|
 |
Hartz IV + Auto |
|
Hallo
Ich habe einen Bausparvertrag über 9500€ (den habe ich vor meiner Arbeitslosigkeit und bevor meine Behinderung so schlimm wurde abgeschlossen und seitdem nichts mehr einbezahlt). Mit diesem Geld wollte ich mir ein Auto kaufen. Die Arge hat mir jetzt das Geld abgezogen, das über meinen Vermögensfreibetrag von 6300€ geht. Ich benötige das Auto aber dringlich, da meine Eltern und Freunde mich sonst ständig herumfahren müssen (mein Vater ist 70 Jahre alt). Die Arge hat meinen Widerspruch mit den Worten abgelehnt, dass ich bisher auch kein Auto gebraucht habe. Aber meine Behinderung wird schlimmer und meine Eltern älter. Kennt irgenjemand Gerichtsurteile zu diesem Thema? Darf ich ein Auto kaufen, das über meine Vermögenfreibeträge geht?
Ich freue mich auf Eure Beiträge
|
|
05.12.2007 13:36 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von angelika gieseler am 05.12.2007 um 13:36 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Biggi0001 
Administrator
     

Dabei seit: 11.10.2005
Beiträge: 1.567
Herkunft: Bonn
 |
|
|
05.12.2007 14:15 |
 |
|
Cat
Moderator
   
Dabei seit: 16.10.2007
Beiträge: 33
 |
|
Zitat: |
Original von angelika gieseler
Hallo
Ich habe einen Bausparvertrag über 9500€ (den habe ich vor meiner Arbeitslosigkeit und bevor meine Behinderung so schlimm wurde abgeschlossen und seitdem nichts mehr einbezahlt). Mit diesem Geld wollte ich mir ein Auto kaufen. Die Arge hat mir jetzt das Geld abgezogen, das über meinen Vermögensfreibetrag von 6300€ geht. Ich benötige das Auto aber dringlich, da meine Eltern und Freunde mich sonst ständig herumfahren müssen (mein Vater ist 70 Jahre alt). Die Arge hat meinen Widerspruch mit den Worten abgelehnt, dass ich bisher auch kein Auto gebraucht habe. Aber meine Behinderung wird schlimmer und meine Eltern älter. Kennt irgenjemand Gerichtsurteile zu diesem Thema? Darf ich ein Auto kaufen, das über meine Vermögenfreibeträge geht?
Ich freue mich auf Eure Beiträge |
hallo angelika,
diese pauschale beantwortung deines widerspruches durch die arge ist zunächst durchaus geeignet, mich auf die palme zu bringen, da m. m. n. der besonderen situation, die deine behinderung mit sich bringt, überhaupt nicht rechnung getragen wurde. die sache ist aber bei näherem betrachten etwas komplizierter.
ich trage mal kurz die fakten zusammen, um ein bisschen von den emotionen runterzukommen:
1. der bausparvertrag und das aus ihm erwachsende vermögen
hier ist es wirklich so, daß die arge durchaus verlangen kann, vorhandenes vermögen erst aufzubrauchen, bevor man staatliche leistungen in anspruch nimmt. die begründungen, wofür man das z.b. angesparte vermögen benötigt, können verschieden sein und die ablehnungen seitens der arge mögen ungerecht erscheinen (in deinem falle ist es wahrscheinlich auch nicht "nur" ungerecht, sondern höchstwahrscheinlich auch falsch, doch dazu später), aber es ist nunmal so - hartz IV, resp. sozialhilfe, soll der allerletzte notnagel sein.
bis hierhin hat die arge recht. aber nur bis hierhin, denn
2. das auto als vermögen
laut einem urteil ( KLICK) des sozialgerichtes detmold vom 05.07.2005 ist es der arge nicht erlaubt, ein auto:
a) pauschal als "vermögen" zu bezeichnen und
b) für dieses eine starre wertgrenze festzusetzen
im konkreten fall des gehbehinderten klägers lagen die dinge zwar vielleicht etwas anders als bei dir, da z.b. auch hinsichtlich der wiederaufnahme einer tätigkeit geurteilt wurde und ich nicht weiß, inwieweit das bei dir aufgrund der verschlimmerung noch infrage kommt, aber folgende aussagen sind wichtig und, so denke ich, auch für dich gültig und notfalls einklagbar:
Zitat: |
Dies sah das Sozialgericht in Anbetracht der besonderen Umstände des konkreten Falles anders. Danach war der Mittelklassewagen des Klägers als angemessen anzusehen und von der Verwertung ausgenommen. Nach Auffassung des Gerichts kann es nämlich keine starre Wertgrenze für das Kriterium 'angemessen' geben. Im Bereich der Arbeitslosenhilfe wurde ab 01.01.2002 ein angemessenes Kraftfahrzeug generell nicht mehr als Vermögen berücksichtigt. Diese Regelung wurde auch für das SGB II übernommen. Der Gesetzgeber hat damit der Tatsache Rechnung getragen, das im Zuge der allgemein gestiegenen Mobilität der Arbeitnehmer und der gestiegenen Zumutbarkeitsanforderungen immer mehr Arbeitnehmer weitere Strecken zurücklegen müssen, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass viele Betriebe in Gewerbegebieten oder Stadtrandlagen ange-siedelt sind und Arbeit im Schichtsystem geleistet werden muss, so dass eine Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln oftmals nicht gewährleistet ist. |
ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber man könnte ggf. statt mit der notwendigkeit, evtl. einen arbeitsplatz erreichen zu müssen, zu argumentieren, bei dir mit der notwendigkeit, eine fortschreitende verschlimmerung deiner behinderung aufzuhalten und dich möglichst im arbeitsfähigen zustand zu erhalten, argumentieren. und selbst, wenn das rein rechtlich zu vage wäre, bliebe immer noch dein recht auf teilhabe am leben in der gemeinschaft (SGB IX §17) bestehen. dieses wird ohnehin für meine begriffe viel zu selten eingefordert - bei der derzeitigen (noch -) biegsamen rechtslage vielleicht auch verständlich...
wichtig für dich ist der punkt, was in deinem konkreten fall für die arge als vermögen gilt. problematisch ist jedoch, daß der pkw noch gar nicht vorhanden ist.deshalb konnte die arge dir auch das bereits verplante geld abziehen. vielleicht könnte man hier pokern und bei der klage kontern, daß der kauf bis jetzt auch noch nicht nötig war, weil die behinderung erst in letzter zeit schlimmer wurde und das schlußendlich vielleicht ja auch ein grund dafür war, daß du deine arbeit verloren hast und überhaupt erst zur hartz IV empfängerin wurdest (?)kurze zwischenfrage: seit wann bist du arbeitslos, warum und hattest du vor hartz IV alg II?
Zitat: |
Deshalb wird das Kraftfahrzeug nicht als Vermögensgegenstand sondern als Verkehrsmittel geschützt. Angemessen ist damit ein Kraftfahrzeug, dass ein zuverlässiger, möglichst wenig reparaturanfälliger, sicherer und arbeitstäglich benutzbarer Gebrauchsgegenstand ist, der weder übertriebenen Luxus, noch eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Motorleistung aufweist. Vor diesem Hintergrund - ist - so das Sozialgericht - in aller Regel ein Mittelklassefahrzeug, das bereits definitionsgemäß nicht als Luxusgegenstand eingestuft wird, mit mittlerer Motorisierung als angemessen anzusehen. Dem aktuellen Fahrzeugwert kommt demgegenüber keine allein ausschlaggebende Bedeutung zu. Insofern ist zu berücksichtigen, dass es generell nicht sinnvoll erscheint und vom Gesetzgeber mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch nicht beabsichtigt war, die Leistungs-berechtigten des SGB II zu veranlassen, ein solides, zuverlässiges und ihnen bekanntes Auto gegen ein geringer wertigeres, damit im Zweifel auch reparatur-anfälligeres und mit dem Risiko unbekannter Mängel behaftetes KfZ einzutauschen. |
bei dir geht es nun nicht um´s eintauschen, sondern zunächst mal um den beabsichtigten kauf, doch das stichwort "verkehrsmittel" scheint wichtig. könntest du hierzu bitte mal kurz beschreiben, welcher art deine behinderung ist, ob bereits ein schweregrad zuerkannt wurde und ob du einen schwerbehindertenausweis hast!? diese informationen sind wichtig, um etwas einschätzen zu können, inwieweit man bei dir mit dem stichwort "verkehrsmittel" argumentieren kann. ggf. kommt dann eine gutachterliche stellungnahme auf dich zu, in der beurteilt werden soll, ob es dir zuzumuten wäre, öffentliche verkehrsmittel zu benutzen oder nicht.
wie dem aber auch sei, im falle einer vorliegenden behinderung (die natürlich günstiger weise auch gut dokumentiert und "bescheinigt" sein sollte) muß der konkrete einzelfall berücksichtigt werden, statt pauschal floskeln, die für "gesunde" ja gelten mögen, aus der schublade zu holen, was, wie ich vermute, in deinem falle allerdings geschehen ist. bleib trotzdem bzw. gerade deshalb kampfeslustig - noch ist nichts verloren!
a propos, welche frist für eine klage hast du und wann läuft sie aus? 
liebe grüße
cat
|
|
05.12.2007 18:11 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Cat am 05.12.2007 um 18:11 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
Träne 
Co-Admin
    

Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 317
Herkunft: Brandenburg
 |
|
Hier wäre es besser gewesen, Du hättest Dir das Auto schon vor der Antragsstellung gekauft. Andererseits denke ich, das Autos für Behinderte oder anders gesagt, behinderungsgerecht ausgestattet sind, weitaus in der Anschaffung teuerer sind, als normale Kraftfahrzeuge. Vielleicht hilft Dir dieser Gedanke weiter. Wenn mir derartige Gerichtsurteile bekannt werden, werde ich sie hier ergänzen.
__________________
Viele Grüße Träne
|
|
10.12.2007 22:03 |
 |
|
Der Betreiber von Schwerbehinderung-Aktuell.de distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von Träne am 10.12.2007 um 22:03 verfassten Beitrag und berufen sich auf das TMG Abschnitt 3/VerantwortlichkeitSollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Weiterhin ist zu beachten, daß sämtliche Ratschläge bzw. Empfehlungen in diesem Forum, so lange nichts anderes gesagt wird, von Laien stammen und nur auf persönlicher Erfahrung beruhen. Diese Ratschläge können somit keine rechtliche oder medizinische Beratung darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragestellungen immer Ihren Anwalt bzw. Mediziner! |
|
|
 |
Views heute: 5.973 | Views gestern: 24.933 | Views gesamt: 1.038.690
Impressum
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH |
|