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Zum Ende der Seite springen Auto: Feinstaubplakette für Behinderte
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Frau Lachmann Frau Lachmann ist weiblich
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Dabei seit: 15.02.2007
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Auto: Feinstaubplakette für Behinderte Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

Zitat:
Zitat von www.umwelt-plakette.de
Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. Das Fahrzeug, mit dem sie fahren oder gefahren werden, benötigt keine Plakette. Dies kann durch den Schwerbehindertenausweis oder den EU-Parkausweis nachgewiesen werden. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind.


www.umwelt-plakette.de

Gibt es irgendwo richtig Paragraphen oder so dazu, was ich mir ausdrucken kann? Denn ich weiß, daß ab und zu die Polizei früher schon komisch geguckt hat, wenn mein Auto steuerbefreit war und auch wenn man mal parken kann, wo andere nicht parken dürfen, aber dafür die Parkerleichterungs-Hinweis-Zettel zeigen muß.
Deshalb wäre es mir einfach lieber, ich hätte einen aussagekräftigen Zettel in der Hand.

LG Lachi
03.12.2007 15:15 Frau Lachmann ist offline E-Mail an Frau Lachmann senden Beiträge von Frau Lachmann suchen Nehmen Sie Frau Lachmann in Ihre Freundesliste auf
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Frau Lachmann am 03.12.2007 um 15:15 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Tja, hmmm - also entweder bin ich blöd oder irgendwie fehlt da was ... ich hab mir die Originalseite hochgeholt, weil ich im ersten Moment vermutet hatte, daß beim Zitat etwas "rausgefallen" ist, aber nein - dein Zitat ist vollständig.

Mit "Grundvoraussetzung" versteh ich erst mal den SBA oder Gleichstellungsbescheid.

Ich persönlich würde, ehrlich gesagt, eine Ausnahmegenehmigung beantragen - damit bist du außen vor und wenn du sogar den Wische "Sonderparkerleichterung" hast, sollte es da kein Prob geben.

Ich bin auch ein Freund von "guckst du hier" - und daher werde ich (mit G und Sonderparkerlaubnis) auch die Ausnahmegenehmigung beantragen, rein sicherheitshalber.

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03.12.2007 16:59 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Frau Lachmann Frau Lachmann ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Frau Lachmann
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Danke Biggi für Deine Antwort.

Wo muß man denn so eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

LG Lachi
03.12.2007 17:54 Frau Lachmann ist offline E-Mail an Frau Lachmann senden Beiträge von Frau Lachmann suchen Nehmen Sie Frau Lachmann in Ihre Freundesliste auf
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Biggi0001 Biggi0001 ist weiblich
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Also auf dieser Seite gibts die entsprechenden Links ... aber weil die Teile net so billig sind, wie ich finde, würde ich doch noch mal telefonisch ganz konkret nachfragen, bevor ich da Kohle schmeiße :-)

http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmere...a1c1de7d8e6243d

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03.12.2007 19:34 Biggi0001 ist offline E-Mail an Biggi0001 senden Homepage von Biggi0001 Beiträge von Biggi0001 suchen Nehmen Sie Biggi0001 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Biggi0001: Biggi0001 YIM-Name von Biggi0001: kaffeekatze_biggi0001 MSN Passport-Profil von Biggi0001 anzeigen
Nele Nele ist weiblich
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Hallo zusammen,

so wie ich das lese ... ist es mit der Ausnahmegenehmigungen nicht so einfach ... in Berlin kann sie zwischen 100 und 400 Euronen kosten. Ob es da nicht billiger ist sich eine Plakette für 5 Euronen zu kaufen. fröhlich

Hier mal ein guter Link ... auch wo die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen ist.

http://umwelt-plakette.com/berlin%20ausn...958710322f7da54

LG Nele

ps. hab da noch ne Frage zu ... hab ich das richtig verstanden ... es muß nur ein Schwerbehinderter mit SBA und den Merkzeichen im Auto sitzen und wir können in alle Zonen fahren. Augen rollenAlso das Auto muß nicht auf den Schwerbehinderten zugelassen sein?
03.12.2007 21:00 Nele ist offline E-Mail an Nele senden Beiträge von Nele suchen Nehmen Sie Nele in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Nele: nelesmart1
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Träne Träne ist weiblich
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RE: Auto: Feinstaubplakette für Behinderte Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Frau Lachmann

Gibt es irgendwo richtig Paragraphen oder so dazu, was ich mir ausdrucken kann? Denn ich weiß, daß ab und zu die Polizei früher schon komisch geguckt hat, wenn mein Auto steuerbefreit war und auch wenn man mal parken kann, wo andere nicht parken dürfen, aber dafür die Parkerleichterungs-Hinweis-Zettel zeigen muß.
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Und zwar ist das die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. Hier die Seite aufrufen und auf PDF-Bundesanzeiger (ist rot unterlegt) klicken. Auf Seite 7 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (Anhang 3) findest Du das gewünschte dann direkt. (Bundesgesetzblatt)

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Viele Grüße Träne
03.12.2007 21:24 Träne ist offline E-Mail an Träne senden Beiträge von Träne suchen Nehmen Sie Träne in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Träne: Auf Anfrage YIM-Name von Träne: Auf Anfrage MSN Passport-Profil von Träne anzeigen
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Danke Träne!
04.12.2007 13:45 Frau Lachmann ist offline E-Mail an Frau Lachmann senden Beiträge von Frau Lachmann suchen Nehmen Sie Frau Lachmann in Ihre Freundesliste auf
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