Runtergruppierung möglich ? |
Caribeso 
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Dabei seit: 11.07.2008
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Runtergruppierung möglich ? |
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Kurz:ich arbeite seit 96 bei der Polizei Lu als ziviler Angestellter in der EDV-Abteilung.
Hatte 2005 nach einer OP eine Lungenembolie, Reanimaton , Koma.
Dez06 bis Febr07 Wiedereingliederung in die alte Abteilung, zuerst alles klar,
dann gab es Störungen zwischen mir und meinen Chefs (behinderungsbedingte, durch meine Hirnschädigung) und ich wurde in eine Aussenstelle versetzt. dort habe ich niederwertigere Arbeiten zu verrichten.
jetzt überlegt die Personalabteilung, mich runterzugruppieren .
Klar , ich könnte die höherwertige Arbeit wieder bewältigen.
Das ginge aber nur in der alten Abteilung... zu der ich nicht zurückkann
ich bin dauerhaft 50% schwerbehindert
1. Wie kann ich die Runtergruppierung verhindern ?
2. wie kann ich mich wehren ?
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11.07.2008 19:24 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Caribeso am 11.07.2008 um 19:24 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Caribeso 
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Dabei seit: 11.07.2008
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Noch genauer: es ist von einer Runtergruppierung um zwei Stufen die Rede
vergleichbar von ehemals BAT4a auf BAT6 heute vergleichbar von Stufe 10 auf 8
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11.07.2008 19:42 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Caribeso am 11.07.2008 um 19:42 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Schlumpfi 
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Hallo Caribeso,
erstmal für Dich alles Gute gesundheitlich...
Deine berufliche Situation jetzt "aufzudröseln" im einzelnen ist ziemlich schwer...
Auf jeden Fall solltest Du Dich auch mit der für Dich zuständigen Schwerbehindertenvertretung und/oder mit Deinem Personalrat in Verbindung setzen...
Grundsätzlich ist es so, dass Du natürlich nur die Vergütung bekommst, für die Du auch arbeitest (mal krass gesagt, der Pilot bekommt natürlich mehr als der, der Flugzeuge betankt...)
Im öffentlichen Dienst ist das aber immer so eine heikle Geschichte, wo man ggf. ein wenig tiefer schauen muss, nämlich was ist VORHER gelaufen...???
Du schreibst, Du bist 2007 an einen anderen Arbeitsplatz versetzt worden... wie lief diese Versetzung ab und vor allem, wie ist sie begründet und ist dieses dauerhaft geschehen oder nur auf Zeit? Hat die Schwerbehindertenvertretung damals zugestimmt?
Hat die Schwerbehindertenvertretung zum Beispiel nicht mitbestimmt (im Übrigen, einer der häufigsten Fehler eines Arbeitgebers bei einer Versetzung die SchwBV nicht zu befragen), DANN ist die gesamte Versetzung rechtswidrig und kann ggf. rückgängig gemacht werden...
Bezugnehmend auf § 95 (2) Satz 2 SGB IX, in dem es heisst:
"(2) 1Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. 2Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. "
Okay, dein Dienstherr kann die Beteiligung nachholen, ABER, wenn Du mit denen vorher gesprochen hast und sie gute Gründe haben, der Versetzung nicht zuzustimmen (und derer gibt es immer viele *zwinker), dann darf die Maßnahme eben nicht dauerhaft vollzogen werdne und muss ggf. rückgängig gemacht werden...
Aus meiner Tätigkeit als SchwBV kann ich sagen, dass ich immer nur mit festvereinbarten laaaaaaaaaaaaangen Übergangsfristen bzw. völligem Verzicht auf Runtergruppierung solchen Maßnahmen zugestimmt habe, vor allem wenn es aufgrund "athmosphärischer Störungen" zu der Maßnahme gekommen ist.... oder eben nur befristet zugestimmt habe...
Manchmal ist es eben besser, einen behinderten Menschen an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen...aber eben nicht um jeden Preis...schliesslich geht es auch um Existenzen.... Gerade wo Du schreibst, Du könntest (wieder?) die höherwertige Tätigkeit ausüben...
Mal wieder lange Rede, kurzer Sinn: Du brauchst (falls Du sie nicht schon hast) mehr Infos... die bekommst Du am effektivsten von Deiner Schwerbehindertenvertretung, die sich auch um Deine Belange kümmern MUSS!
Informiere ich dort und lasse Dich ersteinmal beraten.
Weitere Schritte wären dann im Anschluss (falls Mitgliedschaft besteht) der Weg zur Gewerkschaft oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (hier aber drauf achten, dass der Mensch Ahnung vom öffentlichen Dienst hat... das haben längst nicht alle!!)
Ich hoffe, ich konnte mich ein wenig verständlich ausdrücken, ansonsten: Bitte erneut nachfragen (ich weiss, manchmal drücke ich mich zu kompliziert aus *lach)
Liebe Grüße
Martin
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11.07.2008 19:56 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Schlumpfi am 11.07.2008 um 19:56 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Holger 
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Hallo,
die Eingruppierung richtet sich grundsätzlich nach den Tätigkeitsmerkmalen und deren Einstufung im Tarifvertrag. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nicht eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Einstufung genannt ist, ist eine "Runtergruppierung" auch ohne Änderungskündigung möglich.
An Deiner Stelle würde ich mich unverzüglich an die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und an Deinen Personalrat wenden. Die Vertrauensperson muss bereits vor einer Entscheidung gehört werden. Der Personalrat sollte ausserdem seinen Tarifvertrag kennen.
Wichtig wäre es insbesondere zu wissen, ob bei Euch eine Integrationsvereinbarung besteht.
Dort sind bei uns Regelungen zur "Runtergruppierung" enthalten.
Viele Gruesse
Holger
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11.07.2008 19:58 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Holger am 11.07.2008 um 19:58 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Caribeso 
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Dabei seit: 11.07.2008
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Danke Schlumpfi:
du gibst mir viele Anregungen:
und danke, ich werde viel nachfragen: vor allem über schriftliche Dokumente, es liegt mir selbst kein einziges vor (Strategie der Personalabteilung ? )
Zitat :"Du schreibst, Du bist 2007 an einen anderen Arbeitsplatz versetzt worden... wie lief diese Versetzung ab und vor allem, wie ist sie begründet "
Antwort : die Versetzung wurde in der Tat aus athmosphärischen Störungen
m ü n d l i c h ausgesprochen - es waren Konflikte zwischen mir und den Vorgesetzten.
und ich wechselte am selben Tag die Dienststelle
Frage :und ist dieses dauerhaft geschehen oder nur auf Zeit? Hat die Schwerbehindertenvertretung damals zugestimmt?
Antwort : da ich über diese Versetzung keinerlei schriftliche Unterlagen bekam -weder von der Personalabteilung , noch vom Personalrat, noch von der SB-Vertreterin muss ich dort um Schriftstücke nachfragen. Mir selbst wurde nur mündlich nach meinem Urlaub mitgeteilt, am selben Tag , in die andere Dienststelle zu wechseln.
Aber es wird schwierig werden, die zuständige SB-Vertreterin ist inzwischen im Ruhestand
Frage :Hat die Schwerbehindertenvertretung zum Beispiel nicht mitbestimmt (im Übrigen, einer der häufigsten Fehler eines Arbeitgebers bei einer Versetzung die SchwBV nicht zu befragen), DANN ist die gesamte Versetzung rechtswidrig und kann ggf. rückgängig gemacht werden...
Antwort : auch das ist hier ein Sonderfall, da der Personalchef selbst in Personalunion Beauftragter für Schwerbehinderte ist
Bezugnehmend auf § 95 (2) Satz 2 SGB IX, in dem es heisst:
"(2) 1Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
2.Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. "
Antwort : die Probezeit 6 Monate an der neuen Diensstelle ist vorbei, mein Chef schrieb, dass ich mich "hier eingefunden habe, und einer Weiterbechäftigung an dieser Diensstelle nichts im Wege stehen würde"
Frage kay, dein Dienstherr kann die Beteiligung nachholen, ABER, wenn Du mit denen vorher gesprochen hast und sie gute Gründe haben, der Versetzung nicht zuzustimmen (und derer gibt es immer viele *zwinker), dann darf die Maßnahme eben nicht dauerhaft vollzogen werdne und muss ggf. rückgängig gemacht werden...
Antwort : wieder zurück in meine alte Abteilung wird sehr schwierig werden, da meine Chefs schon damals einer Supervision oder Konfliktgespräch mit der Sozialen Ansprechpartnerin nicht zustimmten. und dann war der Weg , die Konflikte offen auszusprechen und zu lösen -verfahren.
auch ehrlich dazu : ich erschien meiner Umwelt wegen meiner Hirnschädigung in diesen 3 schwierigen Monaten hypomanisch - und mein Chef fragte mich öfters, ob ich alkoholisiert sei, was ich nicht war, sondern dem Medikament Citalopram zuzuordnen ist,das solche Veränderungen auslösen kann. Damals mußte ich noch 3x8 Medikamente täglich nehmen
Antwort : wie gesagt, es liegt mir überhaupt kein einziges Schriftstück vor
Aus meiner Tätigkeit als SchwBV kann ich sagen, dass ich immer nur mit festvereinbarten laaaaaaaaaaaaangen Übergangsfristen bzw. völligem Verzicht auf Runtergruppierung solchen Maßnahmen zugestimmt habe, vor allem wenn es aufgrund "athmosphärischer Störungen" zu der Maßnahme gekommen ist.... oder eben nur befristet zugestimmt habe...
Antwort : ich muss mir UNBEDINGT DEN GANZEN SCHRIFTVERKEHR BESORGEN
Manchmal ist es eben besser, einen behinderten Menschen an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen...aber eben nicht um jeden Preis...schliesslich geht es auch um Existenzen.... Gerade wo Du schreibst, Du könntest (wieder?) die höherwertige Tätigkeit ausüben...
Antwort : ich gebe dir vollkommen recht, aus diesen täglichem persönlichen Krieg mußte ich (für eine zeitlang) rausgelöst werden. Diese Konflikte existierten zum Teil auch schon vorher, spitzten sich aber zu, als ich erfuhr, dass mein Vorgesetzter
in seinem ersten Besuch in der Klinik -ein Gespräch mit dem Arzt meiner neurologischen Station geführt hatte,was er widerum bestritt, usw
die Folgeprobleme sind aber :
ich mußte mich für mich in ganz neue Tätigkeiten als in der alten Abteilung einarbeiten,
fast ohne Unterstützung. und dort herrscht die übliche Aussenstellen -Schlamperei hoch drei:
- z.T werden 800 gefahrene km nicht eingetragen
- von 8 Tankungen nur 4 eingetragen,
- bei defekter Hardware werden von Kollegen nachts einfach Teile untereinander ausgetauscht,
etc, etc
summa : fast nichts ist dort in Ordnung, mein Vorgesetzter ist vielfach von mir informiert worden, es verändert sich aber nichts.
Nachdem ich mich nun fast ein Jahr dort mit diesen Problemen aufreibe, mit denen ich vorher niemals etwas zu tun hatte - stoße ich jetzt auf mein eigentliches Problem :
und erst heute sehe ich so langsam deutlich, dass wegen der Kleinheit der neuen Dienststelle und der entsprechenden Eingruppierung - die ja mit der Anzahl der zu betreuenden PCs , Server und User zusammenhängt - dieses Damoklesschwert über mir schwebt.
Aber insgesamt: Danke Dir für deine absolut hilfreichen Anregungen, deine Mühe, auf mein Problem einzugehen, wirklich kompetente Antwort.
Könntest Du mir vielleicht im Fall der Fälle Adressen von Fachanwälten zukommem lassen, die sich DAMIT auskennen ?
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12.07.2008 11:32 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Caribeso am 12.07.2008 um 11:32 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Caribeso 
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Hallo Holger, auch Danke für Deinen Beitrag,
in meinem zweiseitigem Arbeitsvertrag von 1996 steht nur
"Polizeiverwaltungsangestellter..BAT5b.. mit Probezeit 6 Monate.. richtet sich nach tariflichen Vereinbarungen..."
sonst nichts.
Keine Tätigkeitsmerkmale , etc !!!
Wir mußten uns als studierte Mitarbeiter in den letzten Jahren die BAT4a
-und in zwei Fällen die BAT3 hart juristisch erkämpfen. (in einer Sammelklage aller EDV-Mitarbeiter).
Dazu gab es zwar immer Glückwunschschreiben der Personalabteilung,
diese selbst hatte sich trotz gesammelter Tätigkeitsbeschreibungen nie in der Lage gesehen, unsere Eingruppierung zu bewerten, immer nur von "oben", von Mainz aus.
dass Du schreibst :"Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nicht eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Einstufung genannt ist, ist eine "Runtergruppierung" auch ohne Änderungskündigung möglich." - macht mir jetzt richtig angst - gerade deshalb sehe ich ja diese Entwicklung der Runtergruppierung auf mich zukommen.
Die Personalabteilung verhielt sich immer so geschickt -gegen uns !! , egal ob es um die Eingruppierung - deren anpassung , Lehrzulage, oder Programmierzulage ging.
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12.07.2008 12:35 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Caribeso am 12.07.2008 um 12:35 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Schlumpfi 
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Zitat: |
Original von Caribeso
Danke Schlumpfi:
du gibst mir viele Anregungen:
und danke, ich werde viel nachfragen: vor allem über schriftliche Dokumente, es liegt mir selbst kein einziges vor (Strategie der Personalabteilung ? ) |
In der Regel gibt es auch keine Schriftstücke für den Mitarbeiter, außer, es liegt eine Arbeitsvertragsänderung vor...
U. U. kannst Du auch ohne eine Änderungskündigung gar nicht runtergruppiert werden, aber das ist wieder eine schwierige Geschichte und müsste geprüft werden. Denn grundsätzlich gilt: Das was mit Dir schriftlich vereinbart wird gilt solange, bis eine Seite es ändert und die andere Seite es unterschreibt...
Zitat: |
Zitat :"Du schreibst, Du bist 2007 an einen anderen Arbeitsplatz versetzt worden... wie lief diese Versetzung ab und vor allem, wie ist sie begründet "
Antwort : die Versetzung wurde in der Tat aus athmosphärischen Störungen
m ü n d l i c h ausgesprochen - es waren Konflikte zwischen mir und den Vorgesetzten.
und ich wechselte am selben Tag die Dienststelle |
Haha, toller Trick und zeugt von guter Kenntnis des Personalvertretungsgesetzes... (war jetzt ironisch gemeint)
Ich nehme mal an, Du bist angestellt und nicht verbeamtet...
Daher trifft auf Dich der § 78 des rehinlandpfälzischen Personalvertretungsgesetzes zu... das findest Du unter anderem hier:
http://www.verdi.de/bund-laender/mitbest...rheinland-pfalz
Lies ihn Dir mal genau durch, irgendwie kommt da alles drin vor, was Dir "widerfahren" ist... und ist eindeutig mitbestimmungspflichtig durch den Personalrat.. und was dort mitbestimmungspflichtig ist, ist auch ohne wenn und aber durch die Schwerbehindertenvertretung mitbestimmungspflichtig.... hat einer der beiden vorgenannten nicht mitbestimmt...ist das ganze hinfällig...aber sowas von hinfällig....
Zitat: |
Frage :und ist dieses dauerhaft geschehen oder nur auf Zeit? Hat die Schwerbehindertenvertretung damals zugestimmt?
Antwort : da ich über diese Versetzung keinerlei schriftliche Unterlagen bekam -weder von der Personalabteilung , noch vom Personalrat, noch von der SB-Vertreterin muss ich dort um Schriftstücke nachfragen. Mir selbst wurde nur mündlich nach meinem Urlaub mitgeteilt, am selben Tag , in die andere Dienststelle zu wechseln.
Aber es wird schwierig werden, die zuständige SB-Vertreterin ist inzwischen im Ruhestand |
Ob die Dame im Ruhestand ist oder net... es müssen Unterlagen darüber existieren (falls überhaupt welche existieren)
Zitat: |
Frage :Hat die Schwerbehindertenvertretung zum Beispiel nicht mitbestimmt (im Übrigen, einer der häufigsten Fehler eines Arbeitgebers bei einer Versetzung die SchwBV nicht zu befragen), DANN ist die gesamte Versetzung rechtswidrig und kann ggf. rückgängig gemacht werden...
Antwort : auch das ist hier ein Sonderfall, da der Personalchef selbst in Personalunion Beauftragter für Schwerbehinderte ist |
Dein Personaler wird Arbeitgeberbeauftragter für schwerbehinderte Menschen sein... Schwerbehindertenvertreter kann er nicht sein, da er ja leitender Angestellter bzw. Beamter ist...
Zitat: |
Bezugnehmend auf § 95 (2) Satz 2 SGB IX, in dem es heisst:
"(2) 1Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
2.Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. "
Antwort : die Probezeit 6 Monate an der neuen Diensstelle ist vorbei, mein Chef schrieb, dass ich mich "hier eingefunden habe, und einer Weiterbechäftigung an dieser Diensstelle nichts im Wege stehen würde" |
Also...dann gilt dieses... und nichts anderes, denn müsste es ja vereinbart sein und von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein...
Zitat: |
Frage kay, dein Dienstherr kann die Beteiligung nachholen, ABER, wenn Du mit denen vorher gesprochen hast und sie gute Gründe haben, der Versetzung nicht zuzustimmen (und derer gibt es immer viele *zwinker), dann darf die Maßnahme eben nicht dauerhaft vollzogen werdne und muss ggf. rückgängig gemacht werden...
Antwort : wieder zurück in meine alte Abteilung wird sehr schwierig werden, da meine Chefs schon damals einer Supervision oder Konfliktgespräch mit der Sozialen Ansprechpartnerin nicht zustimmten. und dann war der Weg , die Konflikte offen auszusprechen und zu lösen -verfahren.
auch ehrlich dazu : ich erschien meiner Umwelt wegen meiner Hirnschädigung in diesen 3 schwierigen Monaten hypomanisch - und mein Chef fragte mich öfters, ob ich alkoholisiert sei, was ich nicht war, sondern dem Medikament Citalopram zuzuordnen ist,das solche Veränderungen auslösen kann. Damals mußte ich noch 3x8 Medikamente täglich nehmen
Antwort : wie gesagt, es liegt mir überhaupt kein einziges Schriftstück vor |
Okay, wenn Du es nicht willst, aber eine Beteiligung der beiden Arbeitnehmervertretungen noch nachgeholt werden muss, dann muss man sich eben unterhalten darüber, wie geht es weiter??? Dort bleiben unter Wahrung Deiner bisherigen Vergütung... oder was auch immer... gibt ja wie immer viele Möglichlichkeiten einer Einigung...
Zitat: |
Aus meiner Tätigkeit als SchwBV kann ich sagen, dass ich immer nur mit festvereinbarten laaaaaaaaaaaaangen Übergangsfristen bzw. völligem Verzicht auf Runtergruppierung solchen Maßnahmen zugestimmt habe, vor allem wenn es aufgrund "athmosphärischer Störungen" zu der Maßnahme gekommen ist.... oder eben nur befristet zugestimmt habe...
Antwort : ich muss mir UNBEDINGT DEN GANZEN SCHRIFTVERKEHR BESORGEN |
In der Regel erhält man nur Einsichtnahme, aber das reicht ja auch erstmal um zu wissen, was wie und warum oder eben auch nicht gewesen ist...
Zitat: |
Manchmal ist es eben besser, einen behinderten Menschen an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen...aber eben nicht um jeden Preis...schliesslich geht es auch um Existenzen.... Gerade wo Du schreibst, Du könntest (wieder?) die höherwertige Tätigkeit ausüben...
Antwort : ich gebe dir vollkommen recht, aus diesen täglichem persönlichen Krieg mußte ich (für eine zeitlang) rausgelöst werden. Diese Konflikte existierten zum Teil auch schon vorher, spitzten sich aber zu, als ich erfuhr, dass mein Vorgesetzter
in seinem ersten Besuch in der Klinik -ein Gespräch mit dem Arzt meiner neurologischen Station geführt hatte,was er widerum bestritt, usw |
Nun fängt es ja an richtig heftig zu werden... wenn der Arzt Auskunft gegeben hat ohne Deine Zustimmung hat er gegen seine Schweigepflicht verstoßen und Dein Vorgesetzter darf es auch nicht....
Zitat: |
die Folgeprobleme sind aber :
ich mußte mich für mich in ganz neue Tätigkeiten als in der alten Abteilung einarbeiten,
fast ohne Unterstützung. und dort herrscht die übliche Aussenstellen -Schlamperei hoch drei:
- z.T werden 800 gefahrene km nicht eingetragen
- von 8 Tankungen nur 4 eingetragen,
- bei defekter Hardware werden von Kollegen nachts einfach Teile untereinander ausgetauscht,
etc, etc
summa : fast nichts ist dort in Ordnung, mein Vorgesetzter ist vielfach von mir informiert worden, es verändert sich aber nichts.
Nachdem ich mich nun fast ein Jahr dort mit diesen Problemen aufreibe, mit denen ich vorher niemals etwas zu tun hatte - stoße ich jetzt auf mein eigentliches Problem :
und erst heute sehe ich so langsam deutlich, dass wegen der Kleinheit der neuen Dienststelle und der entsprechenden Eingruppierung - die ja mit der Anzahl der zu betreuenden PCs , Server und User zusammenhängt - dieses Damoklesschwert über mir schwebt. |
Das ist doch ein weiterer Grund, falls alles ohne Mitbestimmung gelaufen ist, in den nachzuholenden Beteiligungen, nochmal zu schauen, ob der jetzige Arbeitsplatz wirklich der richtige ist oder ob es da noch andere "nette" Posten für Dich gibt....
Zitat: |
Aber insgesamt: Danke Dir für deine absolut hilfreichen Anregungen, deine Mühe, auf mein Problem einzugehen, wirklich kompetente Antwort. |
gerne doch, dafür ist dieses Forum ja schliesslich da....
Zitat: |
Könntest Du mir vielleicht im Fall der Fälle Adressen von Fachanwälten zukommem lassen, die sich DAMIT auskennen ? |
Da ich aus Hessen bin, kann ich nun gar nichts dazu sagen... es hilft aber ggf. der Anruf bei der Gewerkschaft oder bei der Anwaltskammer...die geben Dir Auskunft, wer sich darauf spezialisiert hat....
Ein wichtiger Hinweis von Holger ist natürlich auch, ob eine Integrationsvereinbarung besteht... da inzwischen fast jede Behörde bzw. Dienststelle eine hat, ist es natürlich wichtig auch mal in eine solche zu schauen... ich vermute mal, dass Dein Vorgesetzter auch gegen eine solche in höchstem Maße verstossen hat....
Liebe Grüße
Martin
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12.07.2008 12:58 |
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Holger und Schlumpfi schrieben
Zitat: |
Wichtig wäre es insbesondere zu wissen, ob bei Euch eine Integrationsvereinbarung besteht. |
Ja.die gibt es auch für unser Polizeipräsidium ,
ich finde aber nirgends, auch nicht über Google kein Fund mit:
Integrationsvereinbarung ... schwerbehind ...gruppierung ...oder ...einstufung oder rück(.....stufung....) kein Fundergebnis. vielleicht sind meine Suchworte ja auch falsch
Schlumpfi schrieb
Zitat: |
Haha, toller Trick und zeugt von guter Kenntnis des Personalvertretungsgesetzes... (war jetzt ironisch gemeint) |
Jawohl , ich bin Angestellter - nicht verbeamtet
Zitat: |
von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein... |
Wie gesagt, da mir kein einziges Schriftstück vorliegt- weder Abordnung noch irgendetwas von mir unterschriebenes , wird mirjetzt erst klar, in welcher Grauzone ich mich jetzt befinde.
Danke für den Hinweis,
Zitat: |
In der Regel gibt es auch keine Schriftstücke für den Mitarbeiter, außer, es liegt eine Arbeitsvertragsänderung vor... |
.
Deshalb konnte ich auch der Sozialen Ansprechpartnerin nicht die geringste Auskunft über meinen derzeitigen Stand machen, als sie nachfragte. Aber GENAU DURCH IHRE -WIDERUM TELEFONISCHE NACHFRAGE !!! - vor zwei Wochen - bin ich auf mein eigenes Kernproblem gestossen . Nämlich das der zukünftigen Eingruppierung.
Das wurde mir gegenüber überhaupt nicht angesprochen, das habe ich mühselig erst jetzt in der letzten Woche von Mitarbeitern erfahren müssen (Aufgabenbereich, zu betreuende PCs etc) und mir wurde dadurch erst klar, dass diese Aufgaben so niedrig dotiert sind.
Wie gesagt : NOCH erhalte ich mein altes Gehalt, ich muss jetzt nur das frühzeitig das Schlimmste abwenden, von dem ich bisher nichts ahnte.
Liebe dankbare Grüße,
jetzt weiss ich schon viel mehr über meine Vorgehensweise:
1. Personalrat über Umsetzung und derer vorhandener Zustimmung befragen
2. dasselbe die Schwerbehindertenvertreterin
3. auch die soz. Ansprechpartnerin
4. Einsicht in Personalakte
Frage :sollte ich das Integrationsamt auch selbst direkt infomieren und befragen ??
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12.07.2008 17:09 |
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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Hae gerade eben wichtige Infos gefunden:
in
http://www.integrationsaemter.de/webcom/...8/_nr-79/i.html
Zitat: |
Änderungen von Arbeitsbedingungen können auch einvernehmlich geregelt werden.Sie bedürfen dann keiner Änderungskündigung.
Es genügt dazu, dass der schwerbehinderte Beschäftigte den Vertragsänderungen nicht widerspricht, sie also stillschweigend akzeptiert.
Will er dieses Ergebnis vermeiden, muss er unverzüglich den Arbeitgeber auf die fehlende Zustimmung des Integrationsamtes hinweisen und ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
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das könnte bei mir der Fall sein, so könnte es die Personalbteilung auslegen, da ich schon fast ein Jahr in der neuen Tätigkeit bin.
Zitat: |
Eine Änderungskündigung ist auch dann nicht erforderlich, wenn es um die Änderung einzelner Arbeitsbedingungen innerhalb des Direktionsrechts des
Arbeitgebers geht. Anordnungen dieser Art darf der Arbeitgeber ohne Änderungskündigung durchsetzen. Da die Grenzen des Direktionsrechts nicht immer klar
sind, kann der Arbeitgeber in Zweifelsfällen vorsorglich die Zustimmung zur Änderungskündigung beim Integrationsamt beantragen. Änderungen, die nicht durch
das Direktionsrecht gedeckt sind und nicht einvernehmlich geregelt werden, bedürfen einer Änderungskündigung, so z.B. die Rückstufung in eine niedrigere
Gehaltsgruppe.
Im Kündigungsschutzverfahren bei einer Änderungskündigung greift das Integrationsamt seinerseits diese Fragen auf und prüft weiter,
ob die Zustimmung gemäß § 89 Abs. 2 SGB IX zu erteilen ist.
Nach dieser Vorschrift soll die Zustimmung erteilt werden, wenn dem schwerbehinderten Menschen ein anderer angemessener und zumutbarer Arbeitsplatz gesichert
ist. Diese Vorschrift ist gerade bei Änderungskündigungen von Bedeutung.
Denn der „andere“ Arbeitsplatz kann auch der bisherige Arbeitsplatz – nur zu geänderten Bedingungen – oder ein anderer Arbeitsplatz desselben Arbeitgebers
sein.
Die Angemessenheit des anderen Arbeitsplatzes beurteilt sich nach der Art der Beschäftigung, dem Verhältnis des Arbeitsentgelts zur ausgeübten Tätigkeit und
den sonstigen Arbeitsbedingungen. Die Zumutbarkeit stellt auf alle Umstände ab, die mit dem neuen Arbeitsplatz im weiteren Sinne zusammenhängen. Die
Änderungskündigung kann mit einer Gehaltsminderung verbunden sein; diese ist i.d.R. zumutbar, wenn sie eine Gehaltsgruppe umfasst.
Wenn die Voraussetzungen nach § 89 Abs. 2 SGB IX nicht vorliegen, trifft das Integrationsamt die Entscheidung nach der generellen Vorschrift des § 85 SGB IX.
Dies kann bedeuten, dass dem Antrag bei Abwägung aller Umstände entsprochen wird, wenn sonst die einzige Alternative eine Entlassungskündigung ist. |
Ich bin da scheinbar in einer schwachen Situation, denn meine Personalbteilung kann jetzt sagen
1. Ich hätte stillschweigend zugestimmt
2. die neue Tätigkeit wird mit XY vergütet, die Tätigkeitsmerkmale sind niedriger, etc
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12.07.2008 20:34 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Caribeso am 12.07.2008 um 20:34 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Caribeso 
Benutzer

Dabei seit: 11.07.2008
Beiträge: 7
Themenstarter 
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RE: Runtergruppierung möglich ? |
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jetzt an dieser Stelle mein Beitrag, wie´s bisher gelaufen ist.
vorab : Resultat mündlich , ich habe bisher wieder nichts schriftlich.
es gab eine Konferenz mit 8 Beteiligten - ohne mich
(1 MA des Integrationsamtes 1 Personalabt, 1 PersRat, 1 Vorgesetzte, 1 örtl. SB-Vertreter, 1 MA der Direktion , 1 Integrationsfachdienst, 1 SB-Vertrauensfrau)
es wurde offiziell meine Umsetzung - bisher mündlich - bestätigt,
- es bleibt bei meiner erreichten bisherigen Eingruppierung
Ich danke euch, Schlumpfi und Holger für eure hilfreichen Beiträge, für Eure Mühe, mir mit Faktenwissen zu helfen.
Ich hatte mit diesem von euch geschriebenem Wissen gewappnet ein Verlaufsprotokoll (18 S) über meine Umsetzung an alle Beteiligten gesendet. und auch mein eigener Dienststellenleiter, der selbst mal Personalrat war, hatte mir hilfreiche Gesetzesabschnitte für meine Lage zur Verfügung gestellt. Demgemäß war die Entscheidung der oben genannten Konferenz sogar einstimmig !
(obgleich ja sicher vorher anderslauende Bemerkungen gefallen sein müssen .....)
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03.10.2008 10:31 |
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