekomme (was bei mir ziemlich deutliche Zeichen für einen bevorstehenden Anfall sind) und ich konnte daraufhin sofort mit dem Taxi in meine Wohnung und medikamentös "vorsorgen"....
In diesen, gottseidank seltenen, Fällen, habe ich auch eine Absprache mit meinem Cheffe, dass ich meinen Arbeitsplatz sofort verlassen darf und nur eine kurze Abmeldung und Aufgabenverteilung vornehmen muss...
Einen GdB habe ich von 90, klage gerade noch auf das Merkzeichen G, da ich ja stark eingeschränkt im Verkehr bin, und kann aber "normal" arbeiten... by the way, arbeite inzwischen im mittleren Management...auch dort ist also ein Anfallsleiden durchaus "salonfähig"...
Zuschüsse haben wir jetzt beim Versorgungsamt beantragt und zwar in Form eines Minderleistungsausgleichs an meinen Arbeitgeber.
Für Austausch stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße aus Bremen
Martin
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Wie gesagt, der Beitrag stammt von Schlumpfi!
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26.11.2007 11:41 |
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Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
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