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"Halbe" EM-Rente und "Restjob" |
Biggi0001 
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Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.520
Herkunft: Bonn
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"Halbe" EM-Rente und "Restjob" |
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Tja, manchmal ist es schön, wenn man weiß, wo man fragen kann - und Mut zur Lücke hatte ich ja schon immer 
Wenn ich nun hingehe und ärztlich unterstützt etc. eine sog. "halbe Erwerbsminderungsrente" beantrage, d.h. ich nicht mehr als die vorgeschriebenen 6 Std. pro Tag erwerbstätig sein kann ... gibt es für die immerhin ja noch "zu verarbeitenden" 6 (oder 5.99) Arbeitsstunden eigentlich eine "Höchstlohngrenze"?
Mir ist ja bekannt, daß man als Empfänger einer vollen EM-Rente einer sog. Hinzuverdienstgrenze unterliegt ...
Gilt dies auch für "halbe" Renten?
Wenn ja, wie hoch wäre diese Hinzuverdienstgrenze?
Wenn ich das alles richtig interpretiert habe, würde die Höhe der halben EM-Rente der Hälfte dessen entsprechen, was bei mir in der letzten Rentenauskunft als "dieses würden Sie bei voller Erwerbsminderung erhalten" präsentiert wird, gell?
Thx, Ihr Rentencracks - wenn ihr mal nen Tipp braucht, wie man super Kekse backen kann - wendet euch gern an mich, eine Hand wäscht die andere  
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01.12.2007 03:28 |
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Chlarissa 
B-C
 

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 236
Herkunft: 69181 Leimen
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RE: "Halbe" EM-Rente und "Restjob" |
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Hallo Biggi,
auf meine diesbezügliche Frage hier im Forum erhielt ich von H.. folgende Antwort:
Seit dem 1.1.2007 ist ein zusätzliches Einkommen von 350 EUR neben der Rente unschädlich. Werden darüber hinaus liegende Verdienste erzielt, wird die Rente je nach Höhe des Hinzuverdienstes nur noch anteilig ( 3/4, 1/2, 1/4) oder gar nicht mehr gezahlt.
Diese Grenzen werden individuell ermittelt und richten sich nach dem Einkommen der letzten drei Kalenderjahre, zumindest werden 50 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten zu Grunde gelegt. Zurzeit beträgt die
allgemeine Hinzuverdienstgrenze:
Anteilige Voll-Rente
3/4 Rente 611,44 EUR 537,50 EUR
1/2 Rente 811,34 EUR 713,22 EUR
1/4 Rente 1.011,23 EUR 888,94 EUR
Wurde in den letzten drei Jahren ein durchschnittliches Einkommen ( 2006: 29.304 EUR) Bruttoeinkünfte erzielt, beträgt die Grenze zurzeit
individuelle Hinzuverdienstgrenze:
Anteilige Voll-Rente
3/4 Rente 1.222,88 EUR 1.075,00 EUR
1/2 Rente 1.622,67 EUR 1.426,44 EUR
1/4 Rente 2.022,46 EUR 1.777,88 EUR
Teilweise Erwerbsminderungsrente.
Rente wird voll oder zur Hälfte gezahlt. Bei zu hohem Verdienst erfolgt keine Zahlung..
allgemeinen Hinzuverdienstgrenze:
Anteilige Teil-Rente
Vollrente 811.34 EUR 713,22 EUR
1/2 Rente 1011,23 EUR 888,94 EUR
Bei durchschnittlichen Einkommen in den drei Vorjahren
individuelle Hinzuverdienstgrenze
Anteilige Teil-Rente
Vollrente 1,622,67 EUR 1.426,44 EUR
1/2 Rente 2.022,46 EUR 1.777,88 EUR
Ich hoffe, Du kannst damit etwas anfangen.
Liebe Grüsse
Chlarissa
Hannes
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01.12.2007 13:29 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Chlarissa am 01.12.2007 um 13:29 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
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02.12.2007 01:42 |
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Biggi0001 
Administrator
     

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EM-Rente und Hinzuverdienst |
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Ich habe per Mail noch Information bekommen:
EM-Rente und Hinzuverdienst
Alte Bundesländer: 1.016,65 EUR (Neue Bundesländer: 893,58 EUR)
Die Hinzuverdienstgrenzen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind gemäß § 96a Abs. 2 SGB VI individuell nach den Entgeltpunkten bestimmt.
Diese Mindesthinzuverdienstgrenzen sind bis 30.06.08 vom Gesetzgeber festgesetzt.
LG, Biggi
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03.12.2007 15:35 |
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