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100% Taub auf einem Ohr RF ? |
Meggi 1 
M
 

Dabei seit: 09.11.2007
Beiträge: 10
Herkunft: Nrw
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100% Taub auf einem Ohr RF ? |
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hallo zusammen,
habe heute erfahren das ich auf einem Ohr 0% höre
auf den anderen zwischen 85-90 % höre
bekommt man dafür RF ?
könnte ich dafür GEZ gebühren-Befreiung bekommen?
wie hoch wäre der GDB ?
LG Meggi 1
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26.11.2007 21:22 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Meggi 1 am 26.11.2007 um 21:22 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

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Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Hallo Meggi,
ich vermute eher nicht - einen Versuch kann es sicherlich wert sein...aber ich denke, daß du auch damit (einer fast vollständigen Hörfähigkeit eines Ohres) im Stande bist, öffentlichen Veranstaltungen zu folgen ... z.B. einem Vortrag, einem Konzert, einer Ansprache o.ä.
In den Voraussetzungen ist von einem mindestens(!) nahezu vollständigen Verlust der Hörfähigkeit die Rede, die auch nicht durch entsprechende Hörgeräte ausgeglichen werden kann.
Wobei von "Ausgleich" kaum die Rede sein darf - ich habe kürzlich von Gunny mal ein paar super-interessante Links bekommen, die mir als Hörendem gezeigt haben (zu Gehör gebracht ) haben, was hier unter "Ausgleich" zu verstehen ist .... und wer da ernstlich sagt, das wäre auch nur "nahezu normale Wiedergabe der gesprochenen Sprache oder von Musik" ... ohne Worte - ich war jedenfalls erschüttert, ich habe wirklich gedacht, mit Hörgeräten hört man "normal".
Wie gesagt, ich sehe da nicht viel Aussichten auf Erfolg, sorry.
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27.11.2007 14:03 |
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sternschnuppe 
Moderator
   

Dabei seit: 14.09.2006
Beiträge: 632
Herkunft: sternenhimmel
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Hallo Meggi ,
Ich frage mal dein Schwerbehinderteausweiss Merkzeichen mit RF
Stempel da dein genau so GdB wieviel , dann bekommst du
Versorgungsamt Orginal Bescheinung Bescheid mit kopiert und antrag Ausfüllen GEZ Köln . Wenn lehnen GEZ ab Brief kein
Rundfunkgebührenbefreiung soo wiederspruch .
Ja erlebt ich schön mal an GEZ KÖLN Antrag Ausfüllen und schlampig GEZ wo mein AKTE schön langen Jahren . GEZ Köln glauben nicht an mich Gehörlose wegen Schwerbehinderteausweiss mit Stempel RF & GdB kopiert und mühen ich viel ja gleich mein
IFD Berichten usw.. über GEZ Köln viel Ärgern & anrufen Versorgungsamt für mich Eilt Brief mit Bescheinung Bescheid Orginal .
Ich sammeln Ordnung Brief mit Einschreiben & Rückschein soo ein Klagen , dann bekommen ich ein Brief GEZ Köln endlich mich schön Ruhe jaaa Gebührenbefreiung aufatmen . Bitte keine Fax an GEZ KÖLN und empfohlen bitte mit Einschreiben & Rückschein an GEZ Köln . Vorhanden klagen Rückschein mit Datum GEZ Köln .
Ich öftern mal 5 mal Briefen erfolgslos an GEZ Köln Schlampig Ordnen in Versteckt zu letzt noch Zeit laalala. Ich vorstelle frühen viel besser GEZ Köln als jetzt kein Besser Verändern GEZ Köln wirklich .
Liebe grüße sternlein
__________________
*Gehörlos*
Frohes Weihnachten & Guten Rutsch
Neuen Jahr 2008
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27.11.2007 22:38 |
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Meggi 1 
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Dabei seit: 09.11.2007
Beiträge: 10
Herkunft: Nrw
Themenstarter 
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@ Biggi
@ Sternschnuppe
Danke ,
werde einfach mal abwarten .
LG Meggi
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28.11.2007 00:45 |
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Biggi0001 
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01.12.2007 02:09 |
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