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Auto: Feinstaubplakette für Behinderte |
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Auto: Feinstaubplakette für Behinderte |
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Hallo,
Zitat: |
Zitat von www.umwelt-plakette.de
Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. Das Fahrzeug, mit dem sie fahren oder gefahren werden, benötigt keine Plakette. Dies kann durch den Schwerbehindertenausweis oder den EU-Parkausweis nachgewiesen werden. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind. |
www.umwelt-plakette.de
Gibt es irgendwo richtig Paragraphen oder so dazu, was ich mir ausdrucken kann? Denn ich weiß, daß ab und zu die Polizei früher schon komisch geguckt hat, wenn mein Auto steuerbefreit war und auch wenn man mal parken kann, wo andere nicht parken dürfen, aber dafür die Parkerleichterungs-Hinweis-Zettel zeigen muß.
Deshalb wäre es mir einfach lieber, ich hätte einen aussagekräftigen Zettel in der Hand.
LG Lachi
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03.12.2007 15:15 |
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Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Frau Lachmann am 03.12.2007 um 15:15 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

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Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
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Tja, hmmm - also entweder bin ich blöd oder irgendwie fehlt da was ... ich hab mir die Originalseite hochgeholt, weil ich im ersten Moment vermutet hatte, daß beim Zitat etwas "rausgefallen" ist, aber nein - dein Zitat ist vollständig.
Mit "Grundvoraussetzung" versteh ich erst mal den SBA oder Gleichstellungsbescheid.
Ich persönlich würde, ehrlich gesagt, eine Ausnahmegenehmigung beantragen - damit bist du außen vor und wenn du sogar den Wische "Sonderparkerleichterung" hast, sollte es da kein Prob geben.
Ich bin auch ein Freund von "guckst du hier" - und daher werde ich (mit G und Sonderparkerlaubnis) auch die Ausnahmegenehmigung beantragen, rein sicherheitshalber.
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03.12.2007 16:59 |
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Frau Lachmann 
B-C
 
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 18
Themenstarter 
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Danke Biggi für Deine Antwort.
Wo muß man denn so eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
LG Lachi
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03.12.2007 17:54 |
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Biggi0001 
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Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
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03.12.2007 19:34 |
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Nele 
M
 

Dabei seit: 12.12.2006
Beiträge: 298
Herkunft: Ba-Wü
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Hallo zusammen,
so wie ich das lese ... ist es mit der Ausnahmegenehmigungen nicht so einfach ... in Berlin kann sie zwischen 100 und 400 Euronen kosten. Ob es da nicht billiger ist sich eine Plakette für 5 Euronen zu kaufen. 
Hier mal ein guter Link ... auch wo die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen ist.
http://umwelt-plakette.com/berlin%20ausn...958710322f7da54
LG Nele
ps. hab da noch ne Frage zu ... hab ich das richtig verstanden ... es muß nur ein Schwerbehinderter mit SBA und den Merkzeichen im Auto sitzen und wir können in alle Zonen fahren. Also das Auto muß nicht auf den Schwerbehinderten zugelassen sein?
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03.12.2007 21:00 |
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Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
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RE: Auto: Feinstaubplakette für Behinderte |
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Zitat: |
Original von Frau Lachmann
Gibt es irgendwo richtig Paragraphen oder so dazu, was ich mir ausdrucken kann? Denn ich weiß, daß ab und zu die Polizei früher schon komisch geguckt hat, wenn mein Auto steuerbefreit war und auch wenn man mal parken kann, wo andere nicht parken dürfen, aber dafür die Parkerleichterungs-Hinweis-Zettel zeigen muß.
Deshalb wäre es mir einfach lieber, ich hätte einen aussagekräftigen Zettel in der Hand. |
Und zwar ist das die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. Hier die Seite aufrufen und auf PDF-Bundesanzeiger (ist rot unterlegt) klicken. Auf Seite 7 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (Anhang 3) findest Du das gewünschte dann direkt. (Bundesgesetzblatt)
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Viele Grüße Träne
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03.12.2007 21:24 |
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Frau Lachmann 
B-C
 
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 18
Themenstarter 
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04.12.2007 13:45 |
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