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Zum Ende der Seite springen "Halbe" EM-Rente und "Restjob"
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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"Halbe" EM-Rente und "Restjob" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Tja, manchmal ist es schön, wenn man weiß, wo man fragen kann - und Mut zur Lücke hatte ich ja schon immer smile

Wenn ich nun hingehe und ärztlich unterstützt etc. eine sog. "halbe Erwerbsminderungsrente" beantrage, d.h. ich nicht mehr als die vorgeschriebenen 6 Std. pro Tag erwerbstätig sein kann ... gibt es für die immerhin ja noch "zu verarbeitenden" 6 (oder 5.99) Arbeitsstunden eigentlich eine "Höchstlohngrenze"?

Mir ist ja bekannt, daß man als Empfänger einer vollen EM-Rente einer sog. Hinzuverdienstgrenze unterliegt ...

Gilt dies auch für "halbe" Renten?

Wenn ja, wie hoch wäre diese Hinzuverdienstgrenze?

Wenn ich das alles richtig interpretiert habe, würde die Höhe der halben EM-Rente der Hälfte dessen entsprechen, was bei mir in der letzten Rentenauskunft als "dieses würden Sie bei voller Erwerbsminderung erhalten" präsentiert wird, gell?

Thx, Ihr Rentencracks - wenn ihr mal nen Tipp braucht, wie man super Kekse backen kann - wendet euch gern an mich, eine Hand wäscht die andere smilesmile

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01.12.2007 03:28 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Chlarissa Chlarissa ist weiblich
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RE: "Halbe" EM-Rente und "Restjob" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Biggi,

auf meine diesbezügliche Frage hier im Forum erhielt ich von H.. folgende Antwort:

Seit dem 1.1.2007 ist ein zusätzliches Einkommen von 350 EUR neben der Rente unschädlich. Werden darüber hinaus liegende Verdienste erzielt, wird die Rente je nach Höhe des Hinzuverdienstes nur noch anteilig ( 3/4, 1/2, 1/4) oder gar nicht mehr gezahlt.

Diese Grenzen werden individuell ermittelt und richten sich nach dem Einkommen der letzten drei Kalenderjahre, zumindest werden 50 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten zu Grunde gelegt. Zurzeit beträgt die

allgemeine Hinzuverdienstgrenze:

Anteilige Voll-Rente
3/4 Rente 611,44 EUR 537,50 EUR
1/2 Rente 811,34 EUR 713,22 EUR
1/4 Rente 1.011,23 EUR 888,94 EUR

Wurde in den letzten drei Jahren ein durchschnittliches Einkommen ( 2006: 29.304 EUR) Bruttoeinkünfte erzielt, beträgt die Grenze zurzeit

individuelle Hinzuverdienstgrenze:

Anteilige Voll-Rente
3/4 Rente 1.222,88 EUR 1.075,00 EUR
1/2 Rente 1.622,67 EUR 1.426,44 EUR
1/4 Rente 2.022,46 EUR 1.777,88 EUR

Teilweise Erwerbsminderungsrente.

Rente wird voll oder zur Hälfte gezahlt. Bei zu hohem Verdienst erfolgt keine Zahlung..

allgemeinen Hinzuverdienstgrenze:

Anteilige Teil-Rente
Vollrente 811.34 EUR 713,22 EUR
1/2 Rente 1011,23 EUR 888,94 EUR

Bei durchschnittlichen Einkommen in den drei Vorjahren

individuelle Hinzuverdienstgrenze

Anteilige Teil-Rente
Vollrente 1,622,67 EUR 1.426,44 EUR
1/2 Rente 2.022,46 EUR 1.777,88 EUR

Ich hoffe, Du kannst damit etwas anfangen.

Liebe Grüsse
Chlarissa

Hannes
01.12.2007 13:29 Chlarissa ist offline E-Mail an Chlarissa senden Beiträge von Chlarissa suchen Nehmen Sie Chlarissa in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Chlarissa in Ihre Kontaktliste ein
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Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner!
Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Hallo Chlarissa (wir vermissen dich übrigens im Chat Augenzwinkern)

damit ist meine Frage in der Tat beantwortet smile

Vielen Dank dir!!!

Viele Grüße aus Bonn,
Biggi

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02.12.2007 01:42 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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EM-Rente und Hinzuverdienst Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich habe per Mail noch Information bekommen:

EM-Rente und Hinzuverdienst

Alte Bundesländer: 1.016,65 EUR (Neue Bundesländer: 893,58 EUR)

Die Hinzuverdienstgrenzen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind gemäß § 96a Abs. 2 SGB VI individuell nach den Entgeltpunkten bestimmt.

Diese Mindesthinzuverdienstgrenzen sind bis 30.06.08 vom Gesetzgeber festgesetzt.


LG, Biggi

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03.12.2007 15:35 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
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